Kurzer Guide - Hausdurchsuchung - Was tun

Es gibt zwar schon ein Guide dazu, vor der Legalisierung - aber ich würde trotzdem gerne auf einige Punkte etwas detaillierter eingehen. Vielleicht auch Kleinigkeiten die der ein oder andere gar nicht so auf dem Schirm hat. Bin schon paar mal in den Genuss gekommen, zwar nicht wegen BTM, aber ich weiss ziemlich gut wie einige Dinge ablaufen.

Es passiert:
Das Schrecken jedes Growers und es kommt immer aus heiterem Himmel - Es klingelt morgens und die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Wenn du nicht etwa Mitglied der Clanmafia bist und Informanten bei der Polizei hast, bist du in der Regel überrascht und erschrocken. Das wichtigste: Ruhe bewahren!

Lass dir den Beschluss zeigen. Der Grund der Durchsuchung und stimmt die Adresse mit deiner überein, die auf dem Beschluss steht? Was genau wird dir vorgeworfen?

Jetzt ist es auf jedenfall unausweichlich, dass sie deine Wohnung oder Haus betreten werden. Sei froh wenn du daheim bist, ansonsten wird der Schlüsseldienst deine Wohnung öffnen. Und obendrein noch ein neugieriger Nachbar als Zeuge in die Wohnung gestellt (mir schon passiert)

Wir gehen aber mal davon aus, dass du daheim bist und überrascht vermutlich im Schlafgewand die Tür öffnen wirst.

Du hast genau 2 Möglichkeiten, Du rufst deinen Anwalt an. Oder du lässt es. Kommt vielleicht drauf an ob du überhaupt einen Anwalt hast, mit dem du so kurzfristig in Kontakt treten kannst um solche Uhrzeiten und zweitens wieviel Kacke du Tatsache am Pantoffel zu kleben hast :rofl:

Ab jetzt gilt ausserdem:
Du hast das Recht zu schweigen! Sei nicht unhöflich und sage einfach, dass Du ab jetzt keine Fragen mehr beantworten möchtest. Punkt. Das wird Dir nicht negativ ausgelegt. Sei kooperativ, eine andere Möglichkeit hast Du jetzt eh nicht mehr, aber zur Sache sagst Du nichts. Gar nichts.

Wie geht’s weiter?
Wir gehen davon aus, dass sie wegen BTM da sind. Nen gutes Bild kannst du dir machen, ob sie einen oder mehrere Hunde dabei haben oder nicht. Wenn ja, machts vieles schwieriger. Es ist natürlich auch oft Bundesland und Landkreisabhängig, ob sie solchen Aufwand betreiben.

Wenn ja, siehts schlecht für dich aus. Erstens weil sie mit grosser Wahrscheinlichkeit alles finden werden und zweitens weil sie bei dir vermutlich den ganz grossen Fisch erwarten. Glückwunsch, du bist jetzt vom Kleinkriminellen zu den Verbrechern aufgestiegen :winking_face_with_tongue:

Ich hab doch nur 3 oder 6 Pflanzen (1-2 Personen im Haushalt

Mit etwas Glück gucken sie, beraten sich mit dem Ermittelungsrichter und sind wieder weg. Eher unwahrscheinlich. Weil wenn sie schon nen Beschluss haben, werden sie versuchen was zu finden. Und genau hier steckt der Teufel im Detail.

Du siehst es vielleicht so, dass Du dir etwas Weed für den Eigenkonsum anbaust, für die bist du vermutlich ein potentiell Abhängiger Rauschgiftdealer, der Drogen produziert und seinen Lebensunterhalt damit bestreitet. Klingt jetzt etwas überspitzt, aber je nachdem was sie noch so finden werden, kann das ungefähr so in deiner Anklageschrift stehen. Extremst dramatisiert. Die Polizei ist nämlich Vorort und das wird jetzt alles dokumentiert, was du tust, hast und wie das ganze Gesamtbild ausschaut.

Waage / Tütchen
Vermutlich wird jeder Nichtdealer genauso eine Feinwaage im Haus haben, um seine Mengen zu wiegen die er gegrowt hat oder aber auch um zb Bittersalz abzuwiegen. Hier wirds aber auch interessant. Das erste Indiz ist erfüllt, ein Rauschgifthändler zu sein. In der Ecke liegen die Grovebags, wo du deine Ernte frisch hälst. Die Polizei kennt den Unterschied zwischen Grovebags, Dryfermbags und was weiss ich für Bags es noch gibt nicht. Tütchen und Waage, teils schon Portioniert. Schwierig schwierig.

