Anbauvereinigung mit Fokus auf Sortenzüchtung & Weitergabe von Vermehrungsmaterial

Liebe Freunde,

seit einiger Zeit schwirrt mir eine Idee durch den Kopf, die ich gerne mit euch teilen möchte, sowie meine Gedanken, die ich mir bisher dazu gemacht habe: Eine Anbauvereinigung, der sich auf die Sortenzüchtung und die (entgeltliche, min. kostendeckende) Weitergabe von Vermehrungsmaterial fokussiert.

Meine Gedanken:

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
    Als CSC darf man selbst Vermehrungsmaterial herstellen (Samen und Stecklinge), und darf daher auch entsprechende Mutterpflanzen halten. Man kann mit Sicherheit auch sehr gut dafür argumentieren, dass man Fläche für die Sortenzüchtung betreibt, wenn das im Sinne der Mitglieder ist. Vermehrungsmaterial darf von AVs weitergegeben werden, leider nur persönlich und für Privatpersonen begrenzt, an andere AV steht keine Begrenzung im Gesetz. Inwieweit man an AVs im Ausland weitergeben darf, ist rechtlich nicht eindeutig. Vemehrungsmaterial fällt ja nicht unter die §2-Verbote, daher dürfte das eigentlich erlaubt sein, sofern der Import in das Land der Abnehmer-AV erlaubt ist.
  2. Rechtliche Gestaltung
    Für so eine Art AV erscheint mir die Rechtsform einer Genossenschaft deutlich sinnvoller als die eines Vereins, da der Fokus, neben einem geringfügigem Anbau für die Mitglieder auf der Produktion von Vermehrungsmaterial liegen soll. Sie lässt sich bereits mit 3 Mitgliedern gründen. Leider erlaubt eine Genossenschaft, ähnlich wie ein Verein, nur in sehr begrenztem Umfang Mehrstimmrechte, so dass eine Beherrschung durch ein einzelnes Mitglied nicht möglich ist. Daher ist es sinnvoll, den Kreis eher klein zu halten.

Für mich stellen sich nun ein paar Fragen:

  1. Wieviel Fläche darf ich der Zucht widmen? Bei lediglich 3 Mitgliedern ist die notwendige zu produzierende Menge doch sehr überschaubar. Selbst wenn man von Outdoor-Anbau mit einer Ernte pro Jahr ausgeht, sind das maximal 1,8 kg, also realistisch irgendwas zwischen 3 und 6 Pflanzen.
  2. Muss ich überhaupt Fläche der Produktion von Cannabis widmen, oder kann ich argumentieren, dass auch ein Satzungszweck, der auf die Weitergabe von Vemehrungsmaterial zielt, eine Versagung der Erlaubnis gem. § 12 KCanG nicht rechtfertigt?
  3. Wie sieht ein Schutz vor Einsicht durch außen bei Freilandanbau aus?
  4. Darf ich Vermehrungsmaterial an AVs im Ausland abgeben?
  5. Inwieweit ist die Menge an Vermehrungsmaterial, das ich an andere AVs weitergeben darf, begrenzt?

Ich freue mich auf die Diskussion!

:v: :mount_fuji:

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Das können dir nur Juristen beantworten, die sich intensiv mit dem neuen Gesetz befasst haben. Kein normaler Anwalt kann das alles wissen. Weißt du warum? Das ist alles „Neuland“, dazu wird es in Zukunft noch unzählige Gerichtsprozesse geben, in denen die Abgrenzungsfragen geklärt werden.

Ehrlich gesagt, und bitte fasse es nicht als persönlichen Angriff auf, aber diese Antwort hättest du dir auch sparen können. Mir ist durchaus bewusst, dass das alles neu und vieles noch ungeklärt ist. Dennoch denke ich nicht, dass es etwas ist, das die Gerichte beschäftigen wird, denn das ist eigentlich alles Verwaltungsrecht, in dem es häufig um Ermessensfragen der befassten Behörde geht. Mich hätten Beiträge zur Umsetzbarkeit, Meinungen von aktuell AV-Gründenden und erste Erfahrungen mit den Behörden und dem Genehmigungsprozedere interessiert.

Du wirst dazu noch keine sinnvolle Diskussion führen können, mangels Detailwissen. Keiner weiß was Genaues. In Hamburg gibt es neuerdings einen Laden für Saatgut. Die behaupten, sie dürfen Saatgut verkaufen. Kann sein. Kann aber auch sein, dass der Laden bald schon Geschichte ist. Du darfst als Privater Samen und Stecklinge unentgeldlich abgeben. Und als von der Behörde anerkannter Social Club zum Selbstkostenpreis abgeben. Aber du musst dazu anerkannt sein und dich um eine behördliche Genehmigung bemühen. Wenn eine Behörde dir eine schriftliche Genehmigung ausstellt, kannst du dich darauf berufen. Übrigens ist Verwaltungsrecht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn dir als Norddeutscher ein Bayer Auskunft gibt, bringt dich das im Zweifel nicht weiter. Du musst bei deiner Behörde fragen.

Auch das ist mir alles bewusst. Nochmal: Das KCanG habe rückwärts und vorwärts gelesen. Aber es gibt mit Sicherheit hier bereits Personen, die erste Erfahrungen im Umgang mit den entsprechenden Landesbehörden bzgl. einer § 11-Genehmigung hatten. An die sind meine Fragen gerichtet.

Im Gesetzt steht Vermehrungsmaterial welches beim gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis
anfällt.

Klingt für mich eher nach Abgabe von Überschuss und nicht nach eigener Produktion zur Abgabe. Vor allem nicht als Hauptzweck.

Wahrscheinlich dediziert keine?

