Hab mal im Gesetzentwurf nachgesehen, ob eine Stecklingsbestellung aus Österreich ab dem 1.4. straf- oder bußgeldbewährt wäre. Habe nichts gefunden.
Die Regelungen zum Verbot von Versand von Steckis beziehen sich ja auf die CSC. Nicht auf Ö und nicht auf Privatpersonen, so wie ich das verstehe. Zu Cannabis gehören Stecklinge auch nicht laut Definition. Also womöglich kein Einfuhrverbot?
Was meint ihr?
Viele Ö Shops schreiben, dass sie ab 1.4. nach D liefern können…