Jetzt ist die Frage: Was könnt ihr besser machen? Entweder ihr kauft euch eine Waage die als irgendwas anderes getarnt ist (wie zb ne Computermaus - schon gesehen) oder ihr habt ein sicheres Versteck. Wobei wir uns nichts vormachen wollen, sie werden es mit 80%iger Wahrscheinlichkeit entdecken. Wenn Hunde dabei sind vermutlich mit großer Sicherheit, wenn da nur kleinste Reste dran kleben und du das nicht peinlich genau desinfizierst und alles mit Handschuhen angepackt hast. Zumindest gewöhne dir an, die Waage irgendwo hinzupacken, aber nicht im Growroom oder neben deinen Weedvorräten, oft siegt hier aber die Faulheit. Machs wie Paul, sei nicht faul :winking_face_with_tongue:

Große Menge im Haus
Alle wissen, in DE darfst du nur 50gr zuhause haben. Entweder du vernichtest deine Vorräte oder du denkst dir was aus, wie du gut lagerst. Alternativ machst du halt nichts, das ist dir ja selber überlassen. Aber: Das Strafmaß wird sich unter anderem daran orientieren. Verstecken im Haus, auch schwierig. Mit Hunden sogar fast unmöglich würde ich behaupten. Und Mengentechnisch ist es auch nicht einfach ein versteck zu finden, was 250gr oder mehr fassen tut, ohne dass es zu finden ist.

Es gibt hier nur 2 gute Möglichkeiten

A) habe keine grosse Menge im Haus, vernichte alles Gesetzeskonform

B) verbuddel es wenn du die Möglichkeit hast.

Wenn du ländlich wohnst eine gute Variante. Denk dir was aus. Vielleicht hinter deinem Gartenzaun. Gut verpackt, doppelt verschweißt in ner Box am besten und auch nur mit Handschuhen angefasst. Vielleicht in nem HT-Rohr mit Endkappen und verbuddeln. Wichtig ist, sauber arbeiten. Sonst findens die Hunde :grinning_face_with_smiling_eyes:

Verwende keine Metallkisten. Lassen sich gut finden mit nem Detektor. Nimm plaste. Vergiss auch Kaffee oder sowas, das funktioniert nur im Fernsehen, dass die Hunde dann nix riechen.

Geringe Menge, grosse Menge ist alles etwas strittig. 7.5% THC 50gr pro Person. Alles recht dehnbar. Die Cops haben auch kein mobiles Labor bei, es ist erstmal weg und wird untersucht. Das zweite ist auch als bestes Beispiel: 2 Erwachsene im Haushalt… 2x50gr - in einer 100gr Tüte ? Hmm. Hier könnte es unter Umständen schon strittig werden.

Waffen und Co
Auch nen ganz gewaltig schwieriges Thema. Die Art der Waffe spielt hier absolut keine Rolle. Blöd wirds wenn du scharfe Schusswaffen zuhause hast (illegaler Weise). Erstmal isses Tatmehrheit und zweitens kommt es auch drauf an, wie zugriffsbereit deine Waffen sind.

Geladen im Nachtschrank oder zwischen den Schlüppern, auf dem Schuhschrank an der Eingangstür. Nochmal, es spielt keine Rolle ob es eine Schreckschusswaffe oder scharfe Waffe ist. Ob legal oder Illegal. Ist sie Zugriffsbereit? Schussbereit? Einsatzbereit?

Denke nach, was hast du vielleicht? Knüppel neben der Tür, schlagstock, wurfsterne, Kampfmesser… Oder ne Axt? Alles echt Mist, wenn es so ist.

Die finden sowas Zugriffsbereit, bist du am Arsch! Deine Anklageschrift wird sich genau jetzt erweitern auf: xy verfügte über Zugriffs und einsatzbereite Waffen um seine Rauschgift-Plantage im Ernstfall zu verteidigen :rofl:

Eine Variante wäre:
Mittlerweile hat ja irgendwie gefühlt jeder ne Schreckschusswaffe oder vergleichbares im Haus, für Sylvester oder was auch immer. Kauft euch nen Tresor, schließt die da weg, vorher entladen, sichern, Magazin raus. Tresor abschließen und jetzt kommt das wichtigste:

Nicht den Schlüssel oben drauf legen! Auch nicht am Schlüsselbrett! Legt ihn ins Auto oder so. Ansonsten bringt euch der Tresor nix. Weder gebrauchsgemäß, noch rechtlich. Am besten aber gar keine Waffen :winking_face_with_tongue:

Bargeld
Hast du Bargeld im Hause und vorallem viele kleine szenetypische Stückelungen? 5-10-20 Euro Scheine. Tauscht Sie ggf in grosse Scheine um. Gibt ja auch Leute die 5 Euro Scheine sammeln. Sieht aber blöd aus in dem Zusammenhang. Ganz besonders wenn der Stapel 5er mit deiner Feinwaage als Briefbeschwerer oben drauf. Am besten noch neben die Waffen im Tresor. Dann vergesse aber bitte nicht, die Zip Tüten daneben zu legen :winking_face_with_tongue: „Ironie aus“

