Zudem müsse der Gesetzgeber endlich definieren, was „eine nicht geringe Menge bei Cannabis ist“.
Gerichte würden noch immer den alten Wert von 7,5 Gramm THC anwenden.
Unter einer CDU geführten Regierung sehe ich das leider nicht kommen, dass der Gesetzgeber das zu unseren Gunsten ändert - und so lange dieser das nicht macht, wird der BGH nicht von den 7,5 g abrücken.
Die Ampelparteien selbst haben auch die letzten Monate keinerlei Anstrengung unternommen, um hier nachzubessern - obwohl dieses Problem denen bekannt ist.