Sammelthema: Diskussion Legalisierung (Teil 1)

Moin,

ein 60-80cm Zaun (zählt als Einfriedung) bei einer 2,5m Pflanze… Wenn die also direkt am Zaun zur Straße hin steht, hälst du die Pflanze für ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt?

Sicherlich kann man von Eltern erwarten, dass sie ihren Kindern „mein“ und „dein“ erklären, aber gehst du wirklich davon aus, dass ein pubertierender 16jähriger sich daran hält. In meiner Branche nennt man das „absehbare Fehlnutzung“ und bei Maschinen muss der Hersteller hier ausreichend Sicherungsmassnahmen vorsehen, obwohl es ein Nutzung ist, die laut Bedingungsansweisung / Nutzungshinweisen und Normen verboten ist..

@Ruhr-Pot Habe die Änderungen überflogen und da steht nichts davon, dass Anbau im Garten verboten ist… Es wurden nur die Thematik „Emmissionsbelästigung“ neu geschrieben, bzw. auf das BGB verweisen.

Grüße

Eigentlich schon, wenn nicht Anzeigen und Sanktionieren, aber nicht friedliche Anbauer an der Ausführung ihrer Hobbys belästigen. Soll jetzt ein privater einen 2m Hohen Zaun stellen müssen mit Videotechnik nur weil Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben?

jemand mit kleinem Garten darf keine Pflanzen anbauen weil man sie von ausserhalb sehen kann? kann doch nicht sein…

Moin,

Und wenn du dich auf mich beziehst, bleib bitte bei meinen Aussagen… habe nichts von Video, 2m Zaun und zu kleinen Garten gesagt…

Ich bin nur der Meinung, dass wenn man Genussdrogen anbaut, dann hat man eine Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber… Es gibt (gem. unserem GG) keine Rechte ohne Pflichten…

Grüße

sichtschutz oder sowas? stand das nicht auch irgendwo in dem entwurf?

streitet euch doch nicht ueber so spitzfindigkeiten. jeder mensch der halbwegs mitdenkt beim anbauen (zumindest die suchti-ecke im hirn) sollte doch fuer sich schon so geizig sein (jugendschutz hin oder her :crazy_face:), dass da keiner ueber den zaun langt und sich den haedbud im vorbeigehen abzupft.

stellt doch auch keiner ne flasche champangner aufm zaun ab oder? der koennte ja auch entwendet werden.

das zeug ist nunmal gefaehrlich, jenachdem, da kann man auch als grower auf die daemliche aussenwelt ruecksicht nehmen. wer will darf da noch den sicherlich vermissten konjunktiv sich dazudenken (;

lasst das ding doch erstmal beschlossen werden. is eh winter (;

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Der Rechtsanwalt Grubwinkler hat im gestrigen Live Stream auch gemeint, dass Anbau im eigenen Garten erlaubt sei.
Mit der 2,5 m großen Pflanze bist du aber schon im Bereich der Illegalität, sobald du sie erntest, schätze ich. Da käme vermutlich mehr als 50 g Trockenmaterial zusammen.
Das ist btw. auch generell der Maßstab - also es geht nicht, wie manche meinten, dass man einfach die frisch geerntete Pflanze bzw. Teile einfrieren darf und das dann quasi nicht zählt. Das würde die Staatsanwaltschaft einfach trocknen und schauen, was dabei an Masse rauskommt.

Das wird aber nicht die Regel sein, es kommt am Ende auf das Bundesland an.

Mag schon sein, dass das „Nord-Süd Gefälle“ weiterhin bestehen bleibt.
Die neue bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach scheint auch schon „entsetzt“ zu sein ob der „Lockerungen“ im Cannabis Gesetz…
Kann man nur hoffen, dass es zu keiner Zombie Apokalypse nach der Freigabe geringer Mengen Cannabis kommt! :sweat_smile:

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Am Anfang werden die im Süden eher stress machen, wenn es aber unberechtigt ist, bekommt die Polizei auch einen auf die Finger und wenn es dauernd passiert macht es denen auch keinen spaß.
Außer schützen sich gegenseitig aber das würden die niiiieeeeemals tuen. :rofl:
Aber mal ernsthaft, so etwas wird es vereinzelnt sicher geben aber die meisten haben irgendwann keine Lust mehr Stress für nix zu bekommen.

