CSC-Vereinsanmeldung, Markenschutz und andere Probleme

wie du schon richtig sagtest: fragen kostet nichts.

ich kann mir vorstellen, daß in deiner stadt mehr als eine person bei denen im büro sitzt.
weiterhin habe ich noch nie von dem ausbildungsberuf „verbraucherzentralist“ gehört, die haben alle etwas anderes gelernt.
da sie unter anderem aber auch in patentsachen beraten, ist da eine nicht geringe wahrscheinlichkeit, daß man dir dort helfen kann, bzw das du auf leute treffen wirst, die dich zumindest weiterleiten können. wie auch immer, ich drücke die daumen.

versuch macht kluch…

und kissen machen müde :wink: alles gute und bb

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Im Zweifel klären das die Gerichte, falls jemand klagt. Abmahnungen mit hohem Streitwert, werden aber gerne als Druckmittel zum Verzicht genutzt.

Dafür gilt auch obige Einschätzung meinerseits.

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Nicht zwingend … man kann „versuchen“ Gewohnheitsrechte einzuklagen … leider kostet sowas Geld und das Urteil steht in der Glaskugel.

Ich „würde“ es als einigermaßen sicher betrachten, so etwas wie CSC-Musterhausen-Nord zu verwenden.

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Ich hab hier vielleicht was für dich was den Namen und Wortmarke betrifft…:

Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen und die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift (vgl. § 7 MarkenV) darstellen lassen. Die vom DPMA verwendete Druckschrift „Arial“ umfasst neben allen Buchstaben (groß oder klein geschrieben) und Zahlen auch übliche Zeichen wie ., ;, :, +, -, &, !, ?, @, ? (siehe pdf-Datei Schriftzeichen für Wortmarken). Sie sind nicht grafisch ausgestaltet und nicht farbig.

Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst lediglich die gewählte Zeichenfolge, beinhaltet deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben.
Beispiel: Bei einer Eintragung „Hans“ besteht Schutz auch für diese Varianten (siehe Abbildung).

Hans in verschiedenen Darstellungen: Großbuchstaben, kleine Buchstaben, fett, kursiv

Enthält eine Marke andere Elemente als die bei der Wortmarke zulässigen Zeichen, ist sie eine Wort-/Bildmarke bzw. Bildmarke.

Beantragt der Anmelder die Eintragung seiner Zeichenfolge in einer besonderen Schriftgestaltung, Farbe, Schriftanordnung, oder kombiniert mit grafischen Elementen, kommt es ihm also auf einen bestimmten optischen Eindruck an, handelt es sich um eine Wort-/Bildmarke.

Darunter fallen insbesondere folgende Varianten:

  • Worte und/oder Zeichen in einer bestimmten Schriftart (z.B. Schreibschrift, kursiv oder fett)
  • Kombination von Buchstaben/Zeichen und grafischen Elementen
  • mehrzeilige Anordnung
  • oder gesperrt geschriebene Worte (L e e r z e i c h e n zwischen den Buchstaben)

Bildmarken sind zweidimensionalen Gestaltungen, wie Bilder und grafische Elemente ohne Wortmarkenbestandteile, wie z.B. Buchstaben. Auch nicht-lateinische Schriftzeichen, wie z. B. chinesische Schriftzeichen, begründen Bildmarkencharakter. Bildmarken können farbig oder schwarz angemeldet werden.

Die Eintragung einer Wort-/Bildmarke sagt nichts darüber aus, ob die enthaltene Zeichenfolge als Wortmarke schutzfähig wäre. Eine schutzunfähige Zeichenfolge kann durch eine besondere grafische Gestaltung schutzfähig werden. Dafür reichen aber einfache oder gebräuchliche grafische Gestaltungen oder Verzierungen regelmäßig nicht. Je produktbeschreibender das Wort ist, desto höhere Anforderungen sind an die Grafik zu stellen. Aus schutzunfähigen Wortelementen einer Wort-/Bildmarke entstehen aber keine Verbietungsrechte gegen die Verwendung des Wortes.

Mit anderen Worten kannst du deinen Nick verwenden wenn du den Bindestrich verwendest und wenn du sogar noch Grafisch was machst, zb. das R „verschnörkelst“ bist du auf der ganz sicheren Seite. Also so habe ich das verstanden… mag kein Juristendeutsch :sweat_smile:

Quelle:

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Ich will ja nicht der Spielverderber sein … aber … Eine Bildmarke ohne jur. Begleitung ist schon etwas tricky … wenn sie Bestand haben soll. Die Klassifikationen sind auch zu bedenken.