Fahrzeuge
Werden auch durchsucht. Selbiges gilt für Keller, Nebengebäude, Privatjet oder Luxusjacht. Bitte kommt nicht auf die Idee, die Übermengen an Gras in eurem Fahrzeug zu lagern. Am besten noch im Verbandskasten, wo sie vermutlich als Erstes gucken. Dann ist das Auto nämlich erstmal weg und wird sich auf dem Hof bei den Cops wiederfinden für ne ganze Weile, wo du jeden Tag Gebühren zahlen wirst, an dem dein Auto dort steht.

Warum? TATWERKZEUG. Du hast dein Auto vermutlich benutzt, um Rauschgift zu transportieren.

Kinder im Haus
Genau hier jetzt auch nochmal ein paar Sachen durch den Kopf gehen lassen.

  • ist dein Growgroom gesichert? abgeschlossen? Nicht zugänglich? Nicht einsehbar? Das ist jetzt ganz wichtig!

Schlüssel genau wie beim Tresor. Nicht oben auf die Türzarge legen. Strittig wird auch die Art des Schlosses. Zimmertürschlüssel? Vielleicht drüber nachdenken, dass Zimmerschloss auszutauschen gegen ein Sicherheitsschloss. Kostet nicht die Welt und rechtlich besser im Ernstfall. Alles andere könnte dir negativ ausgelegt werden, dann hast du auch noch das Jugendamt am Hals als kleines Sahnehäubchen.

Während der Durchsuchung

Darfst du dich durchaus frei bewegen, es sei denn dir wurde vorher die vorläufige Festnahme erklärt. (dann ist die Beweislast aber schon richtig mies, ab hier darfst du dann auch mal ein tränchen kullern lassen)

In der Regel ist es aber nicht so. Verabschiede dich aber in Gedanken davon, dass du jetzt mit deinem Handy spielen darfst, es wird in deinem Fall mit grosser Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt. Wobei wir beim nächsten Thema sind

Handy / WhatsApp / Telefonüberwachung / Standortdienste

Gehörst du auch zu den paranoiden? :winking_face_with_tongue: Dein Handy ist weg und wird ausgewertet. Vorwiegend geht es jetzt darum, Beweise zu sichern. Spätestens jetzt - wenn du nichts schon vorher bedacht hast, wirst du dir den Kopf zerbrechen, was sie dort finden werden.

  • Bildersammlung deiner Pflanzen
    Darüber lässt sich supi nachvollziehen, wie lange du das schon machst und in welchem Maße!

  • Kontakte
    Das ist nen wichtiger Punkt. Gibt es Nachrichten die so ausgelegt werden können, dass du handelst? Nachrichten drüber? Kumpels oder Grow Kollegen?
    Letzteres ist schwierig, wenns ganz blöd kommt und ihr euch untereinander helft, kann es als bandenmässig ausgelegt werden. Übrigens droht genau ab dem Moment auch U-Haft bzw die Wahrscheinlichkeit dafür rückt jetzt schon in greifbare Nähe. Du kannst es ab hier schon förmlich riechen :laughing:

  • WhatsApp Überwachung l
    Ist schwierig und wird so schnell nicht passieren wegen sowas. Hier wird viel Paranoia betrieben. WhatsApp lässt sich nicht ohne weiteres überwachen. Der Aufwand und die Hürden sind gross. Nicht unmöglich, aber unwahrscheinlich. Funktioniert nur mit Hilfe eines Trojaners oder du lädst deine Backups von WhatsApp in irgendwelche Clouds. Oder du kommuniziert direkt mit einem verdeckten Ermittler :rofl:. Dann wäre die Möglichkeit da es darüber abzufangen. IdR findet sowas bei Terrorismus statt oder schwersten Straftaten, aber nicht wegen etwas weed. Dennoch, Vorsicht.

Standort-Dienste
Hab ich persönlich immer deaktiviert, ausser ich nutze grad mal nen Navi oder so. Im richtigen Ernstfall können die darüber ganze Bewegungsprofile erstellen, wo du wann warst. Geht aber im Ernstfall aber auch wenn du es deaktiviert hast. Es ist alleine nachvollziehbar, in welchen Funkzellen du wann und wo eingeloggt warst mit deinem Handy.

