Da wĂŒrd ich auch gerne mal wissen, wo im Gesetz steht, dass zum 01.04 die CarbonsĂ€ure aus dem Gesetz gestrichen wird und nur noch ĂŒber das Serum getestet werden darf. Kann mir nicht vorstellen, dass die Blauen ab morgen keinen mehr pinkeln lassen dĂŒrfen. Aber wenn dem so ist, um so besser wĂŒrde aber echt gern mal die Quelle sehen, lasse mich gerne eines bessern belehren!
Das steht da nicht drin, das ergibt sich aus den GesetzesĂ€nderungen. Ein regelmĂ€Ăiger Cannabiskonsum fĂŒhrt nicht mehr dazu, dass du deine Fahrerlaubnis verlierst, nur noch ein missbrĂ€uchlicher, sprich, wenn du high Auto fĂ€hrst.
Die Tests auf THC-COOH können aber nicht den kĂŒrzlichen, sondern nur den regelmĂ€Ăigen Konsum nachweisen, soweit ich das verstanden hab, da ein Abbauprodukt von âaktivemâ THC. Die sind daher fĂŒr die neue Regelung nicht mehr aussagekrĂ€ftig, da du ja regelmĂ€Ăig konsumieren darfst.
EDIT: Quellen, siehe 1. Post.
So hab ichs noch nicht gesehen, jetzt bin ich bei euch was das angeht.
Was mich hier nur weiterhin stutzig macht ist ganz einfach, dass man vermutlich dennoch Pinkeln darf, sofern man es nicht ablehnt. Nehmen wir jetzt mal an man willigt ein und der Test fÀllt positiv aus. Wie geht es dann ab jetzt weiter? Lappen weg + Labor? Wenn ja haben wir ja nicht wirklich was gewonnen und der Lappen ist erst mal wieder 24 stunden eingesackt obwohl man sich ggf. unter 1ng oder 3,5ng befindet. Das kann doch auch keine Lösung sein. Oder bin ich hier einfach falsch informiert?
In den DHV-News wurde gesagt, dass der neue Grenzwert von 3,5ng/ml erst noch in die STVZO aufgenommen werden muss. Das wird wohl noch eine Weile dauern. Wie lange ist unbekannt.
Bis dahin gilt, dass Urintests weiterhin gemacht werden dĂŒrfen!? UnklarâŠ
Wichtig ist, sobald der neue Wert gilt, ist nur noch der Blutserum-Test zulĂ€ssig bzw die neuen Speicheltest, als Ersatz fĂŒr die Urintests. So MEIN VerstĂ€ndnis der Sachlage ![]()
Denkt sich so ziemlich mit meiner Auffassung. Finde es ein Unding, dass legalisiert wird und man so wichtige dinge nicht mal im Ansatz geklĂ€rt hat. Das schreit doch nur danach ab dem 01.04 fleiĂig zu kontrollieren und die BĂŒrger, die sich ab dann endlich an ein Gesetz halten, dennoch hops zu nehmen.
Aus meiner Sicht sind die Pisstests ab morgen wirklich kein maĂ der dinge mehr. Die frage ist natĂŒrlich wie die Beamten das sehen werdenâŠ
UnabhÀngig der Blutwerte, seid ihr 8 Std. nach Konsum wirklich komplett klar?
Ich konsumiere sehr selten und habe sogar am nĂ€chsten Tag noch das GefĂŒhl, nicht ganz klar zu sein.
Auch hier gilt deshalb:
gibt es eigentlich einen Grenzwert fĂŒr Patienten ?
Patienten sind von dem ganzen Spaà meines Wissens nach eh ausgenommen. Da hat sich nichts geÀndert solange man sein Attest hat.
Bis dahin gilt der Grenzwert von 1ng/ml, also die Nachweisgrenze.
Dann steig doch bitte auch nicht ins Auto, wenn du selbst schon merkst, dass du nicht ganz klar bist - selbst wenn der Grenzwert es dir erlauben wĂŒrde.
okay, ja ich bin auch seit einiger zeit patient, hab auch eine bescheinigung zum fahren, und mein rezept immer dabei, aber wenn ich die cops seh geht die pumpe trotzdem auf 180, die paranoia vor den bekomm ich gar nicht weg aus dem kopf ![]()
Selbst nach 5 Jahren ohne Kiffen, bzw 3 mal in den 5 Jahren im Holland Urlaub, ist diese Reaktion noch vorhanden ![]()
Die 15 Jahre davor haben ihre Spuren hinterlassenâŠ
ja schlimm ich glaub das geht bei mir auch nicht mehr weg ![]()
Das wĂŒrde ich auch nie machen.
Frage mich nur, ob das GefĂŒhl nĂŒchtern zu sein trĂŒgerisch ist, vorallem wenn man Dauerkonsument ist.
schau dir dazu mal von vinceandweed die Verkehrsvideos an da die testen die die FahrfÀhigkeit unter dem einfluss von cannabis.
das kann man natĂŒrlich nicht verallgemeinern.
Aber du misst mit dem Urintest ein Abbauprodukt welches gar kein Indikator mehr darstellt was die FahrtĂŒchtigkeit angeht. Es kommt jetzt auf das Blutserum an und der einzige private Test der Sinn macht, wĂ€re der Speicheltest, der schon oft genug von Bergrow erwĂ€hnt wurde.
Dazu gibt es Studien.
