Führescheinstelle

Hi leutz,
Hab ne Frage wegen nem Bekannten von mir. Er wurde mit Auto angehalten, positiv getestet, etc. Bekam entsprechend ne Geldstrafe und Fahrverbot. Dann bekam Er Post von der Führerscheinstelle und soll diesen abgeben. Soweit alles I. O.
Bei Abgabe seines Lappen hatte Er sein Kind (5Mon.)dabei,meldet die Führerscheinstelle das dem Jugendamt bzw. darf die das?
Dazu sei gesagt die „Fahrt unter Btm“ war vor Geburt des Kindes und seit dieser raucht er nicht mehr. Er hat Panik das dann das JA ankommt wegen „Kindeswohlgefährdung“ 7nd das Kind kassiert, da Er alleinerziehend ist(KM verstarb bei Geburt)
Schon mal Danke vorab, werde es dann an Ihn weiterleiten

Oh man, was für ein Schicksalsschlag.:pensive:

Er sollte sich aber keine Gedanken machen müssen wegen Kindesentzug oder sonst der Gleichen.

Zwischen den Behörden findet in dieser Richtung kein Austausch statt.

Alles Gute gewünscht

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Da muss er sich keine Sorgen machen. Darum kümmert sich das Staßenverkehrsamt nicht . Ist für die viel zu viel Arbeit :wink::+1::+1:

OK… Geb das mal so weiter…
Also darf die Führerscheinstelle das auch garnicht?!? Wegen Datenschutz?

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Ja war schon ein heftiger Schlag für ihn, aber kriegt von überall Unterstützung.

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Typische Schikanen nach einer Anzeige:
Trotz vorbildlichem Verhalten Fahrtauglichkeit angezweifelt.

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