Berufliche Waffenträger CanG

Guten Tag,

gibt es hier im Forum Soldaten, Polizisten, bewaffnete Wachdienstleister?

Wie wird die Umsetzung des CanG bei euch umgesetzt?
Ich mein klar innerhalb militärischer Liegenschaften oder während der Ausübung des Dienstes wird es ohnehin kein Thema sein, aber gibt es dort bereits schon Eingriffe die die Freizeit beschränken? Also z.B. das Verbot vom Konsum am Wochenende etc.?

In deiner Freizeit kannst du fast alles machen was du willst, hauptsache zum Dienst bist du wieder arbeitstauglich - Ausnahmen sind immer da wie zum Beispiel Militär…

Angenommen du musst dich gegen eine Person beruflich zur Wehr setzen ob jetzt mit oder ohne Schusswaffe und es wird nach diesem Fall eine Blutprobe ( wenn überhaupt ) gemacht, dann MUSST du unter dem aktuellen Wert sein, sprich rechtlich nüchtern.

Piloten dürften meines Wissens nach nicht in der Freizeit kiffen, da diese abrufbereit bereit sein „müssen“. Viel zu hohe Verantwortung! Aber ob das irgendwer kontrolliert, weiß ich nicht.

Ist nur mein Gedankengang und basiert eher auf Erfahrungen von Freunden.

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Im Prinzip halt analog zu Alkohol und allen anderen Drogen, oder? Wär ja das einzige was Sinn ergibt. Da geht’s ja nicht um legal/illegal, sondern um nüchtern/nicht nüchtern.

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In der Theorie ja. Praktisch sehe ich schon die ein oder andere Dienstvorschrift reinflattern kommen, die den Konsum reglementiert/untersagt…

Ich habe dazu eine Anfrage ans BMG, BMVg und IM gestellt.
Bisher hat nur das BMG geantwortet.

Okay danke für deine Mühe. Aber so wie ich das lese ist das leider auch wieder eindeutig uneindeutig.

Theoretisch kann der Dienstherr also jemanden verbieten Am Wochenende oder im Urlaub in den eigenen 4 Wänden zu konsumieren ?!

Selbst wenn es grundsätzlich genauso gehandhabt wird wie mit Alkohol, wird es eben auch wie bei Alkohol darauf ankommen, ob du etwas verschuldet hast, z.B. eine gefährliche Körperverletzung, Tod eines Menschen oder Sachschaden. Wer im Straßenverkehr schuldhaft einen Unfall verursacht, dem werden auch geringe und grundsätzlich noch zulässige Mengen Alkohol angelastet. Falls du z.B. mit deiner Dienstwaffe eine Notwehrlage falsch einschätzt und schießt auf einen Menschen, wäre es besser, du hast weder Alkohol noch THC im Körper. Anderenfalls bräuchtest du einen Zeugen, der aussagt, dass du rechtmäßig gehandelt hast. Falls du rechtmäßig Notwehr oder Nothilfe ausübst, könntest du theoretisch auch volltrunken sein. Auch ein Besoffener und Bekiffter muss sich nicht totschlagen lassen, oder zuschauen, wie sein Kollege erschlagen wird. Das wäre straflos. Falls Notwehr vorlag. Der Job und die Knarre wären dann aber weg.