Brief von der Polizei

Nein eben nicht, erzähl hier nix wenn du keine Ahnung hast, das ist eine falsche Info…es ist strafbar sich seeds nach Deutschland senden zu lassen und nicht anders

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Ich gehe mal vorsichtig davon aus das der Ersteller des Threads nichtmal eine Einladung von der Polizei sondern nur vom Zoll bekommen hat.

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was aber nicht unser BtmG aufhebt…aber…wer nicht hören will… :v: :ca_big_red_eyes:

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Ja der Zoll ist keine Strafverfolgungsbehörde, wenn man dem Zoll einfach seine Absichten klar macht bekommt man seine Samen wieder. Samen fallen streng genommen nicht unter das BtMG da sie kein thc enthalten

Nein Nein Nein…du hast einfach nicht Recht und gut ist…nur weil man irgendwas hundertmal wiederholt wird es nicht wahrer…

Cannabissamen sind Betäubungsmittel gemäß § 1 Abs. I BtMG, sie sind als Pflanzenteile extra in der Anlage I zum BtMG aufgeführt.

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Das stimmt zwar aber tatsächlich hebt das EU recht in diesem fall unser BtMG aus

Der erwerb von Cannabissamen aus den Niederlanden oder Spanien ist in Deutschland nicjt strafbar Punkt. Da kann auch kein zoll was dran ändern und die Polizei schon zehn Mal nicht

NEIN… Der Umgang mit den Samen zu Zwecken des Cannabisanbaus ist strafbar nach § 29 Abs. I BtMG .

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habe die vor 5 oder 6 Monaten gekauft da haben die noch geliefert

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Du solltest dir nochmal genau durchlesen was ich weiter oben geschrieben habe

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Kannst ja gerne deine Rechte beim EuGH einklagen, solange f**kt dich aber das bundesdeutsche BtMG.

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DIE WIESE IST BLAU
DIE WIESE IST BLAU
DIE WIESE IST BLAU
DIE WIESE IST BLAU
DIE WIESE IST BLAU
DIE WIESE IST BLAU
:+1: :rofl:

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Das tut es nur wenn man in diesem einen speziellen fall nicht mit den cops arbeitet, sobald du deine Absichten klar machst sind denen die Hände gebunden. Ich Rate dem Ersteller des Threads wie gesagt hinzugehen und denen zu sagen das er die samen nach holland oder Spanien mit gewinn verkaufen wollte. Wenn er nichts macht werden die Ermittlungen so schnell nicht beendet sein

Wer Cannabissamen gewerblich mit Gewinn verkauft, lebt riskant im Hinblick auf § 29 Abs. III BtMG, der hierfür ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe vorsieht.

DIE WIESE IST BLAU DIE WIESE IST BLAU::::::…

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Das gilt nur für das in Verkehr bringen innerhalb Deutschlands.

ist von der Polizei nicht vom zoll

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Rechtlich handelt es sich hierbei um die Einfuhr von BtM nach § 29 Abs. I Nr. 1 BtMG ,

…wenn man keine ahnung hat…einfach mal :v: :rofl:

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Ok das spielt im Prinzip keine Rolle, du kannst einfach alles erzählen sogar das du die Samen essen wolltest, solange du nicht sagst das du die samen einpflanzen oder in Deutschland verkaufen wolltest bist du auf der sicheren seite.

Offensichtlich steht EU recht über deinem dämlichen BtMG. Wenn man keine Ahnung hat…

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Komisch und was sagt dann das Gesetz :thinking:

Gemäß §1 Abs. 1 BtMG, sind Marihuana Samen Betäubungsmittel. Sie sind im Jahr 1998 in die Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen worden, obwohl sie kein THC enthalten. Seit jeher zählt Deutschland zu den wenigen Ländern Europas, die den Umgang mit Cannabis Samen unter Strafe stellen. Gemäß §29 Abs. I BtMG ist der Erwerb von Cannabis Samen, mit dem Vorsatz diese zu kultivieren und in die Blüte zu bringen, verboten.

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