Polizeikontrolle im Straßenverkehr

Hi meine lieben Freunde

Ich werde mich leider etwas dünner machen im Forum.
Ich hatte am 02.03 leider das Pech in eine große Verkehrskontrolle zu geraten - Schwerpunkt Alkohol und Drogenkontrolle :rage: (morgends um 07:30 Uhr)

Alles in allem - schon scheisse gelaufen, denn normalerweise bin ich da schon im Betrieb - war aber ausgerechnet an dem Tag spät dran.

Nachdem die netten Beamten die Fahrzeuge kontrolliert hatten - wurden gleich drei mänliche Fahrer zum Pipi-Test aufgefordert - darunter auch ich. Ich habe den Test verweigert und wurde massivst unter Druck gesetzt - dennoch bin ich hart geblieben und habe von meinem Aussageverweigerungsrecht gerauch gemacht. Mit dem Ergebniss das ich mit auf’s Revier darf. -Generalverdacht-

Nun auf dem Weg zur Wache / sowie auf der Wache werden ich belabert und belabert .Man versucht durch die hinterfotzigsten Tricks mir etwas ausser meinem Schweigen zu entlocken.Der Arzt wird verständigt und nuja der lässt sich extra Zeit.

Aber jetzt kommt etwas was mich dann doch stuzig gemacht hat - während meine Daten erfasst werden und ich zum x-mal meinen Perso abgeben soll sieht doch der eine Bulle das ich ein Ticket der öffentlichen Verkehrsbetriebe aus Amsterdam noch immer in meinem Geldbeutel habe (Feb.) - und jetzt fängt er erst Recht an mich zu nerven
(Wenn er durch einen 1-2 Sekundenblick in meinen Geldbeutel werfen das Ticket erkannt hat - ist man wohl selbst öfters mal da …:rage:)

Erlöst wurde ich durch den Arzt - der aber auch en komischer Vogel gewesen ist. Dann soll ich doch mal pinkeln wegen einem Schnelltest - schwach positiv . (zum Glück lag der letzte ´Konsum mind. 72h zurück) Blutprobe wird abgezapft und ich verweigere wieder die Angaben zum Konsummuster, art etc. Ausser THC wird meinerseits eh nichts konsumiert.
Sagt mir der Doc das blabla mit der 1ng/ml Grenze und das Rechtliche.
Abschließend wird mir von den 2 Beamten und dem Doc doch echt gesagt - hätten Sie mal lieber was getrunken - finden sie eher vertretbar und ob ich mir über das Trennverhalten im klaren bin. Leute ich war am kochen und sagte immernoch nichts dazu.

Ich habe noch keinen Eintrag wegen Btm und nur einen wegen einem Taschenmesser (beim Angeln) das nach geändertem Waffenschutzgesetz zu lang war (0,5 cm und das Gelenk wurde seiner Zeit zur Schneide mit gezählt).
Jetzt heisst es warten bis ich wieder Post von den Herren bekomme
(finde es komisch das mir nichts ausgehändigt wurde - ich sollte nur meine Rechtsbelehrung und den Vorwurf der Alkohl- und Drogenfahrt unterzeichnen)

In diesem Sinne bis Bald meine Freunde

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Oh man, das ist aber mega scheiße.
Aber da merkt man mal wieder das die sich selbst 0 mit dem thema befassen und auch einfach nur das nach labern was ihnen vor gelabert wurde.

Auch wenn man es wirklich hart vergleichen will ist das fahren unter alkohol ein vielfacheres wie auf gras.
Gibts auch ein lustiges video auf YouTube von 2 Zwillingsschwestern. Die eine raucht nen joint die andere trinkt wein. Dann halbe stunde warten und ab auf den Hinderniss parkour.
Und dann nochmal ein joint und die andere nochma alkohol. Und dann sagt sogar die frau die den joint geraucht hat. Das sie jetzt fahr untauglich ist und normalerweise jetzt eher auf der couch wäre.
Und die mit alkohol " ja ein bißchen angeschwippst "

Fazit: unter alkohol wurden viel mehr Hütchen umgefahreb wie auf gras.
In wie fern dieser test aber eine Wissenschaftliche aussage hat, bleibt mal dahin gestellt.
Mensch wird bekommen wir den schlechten ruf vom gras nur aus den köpfen der leute :sweat:

Also solche erzählungen machen mir echt richtig angst und frage mich was passiert wäre wenn du direkt bei der kontrolle die urin probe gemacht hättest.
Außerdem sind die grenzwerte ja viel zu krass. Nach 72 stunden ist ja mal sämtlicher Effekt weg. Das ist doch doof ey :worried:

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Mhm. Also ich würde gerne mehr zu diesem thema erfahren. Man kann ja net die ganze zeit fahrrad fahren :worried:

Gut, wenn die Frau dann der Chauffeur ist wenn ich geraucht hab ::joy:

