Meldet nun der Zoll den Bullen die Hanfsamenbestellung oder nicht ? Hier die offizielle Antwort vom Zoll

Bezogen auf den Artikel hier

habe ich wie angekündigt als einziger hier die Eier gehabt und hab dem Zoll geschrieben, ob die das auch machen in Schland. Hier die Korrespondenz
http://de.textsave.org/18Gb

Da es nicht wirklich abschließend ist mit der Antwort, habe ich das Zollkriminalamt angeschrieben sowie die örtlichen Cops. Update folgt

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Äußerst interessant! Mich persönlich verwirren solche Artikel immer wieder, da sie in einem krassen Kontrast zu etlichen anderen Aussagen stehen. Die Einen sagen, so etwas würde gar nicht gemacht, die Anderen wiederum, es sei Gang und Gebe, und so weiter. Für eine etwas verlässlichere Aussage direkt vom Zollkriminalamt wäre ich da sehr dankbar! Gute Arbeit und weiter so! :slight_smile: Bin sehr gespannt. ^^

Eine Wohnungsdurchsuchung findet in Deutschland jedoch immer nach richterlicher/staatsanwaltlicher ANORDNUNG statt. Das düfte auch in der Schweiz so sein. Insoweit schlage ich vor, Medienberichte im tatsächlichen Zusammenhang zu sehen.

Wow, ganz was neues.

Finde die Antwort völlig substanzlos. Schreib zurück und frag den Kollegen konkret, welche Schritte ein Zollbeamter vornimmt bzw. vornehmen muss, sofern er eine Hanfsamen Bestellung vor ihm auf dem Tisch liegt.

Das Problem ist nicht das Vorgehen, wie es Vorschriften und Gesetze vorsehen, sondern wie das ganze in der Praxis gehandhabt wird.

Manchmal kennen sich die Kollegen und es braucht nur zwei „Musterdeutsche“ Beamten an beiden Enden, dass das Ganze als „anonymer“ Tipp endet.

Schließlich will man vor den Kollegen und dem Vorgesetzten glänzen.
Oder man ist dem Kollegen vom anderem Amt noch einen Gefallen schuldig.

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