Das wäre schön, wenn das so wäre, aber du kannst auch theoretisch mit stink normalen, ewig erlaubten Zigaretten hochgenommen werden und wenn die Polizei aus irgendwelchen Gründen den Verdacht hat, dass die nicht versteuert wurden und z.B. vom Schwarzmarkt stammen, können sie dir auch die ewig erlaubten, stink normalen Zigaretten wegnehmen.
Evtl. wird das hier ähnlich laufen. Kannst du nicht nachweisen, dass dein Weed aus einer legalen Anbauvereinigung oder aus deinem Eigenanbau (was dann weitere Fragen nach sich ziehen könnte) stammt, dann würde es konfisziert und vernichtet. Kann sein, dass das dann keine weiteren Ermittlungen nach sich zieht, weil die Menge ja erlaubt ist, aber das Weed wäre dann halt weg.
Und genau das ist der Punkt, an dem sich das Gesetz selber am Nasenring durch die Manege führt. Ich darf Freunden nichts abgeben? Ja mei, dann ists halt seins und keinen gehts mehr was an. Nachprüfen kann mans nicht, Herkunftsnachweis hat niemanden zu intressieren und kann niemand fordern. Geht ein Kumpel bei mir eben ohne Gras rein und mit Gras wieder raus. Who cares? Die Polizei müsste schon ne Kamera bei mir zu Hause installieren um die „Übergabe“ live aufzuzeichnen. Ansonsten gibts Null Möglichkeiten, das zu in irgendeiner Form zu Kontrollieren. Aber sag das mal den Betonköpfen im Gesundheitsminsterium Die sollten da mal mehr Gras rauchen. Dann kämen da auch Gesetze mit wenigstens geringefügigem Realitätsbezug raus.
Moment, da gehts ja auch um Steuerhinterziehung. Das ist ein Fall den man in meinen Augen mit dem Besitz von Cannabis im aktuellen Gesetzesentwurf nicht vergleichen kann. Wenn du mit Kippenpackungen ohne Steuerbanderole angetroffen wirst, dann werden die natürlich eingezogen und es gibt n strafverfahren.
Beim Cannabis gäbe es zukünftig eben kaum Grundlage für irgendeine Beschlagnahme einer Menge bis 25 Gramm, egal woher die kommen. Hast du dir die Pflanze eben selber auf deinem Balkon gezogen und das ist das, was bei der Ernte raus kam. Die Pflanze selber und alle ihre Bestandteile sind aber inzwischen mit der Biotonne abgeholt worden. Was will der Polizist dann machen? Er kann da kaum gegen argumentieren. Und Steuern hinterziehst du ja auch nicht.
Ich würde gerne mit Säule 2 im Fachgeschäft Steuern bezahlen dürfen, wenn ich denn mag. Absolut richtig. Einen jährlichen Freibetrag wie bei Bier, Wein, Schnaps oder auch Tabak setze ich voraus.
Da bin ich anders gelagert. Ich möchte auf Cannabis keine Steuern zahlen müssen
Mal sehen, was die EU-gesetzlage in Zukunft noch bringt. Angeblich wird da auf EU-Ebene ja 2024 neu verhandelt (hab da zumindest was gelesen). Wenn da was vernünftiges bei rum kommt könnte es zum Verkauf in Fachgeschäften kommen. Hoffentlich dann mit gar keinen (man darf ja Wünsche und Träume haben) oder geringen Steuern. Aber solch einen Verkauf in Fachgeschäften sehe ich diese Legislaturperiode nicht mehr. Und die nächste Regierung dürfte eher wieder Union-geführt sein, weswegen ich zukünftig dafür echt schwarz sehe (pun intended).
Gerade wegen deiner Schwarzseherei (no pun dies das Union hin und her) hoffe ich auf Steuern. Wenn der Staat erst einmal kapiert hat wieviel er an uns Konsumenten verdienen kann ist die Türe wirklich offen. Ich habe keine wirkliche Hoffnung auf Fachgeschäfte in den nächsten 5,5 (bin in Mathe nicht so gut…) Jahren, aber es würde die Akzeptanz enorm beschleunigen. Bin daher auch von Anfang an gegen „Vereine“ etc. in den „ohne Gewinnabsichten“ abgegeben wird. Vieles sollte und könnte parallel laufen, aber bleiben wir mal realistisch.