Telefonüberwachung:
Ist super einfach, genauso wie klassische SMS abzufangen. Hier wäre ich vorsichtiger, als über WhatsApp. Klar sind die Hürden hoch, aber zb bei Drogenhandel denkbar. Grad wenn die dich observieren wegen sowas, kannst du dir sicher sein, dass in dieser Phase auch eine TÜ stattfinden wird. Aber keine Angst, da müssen schon massive Beweise vorliegen in Sachen Handel, ansonsten sind die Hürden auch groß. TÜ ist aber nicht gleich TÜ.

TÜ im Sinne des Mitschneiden / Mithören von Telefonaten

oder

Verbindungsnachweise, wann hast du mit wem telefoniert.

Beides ist für die Ermittlungsbehörden super einfach technisch umzusetzen.

Profitipp in Sachen Handy
Kein Speichern in Clouds. Du musst der Polizei keine Pincodes geben. Das verschafft dir eventuell etwas Zeit. Es gibt auch die Möglichkeit, eine „Fernlöschung“ deines Handys einzurichten. Aber wäge selber ab, ob die Möglichkeit in Frage kommt, denn es ist verboten. Du vernichtest damit nämlich Beweise :laughing: musst halt abwägen, ob die Beweislast so erdrückend ist, dass du das in Kauf nimmst und so besser fährst.

Vielleicht habe ich jetzt dem ein oder anderen nochmal einen Denkanstoß gegeben, auf was man ggf noch so achten sollte, der Sicherheit wegen. Viele Sachen können halt blöd aussehen vor Gericht, obwohl die Wahrheit eine ganz andere ist und das Strafmaß erheblich anders sein. Aus der Mücke wird dann der klassische Elephant :grinning_face_with_smiling_eyes:

Und: wenn es euch treffen sollte, nehmt euch einen Anwalt. Kann ich nur jedem anraten.

Bitte versteht es nicht falsch, ich möchte hier weder Ängste schüren, noch sonstiges. Und ich möchte auch niemand zu Verbrechen oder ähnlichem anstiften!

Einfach ein wenig an die Vernunft appellieren und nicht zu nachlässig zu handeln. Kommissar Zufall ist überall, es kann immer ganz blöd kommen, daher lieber etwas mehr vorbereitet, als zu wenig! Dennoch gilt: no sell, no tell usw…

So stay well and „clean“ ,
Nordic

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Wirklich, wer sich um so etwas Sorgen macht, sollte sich vielleicht selber Anzeigen wenn er NICHT gesetzeskonform Anbaut.

Seit der Legalisierung ist der Druck aus dem System.

Die drei Regeln sind da das wichtigste und jeder der denkt mit der maximal Menge oder mehr auf der Straße unterwegs sein zu müssen, muss halt mit Nachfragen rechnen.

Ansonsten sollte man wirklich bei seinen 2-3 Pflanzen bleiben und nicht groß werden, der Stress ist sicher auf Dauer nicht gut.

Scheint ja vielen auf den Keks zugehen.

Liebe Grüße

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Seh ich nicht ganz so. Du Weisst selber wie schnell die Grenze bei 3 Pflanzen überschritten ist, wie wage die Angaben sind usw… Es kann immer ganz blöd kommen, Thema Waage ect… Was die wenigsten bedenken.

Am Ende ist und bleibt es Auslegungssache. Ich wollte damit aufzeigen, dass auch kleinste Details die man vielleicht nicht bedenkt, dir das Genick brechen können.

Was ist, wenn du mit deinen Gesetzeskonformen 50 Gr zuhause durch Zufall in den Genuss einer HD kommst und dein Weed 25% thc hat? Dann siehts schon schwierig aus. Daneben liegt deine waage mit der du alles Gesetzeskonform abgewogen hast und neben deiner Tür steht nen alter besenstiel?

Puh… Aber schon kannst du mal ganz schnell von Gesetzeskonform in Teufels Küche geraten. :smiling_face_with_tear:

Genau das wollte ich damit aufzeigen.

Vg
Nordic

die armen opfer der justiz :frowning: sowas hat kein harmloser grower verdient :frowning:

hoffentlich bleiben solche fälle selten.

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Wenn du weniger als 50 g hast und dir kein Handel nachgewiesen wurde, dann wird das Weed nicht beschlagnahmt.
Und in aller Regel werden erst größere Mengen im Labor untersucht auf den THC Gehalt.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem jemand nach der Teil-Legalisierung Ärger bekommen hatte, weil er weniger als 50 g zu Hause hatte und das dann aber mehr als 15 % THC hatte.

Es gibt auch Gerichtsprozesse, in denen anscheinend bzgl. „nicht geringer Menge“ die ersten 50 g quasi als „Freimenge“ überhaupt keine Rolle gespielt haben, sondern erst alles, was darüber hinaus ging.
Das liegt daran, dass es sonst von „legal“ zu „schwere Straftat“ keine „einfache Straftat“ mehr geben würde.

