CSC-Vereinsanmeldung, Markenschutz und andere Probleme

Präambel

Eine mögliche Entkriminalisierung steht (bestenfalls) bevor und schon jetzt scheint es nötig, sich ein wenig zu positionieren und ein wenig vorzubereiten.
Wenn man den Gazetten Glauben schenkt, schießen derzeit überall Anmeldungen für sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC) in vielen Kommunen aus dem Boden, so auch in meiner Heimatstadt.

Da meine Heimatstadt (>350K) offenbar schon einen eigetragen CSC hat, dachte ich mir, ggf. einen „eigenen“ CSC e.V. anzumelden, um im Bedarfsfalle schnell reagieren zu können. Das ist auch relativ einfach nach Vereinsrecht (BGB) umzusetzen, da man nur 7 Menschen und etwas Papierkram benötigt, um ihn beim örtlichen Amtsgericht anzumelden.
… so weit, so gut …

How to …

Um das etwas angestaubte jur. Fachwissen wieder auf Vordermann zu bringen, wurde mal schnell gegooglet:

… und sofort einen guten Tipp gefunden:

Da schau her! :bulb:
Guter Hinweis, um zukünftigen (Namens-) Rechtsstreitigkeiten ausm Weg zu gehen, habe ich diesen Rat mal verfolgt und ein wenig recherchiert.

Evtl. ein wenig arrogant & selbstverliebt, finde ich meinen „Nickname“ Ruhr-Pot recht passend und für eine regionale Zielgruppe hier im Ruhrgebiet auch super einprägsam.
Da ich meinen Nick hier schon seit 2019 habe, einen gleichnamigen FB- sowie Twitter Acc betreibe, ich zwei Email-Adressen „ruhr-pot@xxx.de“ verwalte, sowie auch die Domains ruhr-pot.com und „ruhr-pot.eu“ besitze (ruhr-pot.de war mir zu teuer), war ich mir meiner Sache auch relativ sicher.

Die wenigen Google-Treffer verwiesen nur auf mich, oder auf „Ruhrpott“ Rechtschreibfehler im Netz … :sweat_smile:

… also nächste Step, „Wortmarke“ sichern …

Da das nur über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) rechtsverbindlich möglich ist und rund 400 EUR kostet, habe ich dieses in der Vergangenheit nicht weiter verfolgt, aber da nun die Zeit reif dafür erscheint, habe ich mir das mal genauer angeschaut.

… shocking … :scream:

Quelle

Da hat schon im Oktober 2021 jemand versucht, meinen Namen „zu klauen“ (sag’ ich mal ganz frech.

Einen Monat später (der selbe Antragsteller?) im November 2021 wurde dann die Wortmarke „RUHRPOT“ geschützt/vergeben.

Quelle (Name kann hier nicht geschwärzt werden)

Nach ein wenig I-Net-Recherche (Twitter) nach dem guten Mann kam heraus, dass er so nen Business-Typ ist, der wohl mMn darauf aus ist, Kapital daraus schlagen zu wollen.

Jetzt zur Fragestellung …

Wenn ich an meinem „Nick“ festhalte, verstoße ich dann gegen Rechteinhaber und kann abgemahnt werden, oder kann der Name „Ruhr-Pot“ gar nicht „rechteverletzend“ sein, da er gemäß DPMA-Auszug gar nicht „schutzfähig“ ist???

Habe ich damit der Menschheit einen „Namen“ geschenkt, den jeder benutzen darf und völligst sinnbildlich für „open mind“ steht?

Kann es nun einen kleinen CSC mit dem Namen „Ruhr-Pot CSC Dingenskirchen“ geben, oder begebe ich mich da auf glattes Eis?

Ich erwarte hier keine rechtsverbindliche, klärende Antwort, wollte Euch aber an meinen Gedanken zum Thema teilhaben lassen … :wink:

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„ Auch den gemeinsamen Zweck, den ihr mit eurem Verein verfolgen wollt, müsst ihr genau definieren“

Da es ja noch nicht legal ist, kannst du jetzt nur einen Verein gründen der sich dafür interessiert. Die Frage ist, ob man später einfach den Zweck ändern kann :man_shrugging:

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Das regelt alles die Satzung eines e.V.
Der Clou ist, die Satzung relativ offen zu halten, damit etwaige (gewünschte) Hintertürchen erhalten bleiben.
Ansonsten muss/kann die Vereinssatzung mit Mehrheitsbeschluss in einer MV geändert werden. Nach Vereinsrecht mindestens 1x pro Jahr eine MV, man könnte aber aber auch mehrere Mitgliederversammlungen im Jahr durchführen (und damit auch die Satzung ändern).

Wie gesagt, eine Satzung zu entwickeln, die aktuell rechtskonform ist, sollte kein Problem darstellen, eine Anpassung mit geänderter Rechtslage kann dann per MV vollzogen werden.