Im Prinzip geht das … aber ich habe ein bisschen Erfahrung in dem Bereich. Und gerade jetzt, wo sich x Unternehmen und auch Juristen auf das Thema stürzen … wird das nicht so ganz einfach.

Im Übrigen bedeutet ein „Eintrag“ auch noch keine Rechtssicherheit.

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Bist du nicht ^^ Wie gesagt mag kein Jur.-Deutsch…
Wollt nur das teilen was ich gefunden hatte :slight_smile:

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Schau auch Mal hier rein…

Happy clubbing

:slightly_smiling_face::wave:t3:

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Aha - so etwas gibbet schon (Entwurf) und habe es auch hier und da schonmal gezeigt.
Ist nur mit „Word“ gebaut und müsste mal von nem Grafiker überarbeitet und als Vektorgrafik umgesetzt werden …

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Auf der Seite gibt’s auch einen Download mit den Guidelines des Encod’s für CSC’s…

:slightly_smiling_face::wave:t3:

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Besten Dank @Monkey, werd’ ich mir mal downloaden und genauer anschauen!
Die bisher hier diskutierte Namensgebung ist ja nur nen Nebenkriegsschauplatz. :wink:

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In der ersten Euphorie, nachdem die Angelegenheit Fahrt aufgenommen hat, habe ich mich auch mal mit den vereinsrechtlichen und vereinsspezifischen Dingen beschäftigt.

Im Moment ist der Gesetzentwurf, der ja auch viele Fragen des Vereins betrifft, noch in der Ressortabstimmung.

Was da bisher bekannt geworden ist, ist eher demotivierend. Das wird leider ein Bürokratiemonster werden.

Gute Satzungen findet man im Internet, wird diese aber sehr wahrscheinlich an die aus dem Gesetz resultierenden Anforderungen anpassen müssen.

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Jupp, geht mir, bzw. sehe ich ähnlich.
Ursprüngliche Idee war, nen „Mini-CSC“ aus der Taufe zu heben - also nur mit den nötigen 7 Menschen (Kumpels) - um schon mal nen Los mit in die Trommel zu werfen.
Aber mit den bisher diskutierten Rahmenbedingungen, müsste man ja mit nem Klammerbeutel gepudert sein, um als erster „hier“ zu schreien.

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Junge, wo warst du all die Jahre? Schön dich hier zu sehen :smiley:

Hab das Ganze mal überflogen, an den wichtigesten Stellen gehalten und musste mir jetzt erstmal (Sorry) weissen Rum in die Cola kippen (Das ist so schön einfach)

Wenn man das für Ethanol durchziehen würde, hätten einige Vereine endlich eine Daseinsberechtigung.

Ist dass das spanische Modell, dass, wenn Herr Lauterbach es vorschlägt, von der EU akzeptieren würde?

@Ruhr-Pot denkmal lieber schon mal über Dein Vereinshaus nach (alte Verwalter Villa?) und dass alle Kosten, dann auf Deinen Grammpreis umgelegt werden. Ergo wenn der Verein schlecht wirtschaftet, gehen die Leute wieder auf dem Schwarzmarkt einkaufen, was sie laut Vereinssatzung nicht dürften. Der Markt muss eh noch weiterhin existieren, denn sonst wirst Du keine neuen Mitglieder bekommen, denn in den Verein darf nur, wer vorher schon Cannabis konsumiert hat, nicht das Du auf die Idee kommst hier Menschen zu verführen. (Evolutionär gesehen sterben alle Vereine auf kurz oder lang aus und das Problem Cannabis ist endlich gelöst)

Ich frage mich wie sie die Übergangszeit organisieren, ich gründe den Verein, kalkuliere die Jahresmenge, beziehe die Samen, werfe sie in die Erde und hoffe dass die kalkulierte Jahresmenge geerntet werden kann. Was mehr ist, gebe ich in einen CSC Markt, was weniger ist beziehe ich aus diesem. Was passiert jetzt in der 1. Wachstumszeit (und ich rede von einem natürlichen Sommer), auf dem Schwarzmarkt darf ich nicht mehr kaufen, verstößt gegen den Code of Conduct. Der CSC Markt hat nichts bzw. wird nie irgendwas bekommen. Muss ich dann abstinent sein oder bekomme ich was aus dem dtsch. Arzeneimittelmarkt.

Für mich ist das, auch wieder nur ein Beispiel, dass man versucht die Menschheit vor dem Todeskraut zu schützen.

Anstatt der Menschheit endlich die Möglichkeit zu geben selbst zu entscheiden womit sie sich vergiftet.