Ich suche das jetzt nicht alles wieder raus, hatte solche Dinge bereits im Legalisierungsthread gepostet.
Das KCanG ist einfach durchwachsen und enthält sogar Widersprüche.

Der Gesetzgeber wollte es jedenfalls so, dass der Besitz bis 50 g getrocknete Cannabisblüten zu Hause straffrei bleibt - wer sich daran hält und nichts weitergibt, braucht sich mMn keine Sorgen machen.

Was den fehlenden Schutz vor dem Zugriff Dritter betrifft, das ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Natürlich sollte man dennoch darauf achten, sein Weed eben irgendwo verschlossen aufbewahren (vor allem mit Kindern und Jugendlichen im Haus) und nicht gemeinschaftlich mehr als 3 Pflanzen in ein Growzelt stellen und dieses auch mit einem Kofferschloss absperren - wenn man auf der sicheren Seite sein möchte.

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Huhu,

Super interessant. Danke für den Input. Ich kenne jetzt aktuell auch keinen seit der Legalisierung den es irgendwo getroffen hat.

Glücklicherweise.

Klar, wenn dir kein Handel oder sonstiges nachweisbar ist kanns schon sein, dass dir das alles bleibt. Aber wenn die wegen ner HD vor der Tür stehen, sind meist schon mehr Dinge im argen und da herrscht gewisser Ermittlungsstand oder der Verdacht auf Handel besteht.

Oder aber die kommen wegen ner anderen Sache und entdecken das zufällig. Daher Kommissar Zufall. Und dann liegt da grad deine Waage rum, wo du bittersalz abgewogen hast und deine grovebags. Sieht im ersten Moment vielleicht kacke aus.

Daher immer vorsichtig sein und einige Dinge bedenken, insbesondere bei Kindern im Haushalt, wie du schon sagst!

Zu dem Kofferschloss wäre ich vorsichtig. Es darf jetzt nicht mit einfachen Mitteln knackbar sein. Mit Dietrich oder hausüblichem Werkzeug. Bei nem 3 jährigem im Haushalt vielleicht ok, bei Jugendlichen wirds schwieriger. Hatte ich erst jüngst irgendwo gelesen

Das kann dir durchaus als nicht ausreichend ausgelegt werden, wenns blöd kommt.

Wenn tatsächlich ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, mag das so sein.

RA Grubwinkler hat ca. ein halbes oder dreiviertel Jahr nach der Teil-Legalisierung mal ein Zwischenfazit gegeben - da er mit seiner Kanzlei 1000e BtM Fälle betreut und da einen sehr guten Überblick hat:

Der Hauptgrund, warum Leute „Besuch“ bekommen, ist der, dass Nachbarn, Passanten oder gar die Polizei selbst (z.B. eine vorbeifahrende Streife) Pflanzen gesehen hat.
Das reicht schon für Klingeln an der Tür und ein „dürfen wir mal schauen…?“ - dafür brauchen sie keinen Durchsuchungsbeschluss. Nur wer den Eintritt verweigert, macht sich natürlich verdächtig, insofern können sie am Ende immer rein in die Bude.

Es reicht schon, wenn die neugierige Nachbarin gesehen haben will, wie du das Teufelskraut anbaust und öfters Besuch von Leuten bekommst, die nicht lange bei dir bleiben - und genau das der Polizei mitteilt. Die müssen dann ermitteln.
Oder wie „wahrscheinlich mehr als 3 Pflanzen“ auf deinem Balkon oder in deinem Garten stehen etc.
Das klassische Denunziantentum eben.

RA Grubwinkler empfiehlt daher sogar, gar nicht mehr outdoor anzubauen, sondern nur noch indoor (Growzelt und AKF, damit niemand durch den Geruch gestört wird).

Dazu sagte er, dass ein Kofferschloss ausreichen müsste - weil ein gewaltsames Öffnen nichts anderes als Sachbeschädigung und damit selbst strafbar wäre. Du kannst ein Growzelt auch einfach aufschneiden, wenn du an den Inhalt kommen willst.

Ein Kofferschloss zeigt jedem Polizeibeamten, dass du dir Gedanken gemacht hast, deine Pflanzen oder deine Blüten vor dem Zugriff Dritter zu schützen - und das sollte schon ausreichend sein. Zudem geht es hier wie gesagt „nur“ um Ordnungswidrigkeiten.

Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon Fälle - einer davon scheinbar auch von einem Anwalt im Auftrag des DHVs betreut - in denen letztlich gerichtlich geklärt wurde, dass der Mitbewohner oder Lebensgefährte/Ehepartner etc. eben kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes sei. Ich persönlich gehe aber nicht davon aus, dass das jetzt immer so gehandhabt wird.

