seit einiger Zeit schwirrt mir eine Idee durch den Kopf, die ich gerne mit euch teilen möchte, sowie meine Gedanken, die ich mir bisher dazu gemacht habe: Eine Anbauvereinigung, der sich auf die Sortenzüchtung und die (entgeltliche, min. kostendeckende) Weitergabe von Vermehrungsmaterial fokussiert.
Meine Gedanken:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Als CSC darf man selbst Vermehrungsmaterial herstellen (Samen und Stecklinge), und darf daher auch entsprechende Mutterpflanzen halten. Man kann mit Sicherheit auch sehr gut dafür argumentieren, dass man Fläche für die Sortenzüchtung betreibt, wenn das im Sinne der Mitglieder ist. Vermehrungsmaterial darf von AVs weitergegeben werden, leider nur persönlich und für Privatpersonen begrenzt, an andere AV steht keine Begrenzung im Gesetz. Inwieweit man an AVs im Ausland weitergeben darf, ist rechtlich nicht eindeutig. Vemehrungsmaterial fällt ja nicht unter die §2-Verbote, daher dürfte das eigentlich erlaubt sein, sofern der Import in das Land der Abnehmer-AV erlaubt ist.
Rechtliche Gestaltung
Für so eine Art AV erscheint mir die Rechtsform einer Genossenschaft deutlich sinnvoller als die eines Vereins, da der Fokus, neben einem geringfügigem Anbau für die Mitglieder auf der Produktion von Vermehrungsmaterial liegen soll. Sie lässt sich bereits mit 3 Mitgliedern gründen. Leider erlaubt eine Genossenschaft, ähnlich wie ein Verein, nur in sehr begrenztem Umfang Mehrstimmrechte, so dass eine Beherrschung durch ein einzelnes Mitglied nicht möglich ist. Daher ist es sinnvoll, den Kreis eher klein zu halten.
Für mich stellen sich nun ein paar Fragen:
Wieviel Fläche darf ich der Zucht widmen? Bei lediglich 3 Mitgliedern ist die notwendige zu produzierende Menge doch sehr überschaubar. Selbst wenn man von Outdoor-Anbau mit einer Ernte pro Jahr ausgeht, sind das maximal 1,8 kg, also realistisch irgendwas zwischen 3 und 6 Pflanzen.
Muss ich überhaupt Fläche der Produktion von Cannabis widmen, oder kann ich argumentieren, dass auch ein Satzungszweck, der auf die Weitergabe von Vemehrungsmaterial zielt, eine Versagung der Erlaubnis gem. § 12 KCanG nicht rechtfertigt?
Wie sieht ein Schutz vor Einsicht durch außen bei Freilandanbau aus?
Darf ich Vermehrungsmaterial an AVs im Ausland abgeben?
Inwieweit ist die Menge an Vermehrungsmaterial, das ich an andere AVs weitergeben darf, begrenzt?
Das können dir nur Juristen beantworten, die sich intensiv mit dem neuen Gesetz befasst haben. Kein normaler Anwalt kann das alles wissen. Weißt du warum? Das ist alles „Neuland“, dazu wird es in Zukunft noch unzählige Gerichtsprozesse geben, in denen die Abgrenzungsfragen geklärt werden.
Ehrlich gesagt, und bitte fasse es nicht als persönlichen Angriff auf, aber diese Antwort hättest du dir auch sparen können. Mir ist durchaus bewusst, dass das alles neu und vieles noch ungeklärt ist. Dennoch denke ich nicht, dass es etwas ist, das die Gerichte beschäftigen wird, denn das ist eigentlich alles Verwaltungsrecht, in dem es häufig um Ermessensfragen der befassten Behörde geht. Mich hätten Beiträge zur Umsetzbarkeit, Meinungen von aktuell AV-Gründenden und erste Erfahrungen mit den Behörden und dem Genehmigungsprozedere interessiert.