Kleiner Abschweifender Exkurs: Die Blassinstrument Industrie in Europa steht auf dem Spiel, die EU senkte die max Bleikonzentration in Produkten wieder einmal. Um die Einzelteile zu verbinden, wird mit Bleibestandteilen gelötet. Die Industrie forscht seit Jahren an Alternativen findet aber nichts adäquates. Arbeitschutzmässig (Absaugeinrichtungen) ist alles save.

Es geht am Ende um den Konsumenten, der mit jedem Spiel des Instruments Bleipartikel inhalieren könnte. Anstatt dies, in die Bedienungsanleitung rein schreiben zu lassen und damit save zu sein, werden die Grenzwerte angepasst. Das 100x verseuchtere Importprodukt (von wo auch immer) belegt man zwar ebenfalls mit dem Wert, aber welcher Zollbeamte soll das überprüfen und wenn der Konsument, es aus dem nicht EU - Ausland bezieht, muss er sich selbst über die Konsequenzen bewusst sein!

Diese Ganze Kleinstaaterei (und Colorado ist auch nicht die USA, sondern nur verdammt weit über NN, so das alles besser schmeckt) muss aufhören. Wie damals muss alles auf den Prüfstand !

Die Mitglieder des Schildower Kreises in diesem Board, haben sich noch immer nicht gemeldet (gibt’s den Kreis bzw. den Gedanken dahinter immer noch?).

Denn den letzten medialen Eintrag 2023 von denen, war dass die Ansinnen der Indigene Völker Südamerikas die Coca Pflanze frei zu sprechen, was von deutscher Seite zu unterstützen wäre. Hauptargument (in meinen Augen), dass die Älteren es gewohnt sind die Blätter zu kauen um einen schönen Tag zu haben.

Will ich auch !!

Ich steh auf, frühstücke, mach mich ClockWorkOrangeReady, zupf mir ein Blatt, leg es mir unter die Zunge und stelle meine Arbeitskraft (unter die von mir kalkulierte Bedingungen) zur Verfügung !!

Freiheit für die Menschheit

Dafür würde ich etliche Laster hinterfragen!!

Was war das für ein Aufschrei als RB sich erdreistete eine Cola mit einem Extract der Coca Pflanze (was auch immer das war) auf dem dtsch. Markt anzubieten.

Und was würde ich zahlen, wenn CC nochmal eine Cola nach der Originalrezeptur produzieren würde.

Meine Kinder fragen mich immer wann sie „echte“ Cola trinken dürfen und ich frag mich immer was „echte Cola“ ist?

Cola ist meine Einstiegsdroge !!

So long, von einem der 88 seine erste CC trank, mit dem Hinweis es nicht herumzuerzählen. Obwohl die, denen ich es hätte erzählen können, garantiert schon daran genippt hatten.

An der „bösen“ Droge der anderen Welt!!

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Der ÖRR reportiert eine hohe Nachfrage. Goldgräberstimmung.

Vor Legalisierung: Regelrechter Boom an Cannabis-Clubs | BR24

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Hab ich gestern auch einen Artikel gelesen. Die CSC´s sprießen wie Pilze aus dem Boden, allein im April sind 350 neue gegründet worden und es werden immer mehr. Einige CSC´s haben über 2500 Anmeldungen :sweat_smile:

moin,

gibt es irgendwo ein board oder sonstwas, wo sich interessierte eines ortes finden können? ich würde sehr gerne hier bei uns aktiv auch mitgestallten, aber allein die gründung anzugehen ist too much. also: wie findet man sich?

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Hallo @Herodotus

Übers Forum findet man sich leider nicht, mindestens bis zur Legalisierung pflegen wir einen strikten Anonymitätsgrundsatz.

Bitte lies nochmal die Forenregeln.


§ Private Daten

Veröffentliche keine persönlichen Daten, wie Adressen oder Telefonnummern und verabrede keine privaten Treffen. Das gilt nicht nur in öffentlichen Themen, sondern auch persönliche Nachrichten an andere Nutzer.


Ganz unabhängig der Regeln wirst du hier niemanden finden, der seinen Wohnort öffentlich preis gibt.

Ich bitte dich in Zukunft ähnliche Posts zu vermeiden.

Gruß, Luke (mod)

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damit meinte ich auch nicht dieses forum, sondern websites außerhalb. sonst hätte ich gleich gefragt, ob hier jemand aus XY kommt :wink:

google kaputt???

https://csc-gruenden.de/

:v:t4: :wink:

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