Negative und Positive Nachrichten rund um Cannabis (Teil 2)

Wie jetzt, die haben Anti-Fressflash!?? :cow: :ca_big_red_eyes:

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Sieht so aus also Milch Trinken von Glücklichen kühen :joy: :joy: :joy: :joy:

Studien sollen auch herausgefunden haben das Dauerkonsumenten abnehmen.

Aber danke für den Bericht ich muss so lachen.
War in der wenigen Milch dann THC drin? Das wäre es xD

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Es bewegt sich von beiden seiten was, wow das ich mich mal über die Industrie freue xD

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Nicht so richtig überraschend, dass die sich eine wohlwollende Prüfung wünschen. :disguised_face:

Aber gut - alles, was hilft. :fist:

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Ja klar aber meist ist es nicht unbedingt zu unseren vorteil , wenn die Industrie was möchte , allgemein gesprochen.

In dem Fall ist es ne glückliche Ausnahme.

Mama Deluxe

Samy Deluxe feierte als Rapper große Erfolge. Seine Finanzen regelt bis heute seine Mutter.

ZEITmagazin: Aber jetzt ist der Plan, das Geld einfach in Kunst und Kultur zu investieren?

Samy Deluxe: Nein, das war ein Witz. Wir reden nicht darüber, wie wir unser Geld investieren.

Gisela Sorge: Es gibt natürlich Geldanlagen.

Samy Deluxe: In erster Linie gerne in Marihuana, das ich dann einfach verrauche und das mich hoffentlich so inspiriert, dass ich auf großartige, dumme neue Ideen komme, die vielleicht irgendwann mal Geld abwerfen. Das ist der konkrete Finanzplan.

https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022/46/samy-deluxe-mutter-hip-hop-finanzen/komplettansicht

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Achtung, Achtung!! :policeman: :rotating_light:

Falls ihr in der Umgebung von Bonn unterwegs seid, solltet ihr in den kommenden 4 Wochen nichts interessantes durch die Gegend fahren!

Verdachtsunabhängige Kontrollen

Doch keiner der Fahrzeughalter ist durch ein Verkehrsdelikt aufgefallen oder hat sich sonst verdächtig gemacht. Die Beamten der Bereitschaftspolizei erklären es: „Hier findet eine verdachtsunabhängige Kontrolle statt. Würden Sie bitte den Kofferraum öffnen?“

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/strategische-fahndung-bonn100.html

Die suchen zwar Einbrecher, aber sie nehmen bekanntlich jeden gerne. :upside_down_face:

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Die Droge sieht harmlos aus. Ein dunkelgrünes Häufchen zerhackter Pflanzenteile – Marihuana würde der Laie denken.

Neue synthetische Drogen: Legal, aber tödlich

Sogenannte „Legal Highs“ sind zwar nicht verboten, oftmals aber gefährlich. Vor zwei Jahren starb ein 29-Jähriger in Freudenstadt nach dem Konsum. Der Fall kam nun vor Gericht.

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https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.prozess-in-freudenstadt-neue-synthetische-drogen-legal-aber-toedlich.6b0037cf-278a-4811-a7a0-0e5a94d991bf._amp.html

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New York vergibt Lizenzen für den C-Verkauf an ehemalige Opfer der Prohibition.

Gras drüber - NY vergibt Lizenzen für Cannabis-Shops an Opfer von Drogenpolitik | deutschlandfunk.de.

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Joe Biden hat die in Russland wegen THC inhaftierte Basketballspielerin gegen einen verurteilten russischen Waffenhändler austauschen lassen.

Der war die Inspiration zu Lord of War mit Nicolas Cage. :sunglasses:

https://twitter.com/POTUS/status/1600841306560937986

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Oje😬

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:ca_hemp_eyes: :bank: :shopping_cart: :running_man:

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… sehr, sehr, sehr interessante Folge:

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Während sie für ihre „traditionelle Medizin“ unzählige Wildtiere und Pflanzen ausgerottet haben, und das ungebremst weiterbetreiben, verbieten die Chinesen gleichzeitig eine nachweislich ungefährliche, leicht anzubauende und wirkmächtige Heilpflanze.

Das ist so krank, dass ich gerade vorsichtig sein muss, nicht ausfallend zu werden.

