Überproduktion frisch einfrieren

Hallo in die Runde,
am Wochenende lief ein Bericht im Fernsehen „Kiffer-Chaos in Berlin“, eine Reportage von rbb24. In dieser Reportage hat sich auch eine Rechtsanwältin zu Erntemengen geäußert. Soll ja ab und an mal vorkommen das man ein wenig über den gesetzlich erlaubten 50gr liegt.
Ihre Aussage war, nur soviel zum trocknen aufhängen das die 50 Gramm nicht überschritten werde. Der Rest sollte frisch eingefroren werden. Ihre Aussage war, eingefrorenes Weed ist nicht gebrauchsfertig und fällt damit nicht unter die 50 Gramm Regel.

A) Wie bewertet ihr diese Aussage?
B) Praktiziert jemand das einfrieren von frischem Gras? Wie sind dazu die Erfahrungen?

Die zum einfrieren Ähnlichen Berichten aus 2018/2020 habe ich schon gelesen.

Viele Grüße :vulcan_salute:
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Darüber haben wir schon öfters im Legalisierungsthread diskutiert, auch zuletzt über genau diese Reportage und diese Aussage der Anwältin (hatte ich dort gepostet).

Ich würde davon abraten, weil ich nicht glaube, dass es erlaubt ist, kiloweise Cannabis einzufrieren.
Wenn die Polizei das bei dir findet, nehmen sie es mit, tauen es auf, trocknen es und wiegen es dann.

Edit:

Damit du nicht selbst suchen musst, hier und die weiteren Beiträge.

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Super danke Mimo, den Threat habe ich glatt verpasst.

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Alter fred, und ein paar Zeichen.

Der Kommentar hats jetzt richtig gebracht.

Aber um das nochmal zu summieren, der aktuelle juristische Konsens ist:
Einfrieren bringt dich nicht aus der Strafbarkeit, da sich die 50 Gramm explizit nicht auf das „Gewicht getrockneter Blüten“ bezieht, hieße, nur getrocknete Blüten werden gewogen und der Rest wird nicht beachtet, sondern auf das „Gewicht nach dem Trocknen“, was heißt, es wird erst alles getrocknet und dann wird gewogen. Wenn man dann über den 50 Gramm ist, ist man in der Ordnungswidrigkeit, über 60 Gramm in der Strafbarkeit und es ist bei den aktuellen BGH-Entscheidungen davon auszugehen, dass man dann auch bereits aus der nicht-geringen Menge heraus ist, mit Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten.

Würde auch sagen das es definitiv Probleme gibt wenn ich deine zwei Kilo „nicht gebrauch fertiges“ frisches cannabis durch meine ice bickets jag hab ich doch sofort hash das innerhalb kürzester Zeit konsumierbar wäre :blush::v:t3:

Das wäre allerdings auch strafbar, wenn man sich an diesem BGH Urteil orientiert.

Genau darum ging es ja :v:t3: