ich möchte hier gerne eine Diskussion anstoßen, da jeder der in Deutschland lebt und growt früher oder später vor diese Frage stoßen wird und ich hier bislang noch keinen expliziten Thread dazu gesehen habe.
Wie ihr ja sicher alle wisst, darf jeder Erwachsene nur 50g getrocknetes Dope zuhause haben. Ab 60g stellt es sogar eine - im Regelfall - schwere Straftat dar (Stichwort „nicht geringe Menge“ und BGH Urteil). Wenn man nicht gerade Pflanzen mit einem ULTRA-niedrigen Wirkstoffgehalt züchtet (klar solche Leute gibts natürlich auch), ist man bei >60g Trockengewicht schnell über dem Gesamt-THC-Wert von 7,5g als „nicht geringe Menge“.
Da wir nun alle wissen, dass besagte Pflanzen nicht selten mehr als 50g Trockengewicht an Buds abliefern, wenn man sich nicht dumm (oder extrem schlau?) anstellt, sieht der Gesetzgeber vor, besagte Ernte unverzüglich zu vernichten. Aber was heißt „unverzüglich“ und „vernichten“ konkret?
Muss man vorher ca 200g an nassen Stängeln mit Buds sammeln?
Kann man alles trocknen und wenn man entschieden hat zu curen alles über 50g vernichten?
Soll man während des Trocknens immer wieder nachwiegen, ob sich eine Überschreitung des erlaubten Trockengewichts abzeichnet?
Wie genau soll man vernichten?
Reicht es da einfach das Zeug in die schwarze Tonne zu werfen oder läuft man dann Gefahr sich dem Vorwurf auszusetzen, dass man das damit für dritte zugänglich macht (insbesonders wenn man in einem Mehrparteienhaus wohnt)? Reicht es einfach von dem Verzicht des Besitzwillens durch das Wegwerfen auszugehen?
Muss man das mit Schwefelsäure befeuchten oder sowas?
Kann man das in den Backofen tun und zu Tode grillen oder ne Schüssel voll „Rohrfrei“?
Natürlich kann man es sich einfach machen und sagen „Cannabis ist per se kein BtM mehr und die Polizei kann nicht mehr einfach so deine Wohnung durchsuchen. Also keine Sorge“. Aber sein wir mal ehrlich, der Gevatter Zufall kann manchmal recht heimtückisch agieren. Eine böswillige Exfreundin oder ein böswilliger Nachbar bekommt mit, das man growt und geht zur Polizei um einem eins auszuwischen. Eine Oma auf der Straße, die am Fenster vorbeiläuft und die Situation falsch einschätzt und die Polizei ruft. Ein paar falsche Worte bei einer Verkehrskontrolle und man hat die Polizei zuhause. Alles mögliche kann immer noch passieren und es ist immer noch am besten nach dem Motto „dont sell, dont smell, dont tell“ yu agieren und sich so rechtskonform wie nur möglich zu verhalten.
Ich würde hier mal gerne Eure Meinung hören und zum Austausch anregen. Wohl wissend und wohl darauf hinweisend, dass hier niemand eine Art ernsthafte Rechtsberatung durchführen kann.
Das Cannabisgesetz (CannG) regelt den legalen Anbau und Besitz von Cannabis in Deutschland. In Bezug auf die Ernte und die Besitzgrenze von 50g Trockengewicht gibt es einige Punkte zu beachten:
Ernte und Trocknung:
Nachdem du deine Pflanzen geerntet hast, musst du diese trocknen. Der Trocknungsprozess reduziert das Gewicht erheblich, da frische Pflanzen einen hohen Wassergehalt haben.
Während des Trocknens ist es wichtig, den Überblick über das Gewicht deiner Ernte zu behalten.
Besitzgrenze von 50g Trockengewicht:
Sobald das Cannabis getrocknet ist, darfst du nur bis zu 50g Trockengewicht in deinem Besitz haben.
Solltest du mehr als 50g geerntet haben, musst du Maßnahmen ergreifen, um das überschüssige Cannabis zu entsorgen. Dies kann das Wegwerfen, das Verschenken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder andere legale Entsorgungsmethoden umfassen.
Dokumentation:
Es kann hilfreich sein, den gesamten Prozess zu dokumentieren, einschließlich des Erntegewichts und des Trockengewichts, um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass du die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hast.