Im Gesetzt steht explizit das man die erwartete Menge angeben muss und nicht überproduziert werden darf.

Wenn aus den Pflanzenmaterial in dem Samen sind z. B. Hasch gemacht wird ist es auch direkt wieder Anbaufläche.

Dazu kommt das du zur richtigen Zucht im besten Fall mal 200 - 1000 Pflanzen der gleichen Sorte ausblühen lässt.

Für nen CSC total unrealistisch, weil da zur gesicherten und regelmäßigen Produktion mit Klonen gearbeitet werden wird.

Das Gesetzt ist zu 100% nicht auf einem CSC mit Zucht als Hauptaugenmerk ausgelegt, sondern auf Produktion von Blüten / Hash.

Sehr wahrscheinlich nicht, zumindest offiziell. Du darfst es ja nichtmsl verschicken :joy:

Gar nicht, die Frage ist nur wie die so viel Produzieren möchtest. Gerade wenn du deinen eigenen Verein auch versorgen möchtest.

Der einzige Zweck von Anbauvereinigungen ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis und dessen Abgabe an die Mitglieder.

Puh ja, berechtigte Fragen, aber das wird Dir aktuell niemand rechtssicher beantworten können. Häufig müssen für ungeklärte Dinge Prezidentsfälle geschaffen werden, damit zu mindest ein bischen Sicherheit besteht.

Ich hab auf der Mary Jane mit jemanden von Canaru gesprochen, die haben da schon viel Expertise. Vielleicht können Dir die helfen, er meinte sie hätten auch Anwälte in ihrem Netzwerk.

Ich hab hier noch die Visitenkarte, gut das ich die doch noch mitgenommen habe, schau mal auf Canaru.de

Viel Erfolg und berichte mal - interessiert mich auch!

Ich darf es ja sogar schon kaufen und verkaufen. Warum sollte das nicht erlaubt sein? Im Gesetz steht nichts Gegenteiliges.

Wenn dann bleibt nur Spanien, wo die Pflanze an sich normal nicht legal ist, demnach wird es bestimmt witzig da offiziell Pflanzen oder Stecklinge mit Rechnung an nen Club zu verkaufen.

Das du nicht versenden darfst steht bzgl. CSC im Gesetz.

Offiziel wirst du an niemanden im Ausland Pflanzen verkaufen können, mit der Ausnahme von Ö vielleicht, weil die nicht blühende Pflanze da ja legal ist.

Das weiß ich, habe ich, denke ich, auch schon sehr ausführliche Beiträge zu geschrieben. Heißt ja nicht, das nicht jemand von einem anderen CSC die abholen darf.

Ich will ja auch keine Pflanzen, sondern Samen und ggf. Stecklinge verkaufen. Laut KCanG Vermehrungsmaterial und damit nicht verboten.

Du darfst es für den Umkosten preis abgeben.

Und die jeweiligen Regelungen im Land in das du importieren willst gilt es auch zu beachten. Das CanG interessiert in Spanien bestimmt keine Behörde.

Samen sollten prinzipiell einfacher sein als Stecklinge.

Ob aber n Spanier im Deutschen CSC bestellen darf weiß ich nicht.

Als AV, als privatwirtschaftliches Unternehmen darf ich jedne Preis verlangen, den ich möchte.

Ich importiere ja nicht, also ist mir das komplett egal. Das ist das Problem der importierenden AV im Ausland. Und Ausfuhr ist erlaubt, weil nicht nach § 2 verboten.

Das weiß ich auch nicht, aber das war meine Frage. :smiley: Bzw. ob ein spanischer Club bei einem deutschen kaufen darf, und ob dann die Mengenbegrenzung ebenso entfällt, wie wenn ich an eine deutsche AV abgebe. Und Bestellen wahrscheinlich nicht, wenn eher persönlich abholen.

Hat meines Erachtens nach als Business Modell möglicherweise Zukunft, wäre aber durch den Verwaltungsaufwand eines CSC bedingt nicht meine präferierte Rechtsform.

Nicht das das noch zu einer neuen Gründungsoffensive führt.

So läuft der CSC bestimmt lange :joy:

Davon würde ich eigentlich ausgehen, wenn du mehr verpackst als hier zulässig passiert es ja in D. Da ist der Ort wo es hingeht wahrscheinlich relativ.

Du exportierst aber, dafür kann man dir unter Umständen auch auf die Finger hauen. Gerade wenn du Pflanzen irgendwo hinschickst wo es nicht erlaubt ist.

Letztlich wirst du es aber wohl probieren müssen.

Ich weiß nicht, was du meinst. Aber tatsächlich musst du schon zwischen Exporteur und Importeur unterscheiden. Zumal als AV die Abgabe sowieso nur in Person erlaubt ist. Sprich ich als AV expoertiere noch nicht einmal. Ich gebe, vor Ort, Vermehrungsmaterial an den Vereter einer anderen AV ab. Nur dass diese AV halt nicht in Deutschland ist, sondern im Ausland. Meine Frage ist: Darf eine AV das tun, oder MUSS die annehmende AV in Deutschland sitzen?

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Hatte gerade das Versand verbot vergessen.

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Aber dann ist deine Frage doch eh relativ, weil wenn es so abläuft ist es konform.

Das sich der CSC auf richtige Zucht auslegen lässt seh ich trotzdem noch nicht.

Die Frage ob du an Clubs im Ausland verkaufen darfst ist da bisschen irreführend.

Wenn es der spanische Betreiber in Person in D einkauft ist alles legitim.

Mein Gedanke war du möchtest Verträge mit Clubs im Ausland haben, dass wäre wahrscheinlich kritisch.