In Hongkong ist am Mittwoch ein Verbot des Hanfprodukts CBD in Kraft getreten. Für den Besitz, Handel oder die Produktion fallen damit harsche Strafen an. Unternehmen in dem Bereich sind gezwungen, zu schließen, oder ihr Geschäft umzustellen.

(…) dass CBD von Anfang Februar an als gefährliche Droge angesehen werde (…)

Der Import, Export oder die Herstellung von CBD kann dann mit einer bis zu lebenslangen Gefängnisstrafe und Strafzahlungen bis fünf Millionen Hongkong-Dollar (rund 590.000 Euro) geahndet werden. Der Besitz kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren bestraft werden sowie mit Geldstrafen bis zu umgerechnet fast 120.000 Euro.

So wie die Amis das Cannabisverbot vor allem nutzen, um ihre Feindbilder – Schwarze und Hippies, die auch in der Bürgerrechts- und Antikriegsbewegung am aktivsten waren – beliebig verfolgen und drangsalieren zu können, sehe ich das hier ähnlich gelagert: junge progressive Menschen sollen unter erhöhten Verfolgungsdruck gesetzt werden. Denn eine rationale medizinische Begründung gibt es dafür nicht, das ist sicher auch den paranoiden Spießern klar, die das verfügt haben.

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So was Dämliches aber auch … Als gäbe es keine größere Probleme in China

Guter Artikel, gutes Urteil. :ok_hand:

Viele kennen bestimmt den Cannabis-Anwalt namens Lito Law auf YouTube unten auf dem Bild.

Quelle: https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2023/februar/prozess-um-hanf-und-cannabis-produkte-angeklagte-freigesprochen.html

Prozess um Hanf- und Cannabis-Produkte: Angeklagte freigesprochen

Fulda (sk) – Vor dem Amtsgericht Fulda mussten sich am Donnerstag drei Jungunternehmer des Fuldaer Startups „Green Pioneers“ zum Vorwurf des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten. Richter Dr. Szymon Mazur sprach sie frei und folgte damit den Anträgen der Verteidiger. Staatsanwalt Patrick Greyer hatte jeweils 220 Tagessätze zu sechzig Euro gefordert.


Die glücklichen Angeklagten nach der Urteilsverkündung (von links): Marc Graf, Kerim Viebrock und Phillipp Gärtner. Fotos: Stefan Krug


Richter Dr. Szymon Mazur.


Die Angeklagten mit ihren Verteidigern (von links): Kerim Viebrock, Kai-Friedrich Niemann, Philipp Gärtner, Lito M. Schulte, Marc Graf und Ingo Lindemann.

Spürbar groß war die Freude der Angeklagten, ihrer Verteidiger, zahlreich anwesender Unterstützer und Familienangehöriger nach der Urteilsverkündung. Ob die Staatsanwaltschaft weitere Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, entscheidet sie erst nach Studium der schriftlichen Urteilsbegründung.

Die drei etwa 30 Jahre alten Angeklagten Philipp Gärtner, Kerim Viebrock, und Marc Graf betreiben seit 2018 „Green Pioneers“ in Fulda. Nach eigener Aussage wollen sie mit dem Erschließen der Rohstoffe aus Nutzhanf einen „Beitrag zu einer sprich- und wortwörtlichen grüneren Zukunft leisten“. Hanf könne die regionale Landwirtschaft nachhaltiger gestalten und Hanferzeugnisse würden die Gesundheit von Menschen unterstützen und fördern.

Im April 2021 waren die Firmenräume durchsucht worden und Polizei und Staatsanwaltschaft hatten verschiedene Produkte zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt. Von diesen hatten vier verschiedene Essenzen, Öle und Tropfen einen THC-Gehalt zwischen 0,16 und 0,19 Prozent. THC ist die psychoaktive Substanz in den umgangssprachlich als Haschisch und Marihuana bekannten Drogen und der gesetzliche Grenzwert zum freien Vertrieb liegt bei 0,15 Prozent.

Gefragt war da dann der Sachverständige Florian Veit vom Rechtsmedizinischen Institut Gießen. Dieser sprach von einer eher theoretischen Möglichkeit des Rausches durch die Produkte. Bei allen Unsicherheiten in Bezug auf die Bioverfügbarkeit und die Menge der wirklichen Aufnahme seien bei dem sichergestellten Hanföl mit dem höchsten Gehalt mindestens sechs Fläschchen mit je zehn Millilitern nötig, welche innerhalb einer halben Stunde geraucht werden müssten. Durch schlechtere Verfügbarkeit bei gebackenen Keksen oder Brownies aus dem Öl seien es dort sogar 15 Fläschchen. Auf Rückfrage von Richter Mazur bestätigte der Gutachter, dass zur Wirkung eines Joints rund 30 Fläschchen, das heißt 300 Milliliter des extrahierten Hanföls notwendig seien.