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Warum hast Du eigentlich diesen Test gemacht? Du bist nicht verpflichtet dem Nachzukommen! Wenn Du keine BTM Einträge hast und nicht auffällig gefahren bist, wird es sehr sehr eng dich dazu zu bringen den Test zu machen. Ich meine auf welcher Grundlage argumentieren die Polizisten diesen Test? Die müssen einen Staatsanwalt oder Richter kontaktieren um sich das okay zu holen! Und wenn sie Dich nur auf Verdacht (nur weil sie Bock haben) mitnehmen ist das so nicht korrekt! Die Herrschaften verstoßen da gegen sämtliche Gesetze die ich gleich nenen werde. Du hättest einfach standhaft bleiben müssen, denn ein Ticket aus Amsterdam ist mehr als ungenügend! Aber die Polizisten wissen eben, dass sich viele nicht auskennen und dadurch viele erwischt werden.

Hier ein Auszug von einem Rechtsanwalt!

Verhalten von Polizeibeamten bei der allgemeinen Verkehrskontrolle

Wenn Polizeibeamte Sie aufs Revier mitnehmen wollen im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle, so muss geklärt werden, ob die Beamten dies in Ihrem Fall dürfen oder nicht.

Denn eine ungerechtfertigte Mitnahme zur Wache stellt einen Straftatbestand dar, was bedeutet, dass die Beamten sich strafbar machen würden.

Gerechtfertigt ist es hingegen, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden.
Hierfür sind aber hinreichende Beweise erforderlich; das Gefühl oder der Instinkt eines Beamten genügt nicht.
Rote Augen zu haben, ist ebenso nicht ausreichend - aber, wenn man nach Alkohol riecht, schon!

Eine ungerechtfertigte Mitnahme zum Revier kann folgende Offizialdelikte darstellen:

-239 StGB Freiheitsberaubung
-240 Abs. 4 StGB Nötigung im besonders schweren Fall, da sie als Amtsinhaber Befugnisse missbrauchen
-340 StGB Körperverletzung im Amt
-343 StGB Aussageerpressung
-344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Oder ein YouTube link

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Ich hatte ja nicht geraucht und fande mich fahrtüchtig - nur die lange Nachweiszeit ist halt ein Problem .Egal ob im Blut bis zu 72h oder Urin bis zu 3 Monate (je nach Stoffwechsel und Konsumverhalten). Ich bin für die gleiche Grenzen wie in den Niederlanden !!

Ist alles ein rießen juristendeutsch und nich so mein Fall — zumindest wenn man das gute alte google fragt z.B http://www.verkehrslexikon.de/Module/Aktiver_THC-Wert.php

@akiro82 - nunja schön was du geschrieben hast - allerdings haben sie mir gesagt es sei ein genügnder Verdacht auf eine Ordnungswiedrichkeit/Straftat gegeben und man könne ja auch einen Richter per Eilbeschluss dazu bringen bei mir eine Blutentahme zu erzwingen. Ich denke eh nicht das sich noch eine hohe Konzentration im Blut befand.Der Urin Test ist eh nicht Aussagekräftig weil nicht alle Metaboliten berücksichtigt werden- geschweige denn in Konzentration gemessen wird.

Ich war noch etwas im Halbschlaf - und besann mich wenigstens auf mein Aussageverweigerungsrecht :rage:. Mit ein paar Tage Abstand fallen einem immer bessere Sachen ein - nur in dem Moment erst mal nicht :sob:

Deswegen habe ich das Thema ja angschnitten damit wir uns damit auch auseinandersetzten und es dem einen oder anderen eine große Hilfe ist - vorrausgesetzt man kommt in solch eine Sachlage - was ich keinem wünsche !!!

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Ich hoffe, dass ich NIE in so eine Situation kommen werde, aber falls es doch mal so sein sollte, dann verhalte ich mich so wie in dem Video und bleibe standhaft.

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nunja schön was du geschrieben hast - allerdings haben sie mir gesagt es sei ein genügnder Verdacht auf eine Ordnungswiedrichkeit/Straftat gegeben und man könne ja auch einen Richter per Eilbeschluss dazu bringen bei mir eine Blutentahme zu erzwingen

Ähmmm…Was für eine Ordnungswiedrichkeit soll denn bitte vorliegen? Du hättest den weg wählen sollen, dass die einen Richterlichen Beschluss einholen sollen.

Der Richter oder Staatsanwalt hätte dann den Polizisten gefragt, was er für Beweise gegen dich in der Hand hat. Wenn er nichts gegen dich in der Hand hat, wird der Richter oder Staatsanwalt sagen, dass er Dich zu gehen lassen hat und sich damit strafbar macht wenn er dich nicht gehen lässt.

Ich weiß das aus sicherer Quelle :wink: mein Kumpel ist selber Polizist und bildet die sogar aus. Er hat mir das alles selbst so gesagt und bestätigt.

Die Polizisten erwischen immer nur die nichtwissenden die sich von ihren Methoden einschüchtern lassen.