Ich störe mich an so vielen Punkten im Entwurf…Aber wenn ich mit 25g in Bayern keine Angst mehr haben muss eine Hausdurchsuchung zu riskieren ist das schon deutlich mehr als ich mir jemals erträumt hätte.
Tatsächlich bin ich da komplett deiner Meinung was Aktzeptanz der Bevölkerung und der Politik angeht. Ich denke auch, dass mittels Fachgeschäfte und offenem Verkauf viel mehr gewonnen wäre, auch finanziell für den Staat. Vor allem auch, was den Schwarzmarkt angeht.
Dennoch bin ich jemand, der auch auf seine eigene Brieftasche schaut und dann natürlich am liebsten keine oder nur wenig Steuern zahlen möchte
Allerdings muss man sagen: Ich würde eh selber anbauen wenns legal ist. Ins Fachgeschäft würde ich nur für Samen gehen, oder wenn mein Vorrat aufgebraucht, die neue Ernte aber noch nicht reif ist. Gäbe an Steuern bei mir dann also eh nicht sonderlich viel zu holen
Aber realistisch betrachtet wird das Szenario sowieso leider eher nicht eintreten.
Stecklinge zählen jetzt immerhin nicht mehr als Cannabispflanze, sondern wurden, wie Samen, als „Vermehrungsmittel“ eingestuft. Die Frage wäre, ab wann genau ein Steckling zu einer Cannabispflanze wird, ab dem Zeitpunkt des ersten Umtopfens oder gar erst ab einer gewissen Höhe/Nodienzahl?
„Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt sieben Samen und Stecklinge weitergeben.“
Auch interessant:
„-Maßnahmen der behördlichen Überwachung-
Die regelmäßigen Kontrollen vor Ort und die Probenahmen sollen bei jeder Anbauvereinigung einmal jährlich und darüber hinaus anlassbezogen stattfinden.“
Mal ganz davon ab, das die CSCs sowieso gestorben sind, bevor sie überhaupt das Licht der Welt erblickt haben: Die Frage nach den Stcklingen ist eine verdammt gute Frage. Wenn die mir fünf Stecklinge abgeben dürfen, ich aber nur drei Pflanzen anbauen darf, was soll ich dann mit den überzähligen Stecklingen? Und wenn ich zu Hause schon Pflanzen habe, ist das dann nicht, logisch betrachtet, schon zu viel?
Wenn der Passus im gesetz bleibt müssen wir wohl auf eine rechtliche Einschätzung der Gerichte warten, bis wir da eine gescheite Antwort bekommen.
Und das ist genau der Punkt der mich so sehr stört. Keiner der Hobbygrower „gefährdet die Jugend“ oder produziert in einem Maßstab der für den „gewerbsmäßigen Verkauf“ überhaupt gedacht ist. Wenn aber legal für den legalen Konsummarkt produziert werden könnte wäre das ein enormer Schlag. Kein Weed mehr aus großen Grows für die Straße mit gestohlenem Strom, zudem mit 7 oder 11% Steuer. Jederzeit verfügbar und oke. Ein Traum für jeden der 1-2 Mio. investieren mag und nach den Regeln spielt.
Ich bin ehrlich zu dicht um mich wirklich aufzuregen oder ins Detail zu gehen. Hoffentlich ist das bei den Staatsbediensteten anders.
Und klar ist das Träumerei bisher, bald haben wir HOFFENTLICH endlich Fakten (und wenn es nur bis zum nächsten Regierungswechsel Fakt bleibt).
Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von
Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Frucht-
stände verfügen;
Da ist man aber auch nicht sonderlich schlauer. Das könnte man so auslegen, das eine Pflanze in der ganzen Veggi-Zeit ein Steckling ist
Stecklinge besitzen keine Blüten- oder Fruchtstände und einen THC-Gehalt von höchstens
0,3 Prozent, so dass der Konsum ihrer Bestandteile keine psychoaktiv berauschende Wir-
kung entfaltet. Unter Stecklinge fallen sowohl Jungpflanzen als auch Sprossteile (Klone),
sie werden mit dem Einpflanzen zum Setzling.
