Was erlauben Storz & Bickel?!?

Die Beweislastumkehr wurde meines Wissens mittlerweile auf ein Jahr erhöht, dh. erst dann muss der Kunde nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand.

Ansonsten ist es auch meiner Erfahrung nach (ganz anderer Bereich von Produkten) absolut üblich, dass sich die Gewährleistung bei einem Ersatz nicht verlängert.

Was ich in dem Fall viel eher lächerlich finde, ist diese Formulierung von S&B „auf Kulanz“.

Der Kunde soll glauben, dass der Händler nur Ersatz liefert, weil er so großzügig ist - und nicht, weil er muss.

Klar, er könnte das Teil auch reparieren. Nur lohnt es sich halt nicht, weil die Kosten dafür viel höher wären als die Herstellungskosten, dh. Ersatz ist für den Hersteller billiger.

Dann so zu tun, als hätte der Kunde jetzt nochmal Glück gehabt, weil S&B so lieb ist, das finde ich daneben.

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