Nicht so ganz. Auch zum vermieten musst Du erstmal Equipment zum vermieten haben. Das heisst dann auch erstmal eine sehr hohe Investition + Räumlichkeiten zur Lagerung. Problem: wenn die Vereine scheitern hast Du ne Menge gebrauchtes Equipment das Dir erstmal nichts mehr einbringt und ne Menge Kohle an Lagerkosten verursacht.
Tjoa…
Ist schon lustig…scheint sich zu einem ganz eigenen Investitionsmodell zu entwickeln.
Der gute Mann bietet das in mehreren Städten an.
Geh nicht selbst nach Gold graben, verkaufe die Schaufeln. Alter Trick aus Klondike. Hat schon Dagobert Duck so gemacht.
Man kann bei eBay Kleinanzeigen eine Cannabisplantage kaufen.
Wenn mir das einer vor paar Jahren erzählt hätte… ![]()
Entscheidende Frage: Sind die gebraucht? ![]()
Es ging politisch nie darum, Konsumenten einen einfachen Zugang zu Gras zu verschaffen. Das sieht eher aus wie in Malta, wo es auch sehr strenge Vorschriften gibt, die praktisch den Betrieb von Clubs unmöglich machen. Das ist, wie einen guten Plan zu schmieden, einen gerade Ertrinkenden zu retten. Vergesst die Clubs. Ich will endlich Säule 2!
Die Politiker, können so sagen, dass sie alle Vorraussetzungen für Anbauvereine geschaffen haben. Wenn die Leute es nicht annehmen, weil es zu teuer und zu kompliziert ist, ist es nicht ihr Problem.
Ging schon darum, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Prohibition hat nie funktioniert, also muss ja ein legaler, sicherer Zugang her. Welcher auch immer national und international durchsetzbar ist. Glaube schon, dass die Ziele da ehrlich sind. Ob die Mittel brauchbar sind, muss sich zeigen.
Mit der angestrebten Chat Kontrolle der EU, was bleibt da noch an Privatsphäre übrig?
Oder mit Windows das alle 5 Sekunden einen Screenshot macht den eine Ai auswertet. Man muss sich mittlerweile schon sehr um seine Privatsphöre bemühen.
Könnte man nicht Digital Courage für so einen CSC aktivieren?
Ja? Wo ist denn Säule 2? Gibt es schon Gesetzentwürfe?
Muss ja alles mit EU und Bundesländern abgestimmt sein. Dass das nicht einfach wird, kann man sich ja vorstellen. Haben wir alle gesehen, wie enorm da die Widerstände sind. Hätte ich so auch nicht erwartet.
Nicht immer alles gleich so negativ sehen. Das CanG war für so ein Land wie unseres schon ein unfassbarer Meilenstein. Damit hätte ich nie gerechnet.
Da kommt auch noch mehr. Das eigentliche Problem ist, dass es dem Michel natürlich mal wieder nicht rechts genug sein kann und CDU und AfD und entsprechende Verbote drohen. Der jetzigen Regierung würde ich zutrauen das weiter auszubauen.
Siehe z.B. auch:
Ein angekündigter Gesetzentwurf vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die zweite Säule Cannabis-Teillegalisierung steht noch aus. Jetzt gibt es Anzeichen dafür, dass es gar keinen solchen Gesetzentwurf geben könnte. Stattdessen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einen Entwurf für eine „Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung“ (KCanWV) erarbeitet, der G+G vorliegt.
Direkt nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) vor einem Monat, das Erwachsenen Konsum und begrenzten Besitz der Droge erlaubt, hat es die ersten Rufe nach Umsetzung der sogenannten „zweiten Säule“ gegeben. Der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert forderte einen schnellen Start von Modellversuchen für den Handel, um dem Schwarzmarkt entgegenzuwirken.