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Nochmal, danke für deinen Input. Finde ich super interessantes Thema!

Jetzt lehn ich mich aber mal aus dem Fenster:

Zu dem Nachbarn haben war gerochen ect. Und sie klingeln bei dir. Du musst sie nicht freiwillig reinlassen. Sie dürfen nur bei Gefahr im Verzug in die Wohnung ohne Beschluss und das ist definitiv nicht ausreichend für den Moment. Das nicht hereinlassen ohne Beschluss ist genauso wie das Schweigen - es kann und darf dir nicht negativ ausgelegt werden und gilt nicht als Verdachtsmoment.

Aber: die Möglichkeit besteht durchaus einen Beschluss zur Durchsuchung zu bekommen, aber auch immer abhängig vom Richter. Wohnraum ist privat und hier sind hohe Hürden, da müssen schon Beweise vorliegen oder was konkretes. Es kommt immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Aber es stimmt schon. Das is oft der häufigste Grund warum es dazu kommt. Sichtbare Pflanzen ect, Geruch, Nachbarn ect. Denunziantentum :grinning_face_with_smiling_eyes:

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In der Theorie - in der Praxis glaube ich kaum, dass die sich damit abwimmeln lassen.
Die werden vor der Tür stehen bleiben, einen Anruf tätigen und dann - falls nötig, mit Gewalt - in die Bude reingehen.

Das mit dem Geruch war vor der Teil-Legalisierung Grund Nr. 1 für Hausdurchsuchungen bzw. ungebetenen Besuch - schließlich war der Anbau komplett illegal.
Das alleine sollte heute zwar nicht mehr ausreichen, dafür meine Hand ins Feuer legen würde ich aber auch nicht.
Wenn es wirklich bei jemandem durchgehend extrem riecht, können sie immer behaupten, dass sie deshalb davon ausgingen, dass es sich gleich um eine ganze Plantage handeln muss… :sweat_smile:

Es kommt natürlich auch stark darauf an, wo du wohnst.
Mag schon sein, dass es in manchen Gegenden keinen mehr juckt.

Und was ich noch fairerweise erwähnen möchte:

Es mag schon sein, dass es gerade älteren Polizeibeamten, die schon Jahrzehnte im Dienst sind, in Fleisch und Blut übergegangen ist, dass Cannabis illegal ist und da manch einer vielleicht aus alter Gewohnheit handelt.

Es gibt aber sicherlich auch viele Polizeibeamte, die gar keine Lust darauf haben (und noch nie hatten), „Kiffer“ zu verfolgen und heilfroh sind, dass sie z.B. dem Besitz geringer Mengen (Kontrolldelikte) nicht mehr nachgehen müssen.
Das hat so sinngemäß auch der Herr Poitz von der GdP (Gewerkschaft der Polizei) in einem Interview gesagt.

Das wird noch einige Jahre dauern, bis sich das einigermaßen „normalisiert“ hat - vorausgesetzt, die Teil-Legalisierung wird nicht zurückgenommen bzw. der private Eigenanbau wieder komplett verboten.

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Die Leute, die ich kenne sind auch selber schuld. Allerdings sind dort auch unter 50g Weed beschlagnahmt und nie wieder gesehen.

Bin da bei @Ulmarjagharti :+1:t2: Keinen auf dicken Max machen, 3 Grundregeln befolgen.

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Hey ich blicke da nicht durch dass ganze CanG haben geistig zurückgebliebene verfasst, Gesetze vor 1990 oder so da Blick ich durch und alles ist verständlich, jedenfalls für mich…

Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist…

Hab mir letztens ja was Apothekengras geholt um die Wochen des Curings zu überbrücken… Dort kann ich mir jeden Monat rund 100 Gramm bestes Weed mit max 32-34% THC bestellen… Frag mich wie dass mit dem CanG funktioniert… leider hab ich nach 2x Versuchen es zu ergoogeln aufgegeben da ich wahrscheinlich die Falsche Frage stelle, den Google findet dazu nich wirklich was zusammenhängendes… Hmmm…wenns da so großzügig ausgelegt wird muss dass doch auch für alles Weed gelten und nicht nur für Apoweed oder so Blick da echt nicht durch…da gibt’s dass mit den 100 Stück auch schon seit 2024… Hmmm

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Wäre meiner Meinung nach interessant zu erfahren wie dass gerechtfertigt wird mit dem Apoweed dass da halt 100 Gramm in Ordnung sind, denn dass könnte man doch auch dann aufs selbstangebaute ansetzten… Hoffe ihr kapiert was ich mein ist noch früh…

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Hab ich kapiert was du meinst aber leider habe ich keinen Plan was Apoweed betrifft (nie mit beschäftigt da es für mich nicht in Frage kommt)

