Ab wie vielen Pflanzen wird es kritisch?

Ich hab mir jetzt mal bisschen Gedanken gemacht und frage mich nun, ob die Strafe wenn man erwischt wird mit einer Pflanze sanfter ausfällt als mit zb 4

Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?

Erfahrung nein, allerdings wird nicht nach Pflanzenmenge sondern nach THC in Gramm bewertet:

„Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt, dass die Grenze zwischen geringer und nicht geringer Menge bei 500 Konsumeinheiten von 15mg THC = 7,5 g THC liegt. Also alles über 7,5 g THC ist keine geringe Menge mehr.“

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Früher war das tatsächlich ein Problem, da einfach alle Pflanzen mit Wurzel gewogen wurden und in die Anklage gingen. Das war natürlich dann ein Strafmaß, das nie unter 2 Jahren lag. Jetzt wird im Labor der THC-Gehalt nachgemessen. Aber solange die Blüte nicht eingesetzt hat, ist das - bis auf Bayern vielleicht - unüblich. Es wird „lediglich“ eine kurze Stellungnahme verlangt und das Verfahren wird eingestellt.

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Mit anderen Worten wenn du 70g mit 10% thc hast, bist bei 7g reinem Wirkstoff und kannst Glück haben als im Vergleich 50g mit 20thc.

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Bayern ist so ein Schmutzbundesland :unamused:

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…kann man sagen wie viel Gramm Blüten das in etwa sind? (einfach so im Durchschnitt)

:evergreen_tree: ?:evergreen_tree: ?:evergreen_tree: ?:evergreen_tree: ?:evergreen_tree:

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Versuchen wir es zusammen auszurechnen?

Was heißt die Angabe THC bei einer Sorte? Worauf bezieht sich diese? Auf die Blüte oder das Extrakt? Wahrscheinlich das Terpenextrakt. Dann ist es natürlich schwierig zu errechnen, wie hoch der Anteil an ätherischen Ölen an einer Blüte oder einer Pflanze so ist.

Aber man rechnet so mit 10% von der Blütenmasse an Öl, oder etwas mehr?

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Gerne

Tja …keine Ahnung. :upside_down_face:

Wer weiß mehr? :grimacing:

Lieg ich falsch oder wo ist das Problem?

10g Gras - 25% thc (selbstverständlich ist unser Gras in aller Regel darunter, einfach weil es um optimale Bedingungen geht)
Reiner Wirkstoff bei 10g sind 2,5g reiner Wirkstoff. Damit fällt das ganze noch unter die Toleranzgrenze die dich bspw. in den knast bringt. Ab gewissen Mengen kann das Gericht nicht anders als dir ne Freiheitsstrafe zu geben.

Das heißt du könntest jetzt gut 30g haben.

Wenn du mit 100g 6% erwischt wirst, sind jetzt auch nur 6g reiner Wirkstoff. So habe ich es von einem Anwalt gezeigt bekommen. Sein Mandant hatte große Mengen zu Hause, allerdings lag der Wirkstoff Gehalt nur bei 7,8 und deshalb kam er am Ende ganz gut raus.

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Zitat von rgra.de

Die Butto-Werte gehen von durchschnittlichem Wirkstoffgehalt aus und können nach oben und unten drastisch variieren. Liegt zum Beispiel Amphetamin aus dem Straßenverkauf vor, kann auch bei 100g die nicht geringe Menge unterschritten sein. Bei feuchtem Pflanzenmaterial aus frischen Ernten kann Marihuana auch über 150g die nicht geringe Menge unterschreiten. Dagegen können Haschisch sehr guter Qualität schon mit 25g brutto oder 6g Kokain die nicht geringe Menge erreichen.

Maßgeblich ist der enthaltene Wirkstoff:

Betäubungsmittel Nicht geringe Menge
Marihuana 7,5 g THC
Haschisch 7,5 g THC
Amphetamin 10 g Amfetamin-Base
Methamphetamin 5,0 g Methamphetamin-Base
Kokain 5,0 g Cocainhydrochlorid
MDMA 30 g MDMA-Base
Heroin 1,5 Heroinhydrochlorid
Cannabinoide 2 g bzw 6 g
Diazepam 2,4 g
Buprenorphin (Subotex) 450 mg
Methadon 3 g

In der Regel wird ein Wirkstoffgutachten zur Bestimmung des Wirkstoffgehaltes erstellt. Wird das Betäubungsmittel nicht sichergestellt, wird der Wirkstoffgehalt anhand sonstiger Umstände geschätzt. Das ist insbesondere bei Anklagen auf Basis von Chatnachrichten oder Zeugenaussagen ohne Sicherstellung des spezifischen Betäubungsmittels der Fall.

