Cannabis gemäß KCanG vernichten - Wann und Wie?

Das ist doch absolut nachvollziehbar und nett von dir, dass du helfen wolltest.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass mir das nicht bekannt ist, dass die Weitergabe jetzt nach dem KCanG erlaubt sein soll. Und das so auch nicht in den FAQs vom BMG steht, sondern das Gegenteil.

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Das verdeutlicht auch nochmal, wieviele eigenartige Lücken dieses Gesetz aufweist. Das ist dermaßen flankiert von »ja, aber…»+ irgendwelchen Verboten, dass ich mir manchmal nur noch an die Birne fassen kann.

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Mal sehen, welche Regeln es jetzt für die Autofahrer gibt (habe glücklicherweise nie den Führerschein gemacht​:star_struck::v:)…

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Ganz so schlimm ist es nicht - es steht ja deutlich schon am Anfang drin:

(1) Es ist verboten,

  1. Cannabis zu besitzen,
  2. Cannabis anzubauen,
  3. Cannabis herzustellen,
  4. mit Cannabis Handel zu treiben,
  5. Cannabis einzuführen oder auszuführen,
  6. Cannabis durchzuführen,
  7. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
  8. Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen,
  9. Cannabis zu verabreichen,
  10. Cannabis sonst in den Verkehr zu bringen,
  11. sich Cannabis zu verschaffen oder
  12. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.

Der private Eigenanbau, die erlaubten 25 g Besitz (unterwegs, 50 g am Wohnsitz) sind eben Ausnahmen davon.

Wie man allerdings mit dem Ernteüberschuss rechtssicher zu verfahren hat, hätte man schon noch etwas genauer erläutern können.

Jupp, reichlich schräg.
Aber vermutlich wurde das Gesetz von Leuten gemacht, die keine Ahnung haben, wieviel an einer Pflanze so wachsen kann😂 und sie wünschen sich, dass man Ernteüberschüsse artig bei der nächsten Polizeiwache abgibt. Da quillt wahrscheinlich schon die Asservatenkammer über und die Polizisten freuen sich, dass es endlich was Gutes gibt und nicht mehr den gestreckten Straßenmist

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Im ersten Gesetzesentwurf hieß es noch, man dürfe nur 25 g ernten - und da war von Trockenmaterial noch gar keine Rede!
DAS war wirklich ein Witz! :disguised_face:

Die 50 g Trockenmaterial sind vermutlich das meiste, was man da noch herausholen konnte als Zugeständnis - und meiner Meinung nach einfach eine Anpassung an das, was die CSCs pro Monat abgeben dürfen.

Mit einer geschickten Rotation kann man auch 50 g alle eineinhalb Monate ernten. Das ist gar nicht so schlecht!
Und wird den meisten Konsumenten auf jeden Fall reichen.

Natürlich wäre es mir auch lieber, wenn man einmal im Jahr mehr ernten dürfte und dann die restliche Zeit seine Ruhe hat.

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Die meisten werden es wahrscheinlich auch genau so halten - wem das ganze Zeugs nicht am Baum vergammelt, hat Schwein gehabt und freut sich dann pro Pflanze über 80+ g und hat bis auf Weiteres ausgesorgt…
Ziemlich sicher werden sich viele ein Ei auf die Mindestmenge von 50 g pellen, einfach, weil sie es schon seit geraumer Zeit so machen und bisher alles glatt gelaufen ist.

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Bei mir ist genau das Gegenteil!

Für mich ist das ganze growen zu nem extrem geilen Hobby geworden, hätte nie gedacht dass das so viel Spaß machen könnte.

Ich würde stand jetzt gern „durchgrowen“ weils mega Spaß macht, und weil man sich in Allem verbessern kann. Und tatsächlich vllt. nach ein paar Grows hier was zurückgeben kann an andere Neuanfänger.

Ich vape tatsächlich nicht soo viel, Abends gegen Rückenschmerzen und am WE dann auch mal mehr for fun.

Habe ~zum 01.04. angefangen mit einen low Budget Grow, wo ich nie gedacht hätte mir Gedanken über zu viel Ernte machen zu müssen. Ich weis auch jetzt nicht „wie viel da am Baum hängt“ und ob ich mir „Gedanken“ machen muss.

Aber es läuft halt doch ganz gut bisher und ich „befürchte“ es könnte mehr werden, wie ich eigentlich gedacht hätte. Und ich will schon im gesetzlichen Rahmen bleiben.

Daher finde ich den Thread hier sehr interessant :slight_smile:

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Echt gute Frage, stelle mir da bestimmte Berufsgruppen vor, bei denen das echt wichtig sein könnte. Wie dieser Brandenburger Jugendrichter, der seit Jahren auf Entkriminalisierung setzt. Sollte der sich ne Pflanze ziehen(Who knows!), muss er berufsbedingt ja eindeutig konform laufen um nicht seine berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Und Kollege Zufall gibts leider immer.
„Klo runter“ ist ein Klassiker und wahrscheinlich nicht ernst gemeint, ist scheisse gegenüber den Kläranlagen. In die Biotonne/Müll ist auch schlecht weil da Kinder rangehen könnten (Hab als Hosenscheisser super vintage 80er Porno Magazine neben AmigaJoker und DisneyComics aus der Papiertonne gefischt :slight_smile: )

Kleinschnippeln, mit Wasser in nem Eimer lassen, bis es stinkt und es dem nächsten Baum geben, hauptsache man kann es nicht mehr verarbeiten.