Überschüssiges Cannabis:
Du musst das überschüssige Cannabis auf eine Art und Weise entsorgen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies kann bedeuten, dass du es unbrauchbar machst oder eine erlaubte Entsorgungsstelle aufsuchst.
Also ich stand vor einem sehr ähnlich gelagerten Problem. Bei mir war die Pflanze kurz vor der Ernte mit Budrot befallen. Das Ganze musste also entsorgt werden. Ich habe mich ehrlich gesagt nicht getraut das ganze einfach zum nächsten Müllentsorgungsbetrieb zu fahren und abzugeben. Wenn ich angehalten worden wäre (Und trotz 3 Tüten hat das Zeug noch ziemlich gestunken) hätte ich ein Problem haben können. Ich finde die Frage absolut relevant aber kann leider nichts zur Lösung beitragen.
Wird wahrscheinlich nix anderes sein als medizinisches Cannabis zu entsorgen. Dafür gibts genaue Regeln wie man diesen „Sonderabfall“ zu entsorgen hat. Aber k.p. CanG regelt das nicht gescheit und gibt auch keine klare Definition.
Alternativ … schau dir mal n Bokashi Eimer an. Schmeisst deine Pflanzenreste rein, kompostierst sie und hast Dünger für den nächsten Grow.
Nichtmal Behörden, die es eigentlich wissen müssten, beantworten dir diese Fragen - da hatten schon etliche Leute diesbezüglich angefragt.
Du wirst also hier auch keine eindeutigen Antworten bekommen im Sinne der angestrebten Rechtssicherheit.
Wenn du wirklich den Ernteüberschuss entsorgen willst, misch das mit Katzenstreu o.ä. und schmeiß es in die Tonne. Wenn es riecht, riecht es halt. Deinen Besitzwillen hast du jedenfalls mit der Entsorgung aufgegeben und wenn im schlimmsten Fall irgendwelche Jugendlichen in der Mülltonne herumwühlen, das Zeug rausfischen und versuchen, sauber zu machen, kann man dir das auch nicht anlasten.
Wenn man nicht gerade in Bayern wohnt würde ich bei geringer Überschreitung mir erstmal wenig Sorgen machen.
In jedweder Situation würde ich auf den gesunden Menschenverstand vertrauen.
Jedes Mal, wenn ich mit Gesetzeshütern zu tun hatte, lief alles ganz zivilisiert ab. Mit den meisten kann man reden!
Und wenn das mal 5 oder 10 g mehr werden, kann man die Gründe darlegen.
Bei Entsorgungsproblemen: Für den Fremdkonsum unschädlich machen. Z.B. klein schneiden und mit anderem Grünschnitt mischen.
Für mich stellt die 50 g - Regel keine absolute Grenze dar, ab der man um sein Leben fürchten muss, sondern um überhaupt einen Wert definiert zu haben, damit die Exekutive und Judikative handlungsfähig ist.
Wichtig war und ist die Entrkimininalisierung von Eigenverbrauch.
Die Gerichte sind maximal überlastet. D.h. selbst wenn mit 50,1 g eine Anzeige erstellt wird, besteht eine Chance, dass das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.
Die wollen und sollen den Schwarzmarkt angreifen, nicht den Eigenverbraucher.
50,1 g ist nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Deshalb gibt es doch diese Pufferzone zwischen 50,1 und 60 g.
Es wurde aber schon (u.a. von Frau Wegge) verkündet, dass man am Gesetz nachbessern wolle hinsichtlich der nicht-geringen Menge, weil bei Überschreiten der 60 g kaum eine einfache Strafbarkeit gegeben ist, sondern man da bei 60,1 g bereits mit Gras, das über 12,5 % THC hat, im Bereich der nicht-geringen Menge landen würde.
Der GrueneBaron hat es meines Erachtens gut zusammengefasst✌️.
Bei der Überlastung der Judikative und dem ganzen Verwaltungszettelhinundherschiebe-Apparat wird kein Staatsanwalt ne Akte anlegen, weil jemand 10 g zuviel geerntet hat - wie soll »der Apparat« das auch rausfinden? Es ist ja trotz Teillegalisierung weiterhin ein guter Rat, nicht jedem auf die Nase zu binden, dass man jetzt Weed anbaut.
Wenn ich mir hier so die grow reports durchlese, gewinne ich den sicheren Eindruck, dass niemand den ganzen Aufwand/Kosten auf sich nehmen würde, wenn klar wäre, dass nach der Ernte nur 50 g im Büdel sind😂.