Ich glaube, der Traum als Dauerkonsument 12 Std. zu verzichten und wieder fahren zu dĂŒrfen ist unrealistisch, auch wenn man sich nĂŒchtern fĂŒhlt. Das GefĂŒhl trĂŒgt.
Zeig mal deine Studien bitte
Also ich möchte ja jetzt kein Spielverderber sein, aber wer es nicht schafft, mal nen halben Tag bis einen Tag lang sich keinen reinzuziehen, sollte ernsthaft darĂŒber nachdenken, ob er dazu geeignet und verantwortungsbewusst genug ist, ĂŒberhaupt ein Kraftfahrzeug zu fĂŒhren.
Einen Pegeltrinker will auch niemand auf der StraĂe haben.
Es lĂ€sst sich durchaus darĂŒber streiten, dass 3,5 ng / ml ein sehr geringer Wert ist. Die Kommission hat ja selbst gesagt, dass das ein konservativer Wert ist, der in etwa 0,2 \â° Alkohol entspricht.
Was aber die meisten hier vergessen:
Das ganze wird dann sicher auch noch mal groĂ im Bundestag behandelt, bevor es ĂŒberhaupt festgelegt wird. Nichts davon ist bisher in Stein gemeiĂelt.
Bis dahin kann sich soooo viel Ă€ndernâŠ
AuĂerdem empfiehlt die Kommission ebenfalls, wie hier schon sehr oft gesagt, Speicheltests, welche den Konsum bis zu 24 Stunden nachweisen, da es nicht auszuschlieĂen ist, dass der Wert bei mehr als gelegentlichem Konsum höher ist. (Könnt ihr wirklich nicht mal 12-24 Stunden ohne auskommen?) FĂ€llt dieser negativ aus und man kann geradeaus laufen, wird auch nicht gepinkelt oder Blut abgenommen, denn der Test zeigt im Prinzip, ob man sich vor wenigen Stunden ne TĂŒte reingezogen hat, oder nicht.
FÀllt er positiv aus und man kann dennoch problemlos im Handstand geradeaus laufen (was auch immer man dann da machen muss), könnte es allerdings auch sein, dass man einfach weiterfahren kann. (In Bayern vermutlich nicht - Söder hat ja einige Ansagen gemacht)
Der Knackpunkt sind hierbei die sogenannten Ausfallerscheinungen.
Wenn man beispielsweise mit 0,3 Promille Alkohol und Ausfallerscheinungen erwischt wird, macht man sich trotz der eigentlichen 0,5 Promille-Grenze strafbar:
-
Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
-
2 bis 3 Punkte in Flensburg
-
Fahrverbot bis zu 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Wer das alles in dem Rahmen nicht schafft, fĂ€hrt vermutlich auch nach 3-5 Bier von ner Party mit dem Auto heim und ist ganz offensichtlich nicht geeignet zum FĂŒhren eines KFZ.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Notlage entsteht und man muss unbedingt fahren, weil es nicht anders geht (die Schwangere Frau muss zur Entbindung / Der Penis ist abgefallen und man muss schnell ins Krankenhaus) wird niemandem der Lappen abgenommen, wenn man mehr als 3,5 ng / ml im Blut hat.
Ansonsten kann man auch als extremer âPegelkifferâ planen, so wie bisher auch, nur muss man nicht mehr Wochen lang warten.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein Ă€hnlich gestaffeltes und an Bedingungen geknĂŒpftes Modell wie bei Alkohol am Steuer umgesetzt wird, was wir ja eigentlich mit dem Vorschlag der Kommission bereits haben.
- Speicheltest negativ â keine Ausfallerscheinungen â Schönen Abend noch Herr Wachtmeister
- Speicheltest positiv â keine Ausfallerscheinungen â hoffen, der Cop hat nen guten Tag ansonsten weiter mit â Bluttest â ggf Anwalt anrufen wenn Wert ĂŒber 3,5 ng / ml
- Speicheltest positiv â Ausfallerscheinungen â Bluttest â ggf Anwalt anrufen wenn Wert ĂŒber 3,5 ng / ml
Das alles setzt aber voraus, dass man in eine Verkehrskontrolle gerĂ€t, die extra nach Kiffern sucht. (was jetzt erstmal vermutlich öfter vorkommen könnte) oder man ist bereits aktenkundig wegen VerstöĂe gegen das bisherige BtMG. (Kann man ja jetzt auch löschen lassen, wenn es nach dem neuen Gesetz nichts böses mehr ist).
Ansonsten ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ĂŒberhaupt getestet wird, es sei denn, ne Rauchwolke schwebt dem Cop entgegen und man leuchtet rot aus den Augen.
Ich persönlich bin innerhalb der letzten 10 Jahre in vielleicht 4 Verkehrskontrollen geraten oder angehalten wordenâŠ
(Medizinisch angewiesene sind da ausgenommen. Aber die betrifft das ja eh alles nicht)
Dies sind sicher keine Tests, die die Polizei nutzen wird, aber generell ist Cannabis nur eine bestimmte Zeit lang im Speichel nachweisbar (Laut Bundesregierung weniger als 24 Stunden - Laut Beschreibung, schlagen diese Test ab 15 ng / ml Speichel an. Direkt nach Konsum kann der Wert bei 400-500 ng / ml und bereits nach 6 Stunden bei unter 1 ng / ml Speichel liegen.*Link ganz unten):
https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/03-promille/
Neuer Schnelltest weist THC in wenigen Minuten nach | heise online.