Zu einer außergerichtlichen Verständigung, welche vom Richter angeregt wurde, kam es hauptsächlich nicht, weil Staatsanwalt Greyer dazu nicht bereit war. Mazur hatte zuvor darauf hingewiesen, dass im Juni letzten Jahres vom Bundesgerichtshof ein Urteil bestätigt wurde, in dem drei Angeklagter wegen der Inverkehrbringung von 60 Kilogramm Blütenstengeln mit einem THC unter 0,2 Prozent zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Der Verteidiger von Graf, Rechtsanwalt Ingo Lindemann aus Köln, hatte noch bestätigt, dass die Produkte nicht weiter verkauft werden sollen. Es sei aber auch klar „dass das Zeug keine Drogenabhängigen schafft.“ In seinem Plädoyer sagte er: „Sinn und Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Volksgesundheit. Glaubt wirklich jemand im Ernst, dass Käufer so viel Geld (genannt waren 1000 Euro) investiert für etwas, was es auf der Straße an jeder Ecke für zehn Euro gibt?“ Rechtsanwalt Lito M. Schulte aus Düsseldorf, Anwalt von Gärtner, forderte ebenfalls Freispruch: „Es handelt sich um ein Verarbeitungsprodukt, welches sich vom üblichen Angebot unterscheidet. Ich bezweifle die physikalische Möglichkeit, die angegebenen Mengen zu rauchen.“ Ähnlich argumentierte Kai-Friedrich Niemann, Verteidiger von Viebrock, der besonders auch auf die sich ändernde Gesetzeslage hinwies. Er erwarte noch in diesem März eine Legalisierung von Cannabis. „Des Weiteren muss man sagen, der Rauschzustand durch die Produkte ist ausgeschlossen. Das hat der Sachverständige überzeugend erklärt.“

Staatsanwalt Greyer war es wichtig, dass die Produkte weiter sichergestellt bleiben, wogegen es von der Verteidigung auch keinen Widerspruch gab. Er wies darauf hin, dass laut dem Bundesgerichtshof die gesetzlichen Vorgaben auch zu den Grenzwerten grundsätzlich eng auszulegen seien: „Praktikabilitätsüberlegungen haben in der Norm keinen Niederschlag gefunden. Wir müssen die geltenden deutschen Gesetze auslegen.“ Die Angeklagten seien ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht als Produzenten und Verkäufer nicht nachgekommen.

Dem folgte Mazur nicht. In seiner mündlichen Urteilsbegründung sah er den gemachten Tatvorwurf als nicht gegeben. Nach Überzeugung des Gerichts habe es keine strafbare Handlung gegeben, da es praktisch ausgeschlossen sei, 60 Milliliter des Produkts zu rauchen oder 150 Milliliter in kürzester Zeit als Backwaren zu verspeisen. Auch hielt er es aus verfassungsrechtlicher Sicht für bedenklich, dass der Bundesgerichtshof so entschieden hatte, dass bei Prozessen im Zusammenhang mit THC-Produkten der „worst case“ gegen die Angeklagten verwendet wird, was der sonstigen Rechtsprechung widerspricht: „Wobei wir uns einig sind, dass es eine Frage ist, die der Gesetzgeber regeln muss.“

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oeffentliches auspeitschen mit anschliessender vierteilung haette der forden sollen!
:man_facepalming:t2:

sind die dinger denn in den handel gekommen? gut, die grenzwerte muessen passen, stimmt schon, da es sie gibt. streitbares thema…

aber, wie man festgestellt hat, wer so bloed waere und soviel geld fuer etwas (fast) wirkunsloses ausgibt, der handelt fahrlaessig sich gegenueber und sollte zum schutz der gesellschaft sicher verwahrt werden. kann man leute denn noch entmuendigen lassen?

will garnicht wissen wie sich der letzte satz (kosten fallen der staatskasse zu lasten oder wie der geht…) vom richter fuer so eine lapalie fuer den steuerzahler auswirkt.

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