Naja ganz so einfach ist es dann doch net das die einem sowas anhängen können.
Ein Taschenmesser zählt auch in der Hinsicht nicht als Waffe.
Hier mal die Definition dazu:
F: Welche Messer darf man besitzen?
A: Hierbei gilt: Alle Messer sind erlaubt, es sei denn, sie wurden
ausdrücklich verboten. Es gibt keine Einschränkungen für Messer, die
nicht dem Waffengesetz unterliegen. Jagdmesser, Sportmesser, Taschen-
wie Klappmesser sind Werkzeuge und können vielseitig benutzt werden. Der
Kauf, Verkauf und Besitz, sowie das bei sich führen solcher Messer ist
von Seiten des Gesetzes legal.
Messer, bei denen es sich nach dem Gesetz um Waffen handelt, sind extra ausgewiesen.
F: Welche Messer werden als Waffen eingestuft?
A: Das Gesetz definiert Messer als Waffen, die ihrem Wesen nach
dazu bestimmt sind die Fähigkeit eines Menschen eines Angriffs oder der
Abwehr herabzusetzen oder gar zu beseitigen. Vor allem werden Messer zu
Waffen gezählt, wenn es sich um Hieb- und Stoßwaffen handelt. Hier
definiert das Gesetz wie folgt: Hieb und Stoßwaffen sind " Gegenstände,
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung
der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen
beizubringen".
F: Demnach müsste es von der Verwendungsweise der Messer abhängen, ob sie zu den Waffen gezählt werden?
A: Jedes Messer kann entfremdend genutzt werden. Das Gesetz kann
keine Küchenmesser als Waffen auffassen, da sie nicht zu dem Zweck
produziert wurden um anderen Schaden zuzufügen. Wofür ein Messer zu
verwenden ist, geht aus den Beschreibungen oder aber der Erfahrung
hervor.
Selbst wenn Messer als Waffen gelten, bedeutet das noch lange
nicht, dass sie verboten sind. An Personen ab 18 Jahren können auch
klassische Hieb- und Stoßwaffen, wie Säbel, Dolche und Degen verkauft
werden. Bei diesen Waffen gelten besondere Bestimmungen zu der
Aufbewahrungspflicht und das Verbot sie auf bestimmten Veranstaltungen
zu führen. Handelt es sich bei dem Messer um Klingen, die an beiden
Seiten scharf geschliffen sind, werden sie zu den Waffen gezählt. Bei
Messern, die vom Gesetz als Waffen eingestuft wurden gilt das
Mindestalter der Volljährigkeit.
Messer, die überwiegen als verbotene Waffen tituliert werden sind
jene, die den Zweck haben gegen Menschen eingesetzt zu werden. Mit
scharfen Schneiden oder Klingenspitzen können sie verwendet werden um
die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu
beseitigen. Diese werden von dem Gesetz gesondert angeführt.
F: Was sind Beispiele für verbotene Messer?
A: Springmesser. Hierbei handelt es sich um Messer, deren Klingen durch Aktivierung ausgefahren und festgestellt werden können.
Faltmesser ( auch bekannt als
Butterflymesser oder
Balisong-Messer). Messer mit zweigeteilten, schwenkbaren Griff
Faustmesser. Messer, welches in der geballten Faust geführt wird, die Klinge steht quer zu dem Griff.
Besondere Vorsicht gilt bei Messern, deren Eigenschaften nicht sofort
ersichtlich sind. Zu den verbotenen Waffen zählen demnach auch Messer,
die der Form nach einem anderen Gegenstand gleichen oder welche
vortäuschen.
A: Erläuterungen zu den Kriterien werden sind im Waffengesetz vermerkt. Danach sind Springmesser erlaubt, wenn
- die Klinge nicht nach vorne herausschnellt, sondern seitlich aus dem Griff springt.
- die Klinge nicht länger ist als 8,5 Zentimeter ist.
- die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der Klingenlänge entspricht.
- die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
Sind alle diese Eigenschaften erfüllt, so ist das Messer nicht als
Waffe zu beurteilen. Sollte nur eines der Eigenschaften nicht erfüllt
sein, ist das bereits illegal.
F: Gibt es Anforderungen an die Klingenlänge?
A: Hierbei ist zu beachten, dass es nur bei Springmessern Einschränkungen gibt.
Für alle anderen Messer (auch solche die als Waffen eingestuft
wurden, da sie zum Beispiel auf beiden Klingenseiten scharf geschliffen
ist) gibt es keine Begrenzung.
Die Einstufung eines Messers als Waffe ist ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge.
Gerüchten ist kein Glauben zu schenken, die besagen, dass Messer
ab einer Klingenlänge von 25 Zentimetern oder Taschenmesser ab zehn
Zentimetern zu den Waffen gezählt werden.