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Ja Stimmt - im nachhinein .Der Verdacht lag auf eine Alkohol/Drogenfahrt.Das nächstemal wird gar nix mehr von mir freiwillig kommen - ausser die Fahrzeugpapiere und der Führerschein.

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Verdacht auf Alkohol bzw Drogenfahrt war sein Argument?

Also… Ich an deiner Stelle hätte den Polizisten gefragt, ob ich nach Alkohol rieche oder eine verschwommene Aussage/Redensart habe. Da Du offensichtlich nicht nach Alkohol gerochen hast, ist auch hier ein Alkohol-Test nicht Rechtens!!! Deshalb heißt es nicht umsonst „freiwilliger Test“

Anders wäre es, wenn Du nach Alkohol gerochen hättest. Dann hättest Du einen Alkohol Test machen müssen der dann zu deine Gunsten ausgegangen wäre…

Und das er der Meinung ist, dass Du unter Drogen fährst ist eh für den Arsch. Glauben kann der gute Herr in der Kirche!!!

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Richtig ! Die Blutenthame war streng genommen in keiner Relation gestanden. Da der Verdacht des Herrn Polizisten nur seine eigene war und das rechtlich irrelevant gewesen ist. Btw der Straftatbestand bzw die Ordnungswiedrichkeit heisst zusammengefasst Alkohl-/Drogenfahrt.

Also niemals freiwillig etwas machen und es immer auf einen Richterlichen- bzw Staatsanwaltlichen Beschluss hin machen!

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Der handschriftlich unterzeichnet ist, und kein in Vertretung oder in Auftrag. Denn hoheitliche Rechte kann man nicht einfach abgeben.
Und den netten Polizisten sollte man immer auf sein Versammlungsrecht aufmerksam machen und das ein Dienstausweis kein Amtsausweis ist.
Und zeigt mir einen Richter, Polizisten oder Gerichtsvollzieher hier im Lande der eigentlich kein Amtsmißbrauch betreibt, außer der oberste Militärstaatsanwalt der alliierten Kommandatur zu Karlsruhe.
Ich weiß, das ist ziemlich schweres Brot. Aber die Bundesbereinigungsgesetzte liegen nunmal vor und die haben wir uns nicht ausgesucht. Diese wurden uns auferlegt, genauso wie unserer eigentliches Provisorium das Grundgesetz. Da steht ja auch schon so einiges drin, welche Option wir haben. Was hat die Politik die letzten 60 Jahre gemacht.
NICHTS. Wir werden für dumm verkauft und als Sklave weiter verkauft.
Genau wie das OWIG. Kann mir hier irgend einer den Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetz aufzeigen. Es gibt keinen. Also ist es auch nichtig.
Ein Gesetz muss IMMER ein entsprechend für jeden verständlich formulierten Geltungsbereich haben, ansonsten ist es hinfällig.

Hui, artet wieder aus hier. Nur mal so zur Anregung.

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Meine lieben Freunde - ich habe ja ein Ostergeschenckt bekommen von dem ich euch erzählen möchte:

Am Gründonnerstag (lag es am Grün? :relieved:) bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft:
Um es kurz zu fassen:
Es wurden alle Verfahren eingestellt :sweat_smile:

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Wie geil ist das denn… freu mich für dich.

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schöne Neuigkeiten! :slight_smile: wie kam es dazu? Waren die Werte im Blut dann zu gering (wie gering müssen die dafür sein?) oder gab es noch andere Gründe?

Dann war deine Aktion auf jeden Fall perfekt! Hat den Staat ordentlich Geld gekostet und nix gebracht, das kennt man ja inzwischen zur Genüge von den ganzen Verfahren die bei kleinen Mengen und ähnlichem gestartet und dann eingestellt werden…

Nunja - es konnte ja kein Konsum bzw eine Alkoholfahrt/Drogenfahrt nachgewiesen werden.
Der Werte sollte unter 1ng/aktives THC liegen - soweit ich das verstanden habe.

Besitz konnte keiner Nachgewiesen werden und mein Wert muss folglich niedrieger gewesen sein. Andere Gründe sind mir nicht bekannt und wurden auch nicht genannt

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Kleiner Tipp, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, aber trotzdem sind sie dazu verpflichtet dein vergehen an die Führerscheinstelle weiterzuleiten.
Wenn die Führerscheinstelle meint, dass du Drogen Konsum und das fahren von Fahrzeugen nicht trennen kannst (Trennungsvermögen) dann bekommst du ein schreiben mit einem Termin zur Blut/Urinprobe
Solltest du dem nicht folgeleisten, ist der Lappen weg.
Gehst du nicht hin, Lappen weg
Machst du die Probe und die finden was, Lappen weg
Machst du die Probe und es wird nichts gefunden, darfst du die Straßen weiter unsicher machen.

Also tu dir bitte selbst den Gefallen und lass den Konsum für die nächsten paar Monate sein.

Du hast keine Handhabe bei solch einem Fall

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@ Carlitos76

! Stimmt ! :sunglasses:

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