Strafmaß bei verschiedenen Szenarien

Hallo liebe Community,

was würde in folgenden Szenarien bei einer Hausdurchsuchung passieren bezüglich Strafmaß und Folgen. Zu meiner Person: Wohne in Bayern, bin bisher noch nicht in Berührung mit dem Gesetz gekommen und habe bei mir daheim eine 80x80x180cm Anbaubox und eine kleine Box für Mutterpflanzen und Stecklinge mit dem ganzen nötigen Equipment, Dünger usw. stehen. Ich habe auch keine Hausdurchsuchung zu befürchten, sondern frage einfach nur aus Interesse.

a) Beide Boxen voll mit Pflanzen und Stecklingen
b) Beide Boxen komplett leer, aber etwas Gras (sagen wir 2 Gramm), Bong und Grinder
c) Beide Boxen komplett leer, KEIN Gras, ABER dafür Bong und Grinder daheim
d) Beide Boxen komplett leer, WEDER Gras noch Bong und Grinder daheim

Mich würde vor allem interessieren in welchen Szenarien mein Handy und Laptop und in welchen Szenarien mein ganzes Equipment mitgenommen werden darf, da die Boxen ja komplett leer stehen und ich ja theoretisch genauso gut Tomaten anbauen kann.

Grüße

Das Strafmaß wird pro Pflanze bestimmt, daher macht es Sinn einzelne zu Trainieren statt SOG.
Allerdings wird auch WEED das nicht an der Pflanze ist zum Strafmaß aufgerechnet und das Strafmaß bei ~75Gramm (Wirkstoffwert wird ermittelt) signifikant erhöht wird.

Bei Ersttat wird alles konfesziert und vernichtet und du kannst mit einer Geldstafe rechnen.
Die Höchststrafe sind 3 Jahre Haft + 2 Jahre auf 5 Jahre Bewährung + Geldstrafe.
b
c
d
wird garnichts passieren.
Bei b könnte es konfesziert werden, kannste aber gegen vorgehen.
Handy und Laptop darf mitgenommen werden, wenn du bei Fragen antwortest, das du diese Geräte in dem Zusammenhang genutzt hast.
Lügen brigt dir GARNICHTS! Deutsches Recht = Diktatur

Alles über 7.5g reines THC, egal ob getrocknet oder noch an der Pflanze, wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Ich glaube bis 2 Jahre Haft (kann mich auch täuschen)können auf Bewährung ausgestellt werden.

Ich denke es werden alle Szenarien auf das ziemlich selbe hinauslaufen.

Bei allen, wenn die bei Dir einlaufen, dann wird sowohl dein Equipment wie auch Deine elektronischen Geräte mitgenommen. Das kann Dir auch passieren, wenn nichts gefunden wird!

Am Ende wird das alles eine unangenehme Sache und Du musst mit Verlust des Arbeitsplatzes rechnen, U-Haft und alles was sonst noch so anfällt.
Du wirst nicht unter einer Bewährungsstrafe herauskommen, ich kenne zumindest keinen Fall in Bayern wo das passiert ist. Du müsstest schon echt gut aufgestellt sein, wenn doch.

Ich hoffe das all diese Gedanken nicht eintreten und Du wohl auf bist!

Selbst das würde ich in Frage stellen. Kommt halt darauf an welchen Richter oder Staatsanwalt er erwischt.

Die vorgesehene Mindeststrafe sind ~150€ mein lieber…
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html

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Ich habe es ja nicht als falsch tituliert oder darüber.
Lediglich ist mir kein Fall bekannt, der so verlaufen ist.
Mehr und nicht weniger habe ich gesagt, ein schönen Link hast Du da geschickt.
I.d.R. ist man in Bayern um einiges strenger als im Rest des Landes!

Wo hast Du das her, ist mir nicht bekannt. (Nicht das ich es jetzt für falsch halte, es kommt mir nur zum 1. Mal unter)

Ich denke die Schwere der Strafmaße, bei den vorgestellten Szenarien, bewegen sich alle ungefähr im selben Raum.

Weil ich Jura ein wenig kann

Ich kann auch ein wenig sex und bin kein pornodarsteller.

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Hättest Du trotzdem vielleicht eine Quelle oder etwas zum Nachlesen? Ich würde auch gerne noch was dazulernen :wink: . Außerdem sind wir von der Einschätzung ja gar nicht so weit entfernt… oder sehe ich da was anders als Du?

Den Link hab ich dir gepostet
Geldstrafe ist minimal ein Tagessatz

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Erstmal danke für deine Antwort. Aber nehmen wir mal Szenario c) und d). Es wird bei mir kein Gras gefunden und können nicht beweisen, wofür ich die Boxen benutze. Der Besitz ist an sich ja nicht illegal. Und da sie bei mir ja nichts verbotenes finden, sehe ich auch kein Grund dafür, dass sie überhaupt mein Handy und Laptop beschlagen dürfen.

@abturner2000 Das habe ich in dem Link aber nicht gefunden. Kein Wort über Tagessätze :wink: . Daher ja die Nachfrage.

Egal welches Szenario. Im besten Fall hast immer schonmal den Anwalt im Handy eingespeichert.

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Dürfen se nur, wenn ein dritter dafür einsteht, das eine Straftat vorliegt.
Ansonsten einfach Mund halten.
Wofür du das hast, musst du nicht sagen.
Nur was du sagst ist ausschlaggebend und wird zu deinem Nachteil verwendet :wink:

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Muss man sich alles oft im Nachhinein einklagen. Oft wird da von der Polizei aus durchgegriffen und erst im Nachhinein gerade gerückt.

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: Made my day :+1:

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Du musst ohne Durchsuchungsbefehl niemand rein lassen und ohne Richterlichen Beschluss darf auch nichts mitgenommen werden.
Bei Gefahr in Verzug, solltest du in Sichtweite bleiben und deine Hände sichtbar lassen.
Sonst verwirkst du deine genannten Rechte.

was hat denn dieser letzte satz mit dem thema zu tun?abgesehen davon, dass er inhaltlich blödsinnig ist.

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So blödsinnig wie die Relativitätstheorie…

Du scheinst ja heute eine „gute“ Laune zu haben. Oder liest sich das nur falsch für mich?^^

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… und du willst ein bisschen jura können, ja?
wer sich mit so nem satz disqualifiziert, dem nehm ich das schon mal eher nicht ab.

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