Die KCanWV sieht vor, die „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur zuständigen Behörde nach § 2 (4)“ des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zu machen. Denn alle, die mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Anbau und Handel betreiben wollen, brauchen nach dem KCanG-Paragrafen eine Erlaubnis durch eine Bundesbehörde, die das BMEL ohne Zustimmung des Bundesrates festlegt. Diese wird demnach nun mit dem BLE bestimmt. Besagter Paragraf hielt im KCanG erst nach dem Kabinettsentwurf Einzug. Das könne bedeuten, dass „es gar kein weiteres Gesetzesvorhaben für Säule 2 geben könnte“, vermutet der Deutsche Hanfverband (DHV). Die geplanten regionalen Modellprojekte könnten auch über diesen „Forschungsparagrafen“ laufen.
Dass das BLE und nicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständige Behörde benannt wird, begrüßt der Verband. Denn bisherige Anträge für Cannabis-Modellprojekte habe das Bfarm abgelehnt. Die Beauftragung des BLE wertet der DHV als Zeichen für „den nötigen pragmatischen Umgang mit den Modellprojekten“. Das BLE sei außerdem eine untergeordnete Behörde des BMEL „und untersteht somit dem legalize-freundlichen Minister Cem Özdemir“.
Als Vorteil sieht der DHV, dass so ein weiteres kompliziertes Gesetzesvorhaben ausbleiben könnte und schnelle Genehmigungen möglich würden. Nachteil sei, wenn nach der Bundestagswahl die CDU die Regierung führe, sie diese Projekte leicht abschmettern könne, ohne ein Gesetz rückabwickeln zu müssen. Die CDU hatte das bereits angekündigt. Das Interesse an der neuen Konsumfreiheit scheint indes teils überschaubar. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der AOK Hessen ergab, dass in dem Bundesland lediglich 13 Prozent erwägen, Cannabis zu probieren. (imo)
Wenn sie sich genau so viel Zeit lassen, wie sie für das CannG gebraucht haben, dann wird es wohl eher nichts in den nächsten zwei Jahren.
Ich frage ja nur.
Wennze in NRW bis, dann bisse vorne.
Besonders gut gefällt dem Beaumont dies hier ![]()
Cannabis: Gemeinsamer Anbau der Droge in speziellen Vereinen
Ja, das ist das ganz normale framing der öffentlichen Presse zu Cannabis. Die Leute in den Redaktionen wurden ja nicht ausgetauscht, und die haben eben bisher ganz viel Wind gegen die böse Cannabisdroge gemacht, und werden das wohl auch weiterhin so tun.
Sagen wir so, wenn es keine Droge wäre, mit ordentlicher Drogenwirkung, wär Cannabis für mich vollkommen uninteressant. Will ja keine Seile drehen.
Unabhängig von NRW. Wenn mir was auf den Geist geht dann sind es solche Leue die alles sabotieren.
„Obwohl Anträge ab 1. Juli gestellt werden können, ist völlig unklar, wann Genehmigungen erteilt werden und Cannabis tatsächlich verfügbar sein wird – das könnte noch Monate dauern“, kritisierte Schneider.
„Ja. Ihr könnt CSCs aufmachen. Dazu müsst ihr nur den Antrag stellen, den wir dann nicht bearbeiten“. Je älter ich werde, desto weniger ertrage ich das alles.
Moin zusammen.
Liebe Grüße vom linken Niederrhein.
Und dann bei der nächsten Wahl, weiß die Regierung genau, wo sie suchen muss.
Genau. Hat sich für uns alle nichts geändert. Stealth bleiben!
Über 18Jährige, die Verträge unterzeichnen, ohne sie zu lesen. Wirklich üble Geschäftspraktiken, diese Clubs. ![]()
Du kannst mehr Pflanzen haben, aber nicht in der Blüte und nicht zu groß, zählen als vermehrungsmaterial.
1§
- Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von
Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Frucht-
stände verfügen; - Vermehrungsmaterial: Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen;
- Cannabis: Pflanzen, Blüten, und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung
Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach
Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme vo