Aktuell kann man mur hoffen das unsere Politik im allg nicht zu sehr wie in den U.S.A wird.
Das man dumme Prinzipien weiter vortführen muss weil es von der Partei so vorgeschrieben ist.
Das man , als Partei, lieber gut dahsteht anstatt wirklich was zu machen oder immer dagegen zu sein selbst wenn die Vorschläge wirklich "vernünftig " und Faktenbasiert sind.
Das gilt für alle Parteien!

Das gilt genauso für dieses CannaG, hier wird weiter Prohibition fortgeführt, nur etwas netter verpackt.
Es wagt keine Partei Fortschritt, mit mal drastischen Änderungen. (Z.b ein Vernünftiges CannaG)

Flaschempfand fanden auch alle scheiße aber damit sicherten wir den älteren Menschen ne Nebentätigkeit zu um die schlechte Rente aufzubessern. /s

Ne aber mal ehrlich , man hat sich dran gewöhnt und gut ist. Das Leben geht weiter und es redet keiner mehr drüber.

Genauso wäre es mit nem durchdachten CannaG.

Ich kann mir nicht vorstellen das dies bei den nächsten Wahlen kippen würde.
Vllt bin ich da aber zu gutgläubig, wer weis.

Die EU Einschränkungen sind schon ein berechtigter Grund, warum man es nicht noch freier gestaltet hat - andererseits hat Deutschland schon in anderen Bereichen auch kein Problem damit gehabt, mit Konventionen zu brechen.

Theoretisch könnte das eine neue Regierung jederzeit wieder rückgängig machen.
Die Frage ist nur, ob das immer noch gewünscht ist, wenn Säule II ggf. tatsächlich bereits in Kraft getreten ist und da auch einige bereits mitverdienen, die ein großes Wort bei der Politik mitzureden haben.

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Ich spreche eher von den Regeln wie, 3 Pflanzen und 50g Trocken zu hause. Was im CannaG steht… bei Strafen bis zu 30.000€…
Ja es ist ein Fortschritt nur dieser schreit nach Prohibition :man_shrugging:
Es muss nicht gehandhabt werden wie Alkohol , da dies aus meiner sich zu lasch ist.

Richtig, gehört aber nicht zum guten Ton. Wenn wor das überschritten haben, weis man wo wir stehen Politisch.

Da bin ich sehr Skeptisch, das die das schaffen fertig zu bekommen.
Hoffen wir das beste!

Natürlich nicht, es geht in diesem falle von Egoistischen wünsche andere einzuschränken. Da sie mit dem Kiffen keinen anderen Schaden.
Es ist das was man anderen vorwirft zu sein, es ist Ideologisch :man_shrugging:

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Ich hab das wieder entfernt, weil ich einzelnen Leuten, die sich doch Gedanken darüber gemacht haben, nicht Unrecht tun möchte, wenn ich so pauschal alle in einen Topf schmeiße.

Aber ganz ehrlich, wenn man wirklich möchte, dass Alkohol so gehandhabt wird wie derzeit (u.a. dass schon 14jährige in Begleitung der Eltern oder sonstiger fürsorgeberechtigter Personen Bier und Wein saufen dürfen und ab 16 auch in Eigenregie) - und gleichzeitig aber auf ein Cannabis Verbot besteht - dann muss man sich den Vorwurf schon gefallen lassen, dass das etwas Heuchlerisches an sich hat.

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Wenn man sich darüber Gedanken macht und ehrlich zu sich selber ist, aufgrund der Fakten, sollte es mur eine Antwort geben für jeden Menschen mit nem bisschen Verstand.

Hat die Prohibition Cannabis zurück gedrängt?
Nein
Warum fortführen? So kommen Menschen auch in Berührung mit Menschen die halt das Geld sehen und Streckmittel benutzen für mehr Gewinn.
Dadurch wird die Gesundheit gefährdet!?
(Menschen kiffen ja trotzdem weiter)

Und dann kommen Menschen wie Söder und Merz , die nicht doof sind und ziehen das Verbot Ideologisch durch.