Ich weiss nicht ob es ein Unterschied macht mit der Freimenge, da du das ja auf Rezept bekommst und du dadurch mehr als 50g besitzen darfst, vermutlich, weil sonst hättest ja als Einzelperson nicht so viel bestellen können :thinking:

Wiegesagt, selber hab ich in der Hinsicht leider kein plan

Ob das mit dem Apoweed auch '26 so gehen wird, werden wir mal abwarten. Kenne das ganze Apo Zeug auch nur vom hörensagen- daher sind mir die 100g aber auch neu…

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Jo hab’s nochmal versucht zu googeln und hat doch was mit dem Rezept zu tun und glaube dass medizinische wird im CanG direkt ausgeschlossen kannste scheinbar nicht auf Selbstgemachtes übertragen…naja zeigt aber dass ne 100 Gramm Freimenge viel besser wäre für jegliches Weed…

Ich bin da ehrlich gesagt relativ entspannt.
So lange man wirklich nicht pervese mengen zu hause hat, die rein gar nichts mehr mit ner Hand voll Pflanzen zu tun hat, wird es kaum eine Staatsanwaltschaft geben, die Interesse hat, das zu verfolgen. Da müssten die schon sehr wenig zu tun haben.

Ich hab das ja schon mal in einem anderen faden erwähnt. Ich habe einen Staatsanwalt im Freundeskreis und der sagte mir, dass alles was nicht nach Gewerbe aussieht nicht weiter verfolgt wird. Dazu fehlt einfach die Kapazität (das mag in anderen Staatsanwaltschaften natürlich anders aussehen).

Klar, die Zahlen sind keine Richtwerte, sondern Gesetzte, aber wenn man es nicht heftig übertreibt sehe ich da keinen Grund zur Panik.

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Der Unterschied ist: medizinisch verschriebenes Gras fällt unter das MedCanG. MedCanG und CanG sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe.

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Das stimmt nicht.

Das MedCanG ist wie das KCanG ein Teil des CanG. :nerd_face:

Die Evaluation des CanG der Bundesregierung bezieht sich demnach also nicht nur auf das KCanG, sondern auch auf das MedCanG - das wird leider in der Diskussion der letzten Monate immer wieder verkannt, obwohl es eigentlich offensichtlich war, da z.B. der bekannte Online Fragebogen von Prof. Manthey, der an der Evaluation beteiligt ist, auch an Cannabispatienten gerichtet war und entsprechende Fragen zu ihrem Konsum enthält.

Hier ein Bild zur Aufklärung:

Spaß beiseite :wink:

Es ist tatsächlich so, dass das dir verschriebene Cannabis aus der Apotheke als deine Medizin gilt. Und welche Menge du als Patient benötigst, obliegt der Therapiehoheit des behandelnden Arztes. Das können also 5 g im Monat sein oder aber 100 g.
Es ist sozusagen dein Medikament, das du verschrieben bekommst und wird auch als solches behandelt.
Ich würde da nicht von einer „Freimenge“ reden, das ist irreführend.

Du kannst rein rechtlich gesehen unabhängig davon straffrei dein Konsumcannabis durch privaten Eigenanbau oder von einem CSC erwerben (wenn du dort Mitglied bist). Erlaubt ist hier der Besitz von bis 25 g in der Öffentlichkeit bzw. 50 g zu Hause (> 50 g bis 60 g stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, dafür gibt es dann ein Bußgeld, > 60 g sind strafbar).

Zu beachten ist allerdings folgendes:

Wenn du Cannabispatient bist und zusätzlich noch anbaust oder dir Cannabis im CSC holst, kann das dazu führen, dass dein behandelnder Arzt, der das mitbekommt, die Therapie mit Medizinalcannabis abbricht.
Und dir kann auch ein missbräuchlicher Konsum unterstellt werden, was dann wiederum Folgen für den Führerschein haben kann.

Straffrei besitzen darfst du also die dir verschriebene Menge Medizinalcannabis plus maximal 50 g Konsumcannabis.

Der CDU/CSU ist das schon lange ein Dorn im Auge, ebenso klagen Vertreter der Polizeigewerkschaften darüber, dass angeblich mittlerweile Cannabispatienten dazu übergehen, ihre Medizinalcannabisbehälter mit Konsumcannabis wieder aufzufüllen, um so die Besitzobergrenzen für das Konsumcannabis auszuweiten.
Ob da tatsächlich mal kontrolliert wird (z.B. auf den THC Gehalt oder das Terpenprofil), um solch einen Schwindel aufzudecken, ist eine Frage, die mich selbst auch interessiert - leider habe ich bislang kaum etwas dazu gesehen. Theoretisch könnte das schon möglich sein, wenn z.B. ein Behälter von einem 30 % Medizinalcannabis-Strain mit irgendeiner Outdoor Hecke, die nur 12 % THC hat, wieder aufgefüllt wird - da wäre es ja offensichtlich, dass der Inhalt dann nicht das verschriebene hochpotente Cannabis ist.