Ach so, falls doch mal was Schiefgehen sollte:
Als bei einem Kollegen die Ernte wg Schimmels zu Grabe getragen werden musste, haben wir das im Garten verbuddelt. Sonst teilt man es in diese kompostierbaren Mülltüten auf und legt es dem bekennenden Dorf-Fascho in die Biotonne😶🌫️.
Naja, wenn ich es ernst nehmen würde, wäre eine Idee, sich eine Feuertonne zu besorgen und mit gleichgesinnten einen Stuhlkreis zu bilden und alles reinzuwerfen was über die 50g grenze ist.
Nach dem neuen Cannabisgesetz (CannG), das seit dem 1. April 2024 in Kraft ist, dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 50g getrocknetes Cannabis zu Hause besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Wenn deine Ernte mehr als die erlaubten 50g Trockengewicht überschreitet, gibt es klare Regelungen.
Verschenken statt Entsorgen:
Das Gesetz erlaubt dir, das überschüssige Cannabis unter bestimmten Bedingungen an andere Erwachsene zu verschenken:
Erwachsene Personen: Du darfst das Cannabis nur an andere Erwachsene über 18 Jahren weitergeben.
Nicht-kommerziell: Die Weitergabe muss unentgeltlich erfolgen, also darfst du kein Geld oder andere Gegenleistungen dafür annehmen.
Weitere Bestimmungen:
Kontrollierter Umgang: Wenn du dich dafür entscheidest, das überschüssige Cannabis zu verschenken, solltest du sicherstellen, dass dies im privaten Rahmen geschieht und nicht öffentlich oder gewerblich, um rechtliche Probleme zu vermeiden
Gemeinschaftlicher Anbau: Ab dem 1. Juli 2024 treten zusätzliche Regelungen für gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen in Kraft, die es Gruppen ermöglichen, Cannabis gemeinsam anzubauen und untereinander zu teilen oai_citation:4,
FAQ zur Legalisierung von Cannabis | Bundesregierung .
Das kann man auf den Internetseiten der Bundesregierung finden.
Wusste tatsächlich nicht, dass verschenken es ins Gesetzt geschafft hat.
Wenn ich das also alles in Allem nun richtig deute, erntet man seine 3 Pflanzen. „Egal“ wie viel bei rauskommt, da man ersteinmal nicht weis wie viel trocken übrig bleibt, ist man also bis alles trocken ist safe. Dann schaut man obs mehr als 50g ist und verschenkt dann den Rest an Freunde und Familie ? o.O
Ich denke gelesen zu haben das zwischen hasch und gras was die 50g betrifft nicht unterschieden wird … falls das tatsächlich stimmt … extrahier den überschuss ? … Pi x Daumen 10:1 … 20:1 … da bekommst du gut Gewicht weg und hast Konzentrat dafür
Auch irgendwie schräg: Da werden für einen Haufen Knete, für die Oma lange stricken muss, Zeltfilterlüfterhygrometeruuuunairpots gekauft, Seeds in Hülle & Fülle bestellt+bei der Auswahl Bauklötze gestaunt, was die Breeder da so schreiben mit sich vor Harz biegenden Geästen+Colas so groß wie Feuerlöscher+dann wird nochmal nachbestellt+ne vierte Pflanze ins Zelt geschoben.
Und dann wird sich damit beschäftigt, wie zu verfahren sei, wenn man mehr als 50 g getrocknet hat? Wie wurde das denn vor dem CanG gemacht?
Mal ganz ehrlich: Ich war meistens froh, wenn im Norden der Sommer so war, dass man von »günstigen Anbaubedingungen Outdoor« sprechen konnte+an die 50 g zusammenkamen.
Mein Gedanke ist, dass zum Cannabisanbau immer auch ein Tickchen Anarchie dazugehört. Aber das seh vielleicht nur ich so😶🌫️
Hab ich mich auch nicht dran gehalten🧐 Habe mal 10! g aus einem erfolgreichen grow einer Freundin geschenkt, die während der ersten Coronapandemie eine Chemo bekam und mit Übelkeit zu kämpfen hatte. Das hätte ich z B mit meiner moralischen Überzeugung nicht fertiggebracht zu sagen, »kauf was von der Straße, verschenken ist verboten.«