Was soll dieser Teil mit „sie werden mit dem Einpflanzen zum Setzling“? Soll das bedeuten, das es solange ein Steckling bleibt, bis ich ihn einpflanze? Aber was bedeutet dann einpflanzen? Der Steckling dürfte doch auch bereits in Erde gewurzelt haben, oder nicht?
„Nein Herr Kommissar, das ist keine vierte Cannabispflanze, das ist ein Steckling. Auch wenn die Pflanze schon 40cm groß ist und in einem 8 Liter Pot sitzt ist sie technisch noch nicht eingepflanzt. Das ist sie doch wohl erst, wenn sie im Endpot „eingepflanzt“ wurde. Und das passiert erst mit dem letzten Umtopfen in den 11 Liter pot da drüben.“
Alleine das hier ist der Hammer! (wenn es so bleibt)
"Für Ärztinnen und Ärzte entfällt die bisherige Pflicht, Cannabis zu medizinischen Zwecken auf einem Betäubungsmittelrezept zu verschreiben. Gleichwohl besteht die Verschreibungspflicht für Cannabis zu medizinischen Zwecken nach § 3 Absatz 2 MedCanG fort, allerdings nur noch entsprechend den Anforderungen nach den §§ 2 und 4 der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV), wie es auch der Fall für andere auf „Normalrezept“ – sogenanntes Muster 16 oder Privatrezept“ verschreibungspflichtige Arzneimittel ist."
und
"Auch in Apotheken müssen Cannabisrezepte zukünftig nicht mehr im Format eines Betäubungsmittelrezeptes, sondern im Format nach den Anforderungen der AMVV und damit mit weniger Aufwand geprüft werden. Hierdurch entfälltDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 83 – Drucksache 20/8704die dreijährige Aufbewahrungspflicht für die bisherigen Betäubungsmittelrezepte. Darüber hinaus entfallen Sicherungsmaßnahmen für die in der Apotheke gelagerten Cannabisarzneimittel."
Bald haben wir alle Cannabis gegen „Rücken“. So ähnlich ging das in Cali los.
Und das müsste auch bedeuten, dass sich Ärzte künftig selbst Cannabis auf Eigenrezept verschreiben können. Einfach so, wie Penicillin oder Viagra, ohne Faxen.
Für die gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich infolge der Überführung von Cannabis
zu medizinischen Zwecken aus dem BtMG in das Cannabisgesetz keine Mehrausgaben.
Die Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, die den Bürgerinnen und Bürgern un-
ter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarz-
neimitteln geben, bleiben unverändert. Daher ist insgesamt mit einer unveränderten Situa-
tion bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Cannabis zu medizinischen
Zwecken zu rechnen.
Das dürfte aber wiederum bedeuten, das die Krankenkasse weiterhin zustimmen müsste. Was bedeutet, das du zwar einfacher ein Rezept bekommen kannst (sofern du denn einen Arzt hast, der bereitwillig Cannabis verschreibt. Das ist nochmal eine ganz andere Frage), das Gras aber defintiv selber bezahlen wirst müssen am Ende. Die Krankenkassen werden sicherlich nicht einfach so allen Leuten da draußen Cannabis bezahlen.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist leider immer noch ein großes Problem.
Wenn ich lese, dass sogar ein Patient mit Glasknochenkrankheit vor dem OLG damit gescheitert ist, dann macht mich das einfach nur traurig…
Ja, korrekt, das heißt nicht, dass man es auch von der Kasse bezahlt bekommt, das sind zwei paar Schuhe.
ABER es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Ärzte und Apotheken, sofern sie erst einmal von den sehr strengen Btm-Pflichten befreit wurden, okay damit sind, dass diese plötzlich wieder verschärft werden sollen. Das ganze ist eine art Notanker für die Zukunft. Falls die nächste oder übernächste Regierung z.B. zu der Überzeugung kommt, dass die Legalisierung gescheitert ist und wieder rückgängig gemacht wird, dann wird es u.U. wieder interessant, sich medizinisches verschreiben zu lassen. Ob man das auch tatsächlich zu Mondpreise in der Apotheke kauft oder von woanders, spielt weniger eine Rolle. Gegen Medizin vorzugehen, erfordert dann doch noch einiges mehr an Niederträchtigkeit, als gegen Faulenzer und Hänger die nur zum Vergnügen paffen (aus CDU-Perspektive).