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Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben - ich bin mir ziemlich sicher, dass Söder seine Meinung auch noch ändern wird. :grin:

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Du könntest meimem hund hinschmeisen was du willst er wird es nicht fressen (kein top erzogener hund frisst ohne Erlaubnis) und selbst wenn jemandws hund es tut ist es ja immer nicb Einbruch. Y✌🏼

Moinsen @Don23,

ich hatte am 10.11. das Vergnügen, mit Georg Wurth (DHV) bei einem Fachtag in Düsseldorf selbst quatschen zu können. Dabei kam auch der „eigene Garten“ als Anbaufläche zur Sprache. Seine Aussage dazu war, dass dieses Möglichkeit wieder kassiert wurde. Ob jetzt nun wieder das „Zurückgenommene“ zurück genommen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Würde mich auch als Garten-mit-Zaun-Besitzer darüber freuen! :partying_face:

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Hatte dazu schon mal geschrieben. Der normale KLEINGÄRTNER darf nach aktuellem Stand nicht im Garten anbauen. Denn auch wenn ein zaun ist bleibt es pacht land das nach dem Gesetz das eigentum des verpachters ist. Alles was ich darauf baue dss gehört mir. Wenn das Gesetz so bleibt und am ende sagt man darf nur in seinem eigenen BESITZTUM anbauen zählt dazu rein rechtlich gesehen nur die gartenlaube als befriedeter besitz! :v:t3:, Wäre der Garten mein besitz bräuchte mqn ihn ja auch nicht pachten. Habe ich ein eigenes Haus mit Garten dann darf ich Sehr wohl oder wenn ich mir irgendwo nen Garten kaufe ist das selbe, nur gemietet oder gepachtet ist das Problem.

In der letzten öffentlichen Version des Gesetzes war Einfuhr aus EU erlaubt, Beschränkungen beim Vermehrungsmaterial gabs nur bei der Abgabe über die CSCs: 7 Samen oder 5 Stecklinge, insgesamt nicht mehr als 7 pro Monat (also z.B. 2 Samen und 5 Stecklinge, aber nicht 3 und 5).

Moin,

sehe Besitz als unproblematisch:

" Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer".

Weiter hier: https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/zivilrecht/eigentum-und-besitz

Wenn ich verpachte, bin ich zwar noch Eigentümer, aber nicht Besitzer und der Pächter Besitzer.

Grüße

Edit: Daher ist ja auch der Besitz von Cannbais bereits strafbar…

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Moin,

kritisch finde ich die Änderungen bzgl Möglichkeiten der Strafverfolgung bei schwerem Cannabisdelikten. Hier will man, verständlicher Weise, eine Handhabe gegen die org. Kriminalität habe, aber die Frage ist: Wann ist es ein scherer Verstoß?

Mal ein Zitat aus den Erklärungen:

"Eine Person handelt gewerbsmäßig, wenn sie sich aus der wiederholten Begehung einer Straftrat eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Der gewerbsmäßige unerlaubte Umgang mit Cannabis ist eine typische Erscheinungsform der Organisierten Kriminalität. "

Man könnte jetzt folgendes daraus machen: Person A bezieht Hartz 4 und hat 100g zu Hause. Person A ist bereits wegen Cannabisdelikten auffällig gewesen. Beim Wert von 100g Cannabis im Verhältnis zu Hartz 4 könnte man nun von einer nicht unerheblichen Einnahmequelle ausgehen. Damit haben wir den Anfangsverdacht der org. Kriminalität.

Wenn Person A nun 180k€ Jahresverdienst hat, dann… ja dann kann er/sie /es sich ein Anwalt leisten und es aber auch keine erhebliche Einnhamequelle mehr…

Das könnte z.B. Bayern vesuchen, aber hier werden Urteile der Gerichte Klarheit schaffen. Aber wenn Söder erstmal merkt, welche Steuereinnahmen (mit Säule 2) machbar sind (unter 1€/g Gestehungskosten und 7-12€/g Abgabepreis), dann wird er sich bewegen… Ich würde mich nicht wundern, wenn wir Abgaben von 4-8€/g für die Säule 2 sehen werden…

Grüße

Bei Pacht giltst Du (glaube ich) als Nutzer, nicht als Besitzer.
Und das eigene Zuhause mit Garten wäre in dem Fall befriedetes Besitztum.