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ich mach mich schonmal an die Arbeit, 7 Leute sind schnell gefunden :ca_rasta_joint:
Dann ist man wenigstens schonmal vorbereitet

Schwerer Fehler – nu isse weg. Man sollte immer .de und .com vom eigenen Namen/Marke besitzen. Solltest du Erfolg haben, fängst du dir sonst schnell Trittbrettfahrer ein, die von deinem guten Namen profitieren wollen. (Wäre auch mal interessant, wo cannamania diesen Namen her hat … :smirk:

Also ohne Bindestrich … :sunglasses: Weiß nicht, ob man solche Varianten extra eintragen lassen muss … generell wäre mir das glaube ich zu heiß, außer du hast lust, dich mit dem Typen zu streiten :smiling_imp:

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Nee, nee - keinen Nerv auf Rechtstreitigkeiten und Konsorten.
Bis auf den „Namen“ hatte ich bisher weder Startkapital, noch eine tiefer gehende Geschäftsidee. :sunglasses:

Die schon vergebene Wortmarke ‚RUHRPOT‘ juckt mich nicht.
Lediglich meinen Namen „Ruhr-Pot“ würde ich gerne zukünftig rechtssicher nutzen wollen, ohne Scherereien zu bekommen.


Edit

… wobei mich schon interessieren würde, wie der Wortmarkeninhaber, sowie der ruhr-pot.de Inhaber auf den Namen gekommen sind.

Womöglich sind die hier sogar im Forum unterwegs … :man_shrugging:t3:

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Nicht die schlechteste Idee, wenn man nach nem Namen sucht, mal die Nicks in Kifferforen zu sichten … da findet man ja alles mögliche an Wortspielen etc.

Trotzdem gemein natürlich :imp:

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Genau!

Daher rufe ich hiermit dazu auf, „cannamania.de“ wegen ehrenrührigen Verhaltens zu boykottieren!
:facepunch:t3:

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Kannst ihn ja mal fragen … :sunglasses:

Mein Name ist Manuel Gocha, ich bin Jahrgang 1981 und bin schon relativ lange in der sogenannten „Cannabis-Szene“ aktiv

https://cannamania.de/pages/uber-mich

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Sollte man wirklich mal tun!
Zumal er die Domain Ruhr-Pot.de nur nutzt, um sie auf sein cannamania-shop umzulenken. :skull_and_crossbones:

… oder er soll sich bei mir melden, dann kann er die „.com“ und die „.eu“ Domains auch haben.

ich sehe schon das clublogo vor mir: eine bergbaulore die überquillt mit schönem grün, auf der seite der lore dann anstelle von schlägel und eisen 2 gekreuzte joints

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Alles klar !!! :face_with_symbols_over_mouth:

Der Canna-Boy, der „meine“ Domain gekauft hat, will sie nur weiter verticken!

Frechheit!

… soll er doch dran ersticken, der geldgierige Trittbrettfahrer! :fu:t3:

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du kannst ja mal schauen ob pott-head noch verfügbar ist und dann ggf mit ihm tauschen

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So in der Art!
Dachte da mehr so daran, das „R“ aus Ruhr-Pot als Förderturm zu stilisieren.

uhr-Pot

:sunglasses:

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auch ne schöne idee, aber ohne bezug zu cannabis

also im logo, das pot steht ja für sich

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… du hast ja keine Ahnung, wie bright der Maschinist ist … :joy:

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also wenn es so weit ist, dann komme ich mir das logo mal vor ort anschauen

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… mal Spaß beiseite (fällt mir auch schwer) und auf das Ursprungsthema zurück zu kommen:

Unterm Strich geht’s mir darum „meinen“ Namen im Titel eines „CSC-Vereins“ rechtlich sicher führen zu dürfen!

Meiner Kenntnis nach, hat sich in meiner Stadt schon ein CSC gegründet und heißt „CSC-Stadtname“ - und feddich. Da dieser mit der max. zulässigen Mitgliederzahl garantiert nicht diese Großstadt annähernd versorgen kann, wird es weitere geben müssen. Andere Namen für die Clubs müssen also her … z.B. „Ruhr-Pot CSC-Gelsenkirchen“, oder „Ruhr-Pot CSC Duisburg“ usw. … so die Idee!

Um diese Rechtssicherheit zu bekommen, so wie in dem oben von mir verlinkten Text empfohlen, wäre eine Anmeldung des (Vereins-) Namens als „Wortmarke“ der nächste Schritt gewesen.

Mittlerweile vermute ich, da gemäß DPMA der Name „Ruhr-Pot“ schon als Wortmarke abgelehnt (!) wurde, kann er wohl nicht „geschützt“ werden und stünde daher, nach meiner Rechtsaufassung, jedem frei zur Verfügung.

Oder anders herum formuliert, der Name ist so geil, dass jeder Mensch einen Rechtsanspruch darauf hat, ihn zu nutzen. :partying_face:

… final klären kann das wohl nur ein Fachanwalt, den ich nicht bereit bin zu bezahlen.


Edit … von wegen jeder darf …

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da sollte doch auch die verbraucherzentrale beraten können, oder nicht?

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… sagen wa mal so, Fragen kostet nix! … deren Gebühr mal außen vor gelassen.
Befürchte aber, dass das ne Nummer zu speziell ist und ohne Kontaktaufnahme zum DPMA nicht abschließend geklärt werden kann. Markenschutz ist ja nicht das Kerngeschäft einer Verbraucherberatung.