Präambel
Eine mögliche Entkriminalisierung steht (bestenfalls) bevor und schon jetzt scheint es nötig, sich ein wenig zu positionieren und ein wenig vorzubereiten.
Wenn man den Gazetten Glauben schenkt, schießen derzeit überall Anmeldungen für sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC) in vielen Kommunen aus dem Boden, so auch in meiner Heimatstadt.
Da meine Heimatstadt (>350K) offenbar schon einen eigetragen CSC hat, dachte ich mir, ggf. einen „eigenen“ CSC e.V. anzumelden, um im Bedarfsfalle schnell reagieren zu können. Das ist auch relativ einfach nach Vereinsrecht (BGB) umzusetzen, da man nur 7 Menschen und etwas Papierkram benötigt, um ihn beim örtlichen Amtsgericht anzumelden.
… so weit, so gut …
How to …
Um das etwas angestaubte jur. Fachwissen wieder auf Vordermann zu bringen, wurde mal schnell gegooglet:
… und sofort einen guten Tipp gefunden:
Da schau her!
Guter Hinweis, um zukünftigen (Namens-) Rechtsstreitigkeiten ausm Weg zu gehen, habe ich diesen Rat mal verfolgt und ein wenig recherchiert.
Evtl. ein wenig arrogant & selbstverliebt, finde ich meinen „Nickname“ Ruhr-Pot recht passend und für eine regionale Zielgruppe hier im Ruhrgebiet auch super einprägsam.
Da ich meinen Nick hier schon seit 2019 habe, einen gleichnamigen FB- sowie Twitter Acc betreibe, ich zwei Email-Adressen „ruhr-pot@xxx.de“ verwalte, sowie auch die Domains „ruhr-pot.com“ und „ruhr-pot.eu“ besitze (ruhr-pot.de war mir zu teuer), war ich mir meiner Sache auch relativ sicher.
Die wenigen Google-Treffer verwiesen nur auf mich, oder auf „Ruhrpott“ Rechtschreibfehler im Netz …
… also nächste Step, „Wortmarke“ sichern …
Da das nur über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) rechtsverbindlich möglich ist und rund 400 EUR kostet, habe ich dieses in der Vergangenheit nicht weiter verfolgt, aber da nun die Zeit reif dafür erscheint, habe ich mir das mal genauer angeschaut.
… shocking …
Da hat schon im Oktober 2021 jemand versucht, meinen Namen „zu klauen“ (sag’ ich mal ganz frech.
Einen Monat später (der selbe Antragsteller?) im November 2021 wurde dann die Wortmarke „RUHRPOT“ geschützt/vergeben.
Quelle (Name kann hier nicht geschwärzt werden)
Nach ein wenig I-Net-Recherche (Twitter) nach dem guten Mann kam heraus, dass er so nen Business-Typ ist, der wohl mMn darauf aus ist, Kapital daraus schlagen zu wollen.
Jetzt zur Fragestellung …
Wenn ich an meinem „Nick“ festhalte, verstoße ich dann gegen Rechteinhaber und kann abgemahnt werden, oder kann der Name „Ruhr-Pot“ gar nicht „rechteverletzend“ sein, da er gemäß DPMA-Auszug gar nicht „schutzfähig“ ist???
Habe ich damit der Menschheit einen „Namen“ geschenkt, den jeder benutzen darf und völligst sinnbildlich für „open mind“ steht?
Kann es nun einen kleinen CSC mit dem Namen „Ruhr-Pot CSC Dingenskirchen“ geben, oder begebe ich mich da auf glattes Eis?
Ich erwarte hier keine rechtsverbindliche, klärende Antwort, wollte Euch aber an meinen Gedanken zum Thema teilhaben lassen …