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Wenn sie deine Bude hochnehmen ist das so wie wenn nur eine Person gemeldet ist im Haushalt und zwei darin vermuten. Eine Zahnbürste und ein Schlüpfer dürfen sie finden. Aber wenn der Schrank voll eingerichtet ist, im Wohnzimmer Sachen von dir rumstehen, usw dann wirds irgendwann kritisch, quasi die Begleitumstände.

Und dann kommts eben drauf an ob der Rest deines Setups für eine Pflanze im Topf bestimmt ist oder nicht. Im 1,44qm Zelt mit 500 Watt und Literweise Dünger neben leeren Erdsäcken, kleinen Plastiktüten und ner Waage wirds irgendwann auch für nen guten Anwalt schwierig.

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True. Finde auch dass es einige im forum gibt, wo die Handschellen definitiv klicken. Es zählen ja sogar Vermutungen, bspw. Textnachrichten. Ich hatte früher mal einen dealer der schon saß, weil ihm auch über Nachrichten der Verkauf von 45kg nachgewiesen wurde.

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Das hat dann ja auch nen „Straßenwert“ von ner viertel Million. Und das auch nur bei nen guten Kurs.

Ich kenne einen aktuellen Fall, in dem die Justiz einem Grower tatsächlich seine komplette Pflanzenteilmenge gewogen hat (also inklusive Stängel, Wurzeln, Blätter) und diese dann als „Gesamtmenge“ in Relation zum gemessenen THC-Wert gesetzt hat.
Der Kollege ist daraufhin in Berufung gegangen und hat das Urteil angefochten. Wobei ein endgültiges Urteil noch nicht gefällt ist. Allerdings passiert es durch Beamten-Willkür auch in 2019 noch (der Fall ist aus dem letzten Jahr), dass falsch gewogen wird und ein viel zu hohes Strafmaß gefordert wird.
Hier gilt, wie bei allem anderen auch- immer cool bleiben. Sich einen guten Anwalt suchen und eine ruhige Kugel schieben.

Warum ich das teile? Weil einige Leute denken, dass wir schon so weit sind in Deutschland, dass korrekt gemessen wird und wir ein normales Strafmaß erwarten können… Das ist vielleicht in vielen Fällen so, aber eben doch nicht bei allen.
In so einem Hardcore Fall wo es dann um angebliche Kilos in Relation zum THC geht, könnte man eventuell mal versuchen Richter Müller zu konsultieren :grin:

Schönen Sonntag euch

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Einfach mal 200l Erde mitwegen. So kann man sich Deutschland vorstellen :grimacing:

Man kann ja froh sein dass mittlerweile der thc Wert gemessen wird. Auch wenn viele hier schreiben welchen thc Wert die Pflanzen haben, werden die wenigsten das erreichen.

Gab vor ein paar jahren einen Fall in Berlin meine ich, wo Gras kontrolliert wurde nach einer Beschlagnahme und hatte um die 33% thc.

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40Prozent war das !

Habe erst vor paar Tagen den Artikel gelesen .

Und da war es auch zu lesen . Das sie alles im Labor :test_tube: untersucht haben . Am Ende stand 40 Prozent angeblich…

:nerd_face:

Auf der MaryJane hat mch kurz bevor ich springen musste en Stand in seinen Bann gezogen, der ein Testverfahren im Labbor für jedermann zugänglich gemacht hat. Leider war viel los, und ich musste gehen. Daher weiß ich nichts über den Kostenfaktor. Und an den Flyer nicht gedacht.

Wann lohnt sich das: Denke, wenn man irgendwann reproduzierbare Ergebnisse einfährt und im Idealfall immer das gleiche anpflanzt, am besten von der Mutti. Einmal Labor und man weiß bescheid.

Nicht unbedingt, weil Zeit und reife immer noch einen Faktor darstellen.

Ich kenne auch eine Firma die dein Gras groß analysiert. Kostenpunkt 198 Euro

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Und dann finden sie nicht nur Pflanzen und Dünger sondern auch die gut abgehefteten Laborergebnisse.

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§31BtMG:Strafmilderung oder Absehen von Strafe

Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter
1.durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, […]

Ich spiele jetzt einfach mal bekifften Hobbyrichter:
Freispruch, da man zur Aufklärung beigetragen hat :rofl: :rofl: :rofl:

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