Du wirst dazu noch keine sinnvolle Diskussion führen können, mangels Detailwissen. Keiner weiß was Genaues. In Hamburg gibt es neuerdings einen Laden für Saatgut. Die behaupten, sie dürfen Saatgut verkaufen. Kann sein. Kann aber auch sein, dass der Laden bald schon Geschichte ist. Du darfst als Privater Samen und Stecklinge unentgeldlich abgeben. Und als von der Behörde anerkannter Social Club zum Selbstkostenpreis abgeben. Aber du musst dazu anerkannt sein und dich um eine behördliche Genehmigung bemühen. Wenn eine Behörde dir eine schriftliche Genehmigung ausstellt, kannst du dich darauf berufen. Übrigens ist Verwaltungsrecht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn dir als Norddeutscher ein Bayer Auskunft gibt, bringt dich das im Zweifel nicht weiter. Du musst bei deiner Behörde fragen.
Auch das ist mir alles bewusst. Nochmal: Das KCanG habe rückwärts und vorwärts gelesen. Aber es gibt mit Sicherheit hier bereits Personen, die erste Erfahrungen im Umgang mit den entsprechenden Landesbehörden bzgl. einer § 11-Genehmigung hatten. An die sind meine Fragen gerichtet.
Puh ja, berechtigte Fragen, aber das wird Dir aktuell niemand rechtssicher beantworten können. Häufig müssen für ungeklärte Dinge Prezidentsfälle geschaffen werden, damit zu mindest ein bischen Sicherheit besteht.
Ich hab auf der Mary Jane mit jemanden von Canaru gesprochen, die haben da schon viel Expertise. Vielleicht können Dir die helfen, er meinte sie hätten auch Anwälte in ihrem Netzwerk.
Ich hab hier noch die Visitenkarte, gut das ich die doch noch mitgenommen habe, schau mal auf Canaru.de
Viel Erfolg und berichte mal - interessiert mich auch!
Wenn dann bleibt nur Spanien, wo die Pflanze an sich normal nicht legal ist, demnach wird es bestimmt witzig da offiziell Pflanzen oder Stecklinge mit Rechnung an nen Club zu verkaufen.
Das du nicht versenden darfst steht bzgl. CSC im Gesetz.
Offiziel wirst du an niemanden im Ausland Pflanzen verkaufen können, mit der Ausnahme von Ö vielleicht, weil die nicht blühende Pflanze da ja legal ist.
Das weiß ich, habe ich, denke ich, auch schon sehr ausführliche Beiträge zu geschrieben. Heißt ja nicht, das nicht jemand von einem anderen CSC die abholen darf.
Ich will ja auch keine Pflanzen, sondern Samen und ggf. Stecklinge verkaufen. Laut KCanG Vermehrungsmaterial und damit nicht verboten.
Als AV, als privatwirtschaftliches Unternehmen darf ich jedne Preis verlangen, den ich möchte.
Ich importiere ja nicht, also ist mir das komplett egal. Das ist das Problem der importierenden AV im Ausland. Und Ausfuhr ist erlaubt, weil nicht nach § 2 verboten.
Das weiß ich auch nicht, aber das war meine Frage. Bzw. ob ein spanischer Club bei einem deutschen kaufen darf, und ob dann die Mengenbegrenzung ebenso entfällt, wie wenn ich an eine deutsche AV abgebe. Und Bestellen wahrscheinlich nicht, wenn eher persönlich abholen.
Hat meines Erachtens nach als Business Modell möglicherweise Zukunft, wäre aber durch den Verwaltungsaufwand eines CSC bedingt nicht meine präferierte Rechtsform.
Nicht das das noch zu einer neuen Gründungsoffensive führt.
Davon würde ich eigentlich ausgehen, wenn du mehr verpackst als hier zulässig passiert es ja in D. Da ist der Ort wo es hingeht wahrscheinlich relativ.
Du exportierst aber, dafür kann man dir unter Umständen auch auf die Finger hauen. Gerade wenn du Pflanzen irgendwo hinschickst wo es nicht erlaubt ist.
Ich weiß nicht, was du meinst. Aber tatsächlich musst du schon zwischen Exporteur und Importeur unterscheiden. Zumal als AV die Abgabe sowieso nur in Person erlaubt ist. Sprich ich als AV expoertiere noch nicht einmal. Ich gebe, vor Ort, Vermehrungsmaterial an den Vereter einer anderen AV ab. Nur dass diese AV halt nicht in Deutschland ist, sondern im Ausland. Meine Frage ist: Darf eine AV das tun, oder MUSS die annehmende AV in Deutschland sitzen?