Es wird Einschränkungen beim Medizinalcannabis geben.
Der Referentenentwurf der CDU sieht hier ein Verbot der Telemedizin vor, dh. es soll ein niedergelassener Arzt vor Ort aufgesucht werden, der das dann zukünftig verschreiben darf.
Zudem wird ein Versandverbot gefordert, was dazu führt, dass den bisherigen großen Versandapotheken das Monopol entzogen wird und lokale Apotheken nun auch mehr Kunden bekommen und je nach lokaler Konkurrenz die Preise deutlich anheben werden.
Ein Rezept selbst wird sicherlich auch teurer werden, selbst, wenn am Ende der Verhandlungen als Kompromiss „nur“ eine verpflichtende Videosprechstunde heraus kommt (damit rechne ich mindestens).

Frau Wegge (SPD) hat sich dazu schon geäußert, s. meine Beiträge im entsprechenden Thread zum Medizinalcannabis.

Auch von Herrn Mieves (SPD, jetzt zuständig für dieses Thema in seiner Partei) gibt es eine neuere Erklärung bei AW, in der er u.a. folgendes sagt:

„Für mich ist es von zentraler Bedeutung, dass eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, gewährleistet bleibt. Dabei sind gerade Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen im besonderen Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen. Gleichzeitig ist für uns auch klar, dass die Online-Verschreibung von Arzneimitteln, die Suchterkrankungen auslösen können, für unbekannte Patientinnen und Patienten ohne jeglichen Arztkontakt grundsätzlich ausgeschlossen sein sollte. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU, werden wir im weiteren Verfahren an einer ausgewogenen Regelung arbeiten, die beiden Anliegen gerecht wird.“

Ich habe mal die wesentliche Aussage fett markiert.
Damit sollte jedem klar sein, dass es nicht so bleiben wird, wie es aktuell ist, wenn selbst die SPD das nicht mehr mitträgt bzw. den leichten Zugang zu Cannabis via Telemedizin ohne Arztgespräch verteidigt.

Die Frage ist also nicht, ob sich beim Medizinalcannabis etwas ändert, sondern was bzw. wie hoch die neuen Hürden für den Zugang sein werden.

Wie ich bereits nach dem Leak des Referentenentwurfs geschrieben habe, könnte ich mir vorstellen, dass dieser „barrierefreie Zugang“ nur noch Patienten mit nachweislich eingeschränkter Mobilität erhalten bleibt (z.B. Merkzeichen G im Behindertenausweis).
Ich rechne ebenso mit verpflichtenden Videosprechstunden (Plural, da nur eine einzige vor Beginn der Behandlung vermutlich seitens der CDU/CSU nicht akzeptiert werden wird).

Ich hoffe, ihr könnt mit diesen Infos etwas anfangen. :slight_smile:

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Ja vorsicht ist die Mutter…

Ich bin auch sehr vorsichtig und halte die CanGan Regeln ein, weil kein Bock auf Stress :wink:

Durch die Legalisierung ist es sehr schwer einen Beschluss zu bekommen, es muss schon auf schweren Handel hindeuteten mit zumindest handfesten Indizien und die kommen nicht so ohne weiteres.

Ich wohne in einem kritischen Bundesland und die Behörden hier sind sehr voreingenommen gegenüber Weed, aber selbst saufen sie wie die Löcher…

Wo ich aber regelmäßige Panik Attacken bekomme, ist während des trocknens … :grimacing::grimacing::grimacing:

Bevor ich unsere Trockenmenge eingeglasst und den Rest „entsorgt“ habe, ist die erlaubte Menge leicht ( :roll_eyes::wink: ) überschritten.
So wie bei jedem von uns der länger growt…

Ich trockne schnell, aber es sind trotzdem 2 Wochen, bis man überhaupt weiß → wieviel ist es, kein schimmel und alles gut, was behalten wir und was kommt weg …

Unangenehm.. was passiert, wenn sie genau dann guggn kommen ?

Ansonsten ist es mir wayne, können kommen, guggn und Ade…

Grüße :vulcan_salute:

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Wenn du Angst hast wegen der Menge beim Trocknen kannst du vorher schon das Risiko verringern indem du maximal 250gramm nass trocknest dann bist du schonmal knapp unter 70 Gramm ungefähr meistens ist es ca 1zu4 im Verhältnis also 200gramm nass sind ca 50gramm trocken

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