Was wenn Richter Müller Recht bekommt?

Was passiert, wenn er vor dem Verfassungsgericht Recht bekommt ? Was würde das für die vergangenen Urteile bedeuten ? Schadenersatzklagen ? Oder für die gesamte Legalisierung ?

Also in Amerika sind die ganzen Dealer noch im Bau obwohl Cannabis Legal ist inzwischen in deren Bundesländern, und die haben hohe Haftstrafen(für unter 100g Teilweise 5-10Jahre) nicht wie bei uns in GER.

Ich wusste nicht, dass es dort je eine Klage vor dem Supreme Court gegeben hat

Glaubst du ernsthaft das der Staat in der aktuellen Wirtschaftlichen Lage auf das Bußgeld verzichtet ? Oder Rückwirkend Leuten das Geld auszahlt ?

Das kann sein das er durchkommt damit , aber das Urteil kann auch wieder gekippt werden , haben wir ja öfter schon gesehen zwar ging es da nicht um Cannabis aber trotzdem

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Ja das glaube ich. Wir sprechen hier über das höchste Gericht der Bundesrepublik. Die interessieren sich nicht für Bußgelder. Die haben nichts zu befürchten. Die entscheiden, ob etwas verhältnismäßig und hilfreich ist

Wenn du selbst daran glaubst was du sagst dann ist alles okay , hab dir nur meine Meinung dazu gesagt
LG

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Dann muss die Regierung nachbessern!

Aber das interessiert die nicht es gibt sachen da wartet man Jahrzehnte… also das BVG hat gesagt so und so und die Regierung bessert nicht nach.

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Es gibt ja auch noch immer Menschen die wegen Homosexualität gesetzlich verurteilt sind.

Hier in Deutschland
Geboren am 17.5 war dafür so eine Umschreibung

Paragraph 175

Da gibt es bis heute keinen nachträglichen Freispruch

Es geht nur um die Entspannung und das man unter dem Radar bleibt.

LIebe Grüße :peach::peach::peach:

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Um das richtigzustellen. Ich glaube an das BVG, nicht an einen positiven Ausgang der Richtervorlage. Ich frage mich eben, was das für bereits Inhaftierte bedeuten könnte.

Alles gut hab das schon Verstanden :+1:

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Das wusste ich zwar schon aber:
Steht das dann so auch im Führungszeugnis ? Das würde ja in Hinsicht auf §34a Gewerbeordnung im Sicherheitsdienst Anwendung finden. aber das jetzt doch OT sorry

Soweit ich informiert bin steht das in Führungszeugnis, wodurch viele Betroffene pädagogische Berufe oder Lehrtätigkeiten etc. nicht aufnehmen konnten.

Ist relativ unrühmliche für unsere Justiz bis heute.

Recht und Gerechtigkeit

Liebe Grüße :peach::peach::peach:

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… aber is doch schön, wenn man sie schon mal gut findest, die beiden. :wink:

Rückwirkend gibt es keine Strafmilderung oder gar Schadensersatz. Wer verurteilt wurde, zu der Zeit, als es noch verboten war, hat Pech. Wer einsitzt, bekommt eine neue Strafprüfung, denk ich. Steuerbetrug beim Dealen is ja immer noch aktuell dann. :wink:

Also Fahren unter Drogeneinfluss und illegaler Handel sind ja weiterhin verboten, egal welche Substanz. Bis die in Deutschland einsehen, dass ein halbes Kilo Gras bei Homegrowern zum Eigenbedarf gehören kann, vergehen locker nochmal 5 Jahre. :smiley:

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Wirkung von Entscheidungen

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So wie ich das verstehe, könnte es schon eine Rehabilitierung geben. Wie übrigens beim § 175 geschehen. @PrinzessinBabaFee . Habe nachgeschaut, weil mich das derart erzürnt hat.

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Ja nur wenn man selber aktiv wird

Liebe Grüße :peach::peach::peach:

Achso alles klar. Danke

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