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Moin,

Es gibt genau einen Punkt an dem man sein Überschuss entsorgt:

Wenn ich es aus der Trockenkammer (Karton etc), also eine Vorrichtung die eindeutig aufgrund ihres Aufbaus nicht zum Lagern von Cannabis sondern nur zum Trocknen gedacht ist, rausnehmen und in z.B. Grovebags packe. Sobald ich mehr als 60g irgendwie so aufbewahre, dass es den Charakter einer Lagerung hat, konsumfertig ist und keine signifikante Änderung des Gewichtes mehr zu erwarten ist, dann wird es schwer glaubhaft zu machen, dass du das entsorgen wolltest.

Auf jeden Fall muss es für den Konsum unbrauchbar gemacht werden, da in die Mülltonne werfen, nichts anderes als Inverkehrbringung ist… Also z.B. mit verdorbener Milch in einem Müllbeutel in den Müll werfen…

Ach und wenn jemand 1kg Blüten nass trocknet, wird es evtl eng zu erklären, dass man den Rest (also ca 200g trocken) entsorgen wollte, sobald trocken.

Und wenn jemand aus getrocknetem Material Hasch herstellen will, dann sollte das Equipment vorhanden sein, zumindest wirkt es dann glaubhafter…

Grüße

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Meinst du nicht, dass da jemand erstmal ernsthaftes Interesse dran haben müsste, das herauszufinden? Klar kann dich deine Ex-Freundin verpfeifen oder irgendwelche Gäste, die finden, man muss da »law & order« walten lassen (oder sog. »aufmerksame Nachbarn«:roll_eyes:). Oder du müsstest dich extrem doof verhalten und Kreti & Pleti erzählen, was du fürn erfolgreicher Supergrower bist.
Ich glaube, seitdem der ganze Kram teillegalisiert ist, machen sich die Leute mehr Sorgen als vorher.

Moin,

habe doch nur die Frage beantwortet, wie man sich (aus meiner Sicht) gestzeskonform verhält…

Vorgehen nach eigener Risikoeinschätzung ist jedem selber unbenommen… war aber nicht die Frage und nicht das Thema…

Grüße

PS: Einfach CDU/CSU wählen und mit etwas Glück ist es dann so entspannt wie früher… und keiner muss sich mehr einen Kopf machen…

Grüße

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Diese hervorragenden Tipps hier… :grin:

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Scheiße… die haben uns hart verarscht…

Die Abhängigen fodern die Prohebition zurück!

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Ich befürchte nur, das wird nichts mehr mit der erneuten Prohibtion, jetzt, wo die Apotheken auch dick ins Geschäft einsteigen… :laughing:

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Jau auf jeden, selbst ich (als KOMPLETTER Leihe der wirklich nich weis was rum kommt ) hab deswegen auch „egal wie viel“ geschrieben.

Aber meine Frage ist dann trotzdem, ich schneide doch erstmal alle drei unten ab. Mit Stamm, paar Stängeln, und auch paar übrig gebliebenen Blättern. Scheinbar bleibt 1/5 übrig. Aber bleibt 1/5 über wenn man nur die Blüten trocknet oder generell ?`

Würde mich echt interessieren.

Gebetsmühlenartig plädiere ich für die Alternative Einfrieren/Edibles machen/Tinkturen etc.
Zählt per se nicht zum Trockenmaterial und macht auch schön wumms :wink:

Cookie Monster Eating GIF by Sesame Street

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Das zählt sehr wohl zum Trockengewicht.
Du kannst dir natürlich ein, zwei Kekse backen, die dann 50 g wiegen. :grin:

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Nein das seh ich genauso wie du :sweat_smile:Außerdem es wird immer von Gesetz hier Gesetz da gesprochen .
Aber niemand von denen die die Gesetze erstellen halten sich selber and die Gesetze .
Deswegen für mich ist alles ein witz sobald du für den Staat arbeitest darfst machen was du willst aber als Bürger wollen Sie dich zum Sklaven erziehen der nach deren regeln spielt …:rofl::rofl::rofl:

Kann ja jeder halten wie er will aber aber nicht mit mir und solange ich niemanden schaden zufüge ist doch alles gut…

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Das hast Du richtig auf dem Punkt gebracht :+1:

Seltsamerweise ist das im Gesetz nicht mit aufgeführt, aber darin steht:

ES IST NICHT ERLAUBT DROGEN WEITER ZU GEBEN UND/ODER IN DEN VERKEHR ZU BRINGEN !

Ihr kennt doch das „Juristen Deutsch“.
Es ist eine andere Sprache die man entweder erlernen muß oder aber wenigstens etwas verstehen sollte :upside_down_face:

Nehmen wir doch einen paradoxerweise anderen Vergleich:
Wenn euch ein sog. "guter Freund:in eure selbst gezogenen und gepflegten 3 Pflanzen aus dem Garten klaut :sleepy:, dann wäre das unter Umständen juristisch als „Mundraub“ zu werten :nauseated_face:

Also: Sucht euch eure Bekannten bzw. FREUNDE gut aus :smiley: