ich habe eben die News des DHV geguckt und der Mr. Würth hat gesagt laut CanG sei eine Hanfpflanze im Grunde nur eine Hanfpflanze wenn sie blüht. das heißt glaube ich dass ich und ihr nur 3 blühende pflanzen haben dürfen, aber eine geschlechtsreife Fuhre an 3 weiteren pflanzen die in vegi gehalten werden, dann noch 3 Frischlinge und zig Stecklinge haben dürfen.
das alles weil die Stecklinge bis zur Blüte als vermehrungsmaterial gelten!
erst wenn die Blütephase anfängt ist es laut CanG eine „Hanfpflanze“
das sollte man wissen! Ich finde es jedenfalls wichtig. und der DHV hat noch gesagt wer sich so verhält und trotzdem Strafandrohung bekommt würde vom DHV vor Gericht Hilfe bekommen!
Es ist bisher eben nicht abschließend geklärt.
Es gibt keine offizielle Auskunft darüber seitens der Behörden.
Auch der Rechtsanwalt Grubwinkler, mit dem Herr Wurth schon einen Stream gemacht hat, will sich da nicht final festlegen und sagte, das Gesetz „schreie danach“, dass das (und andere Sachen wie z.B. Versand von Stecklingen nach Deutschland) verboten sei (deshalb machen das auch manche Shops nicht, obwohl sie Stecklinge verkaufen).
Von mir aus soll jeder machen, wie er meint.
Ich finde es legitim, darauf hinzuweisen, dass das eben alles nicht so eindeutig ist, wie du es hier darstellst.
Und ich bin nicht „dagegen“ - ich habe das Gesetz nicht gemacht - wenn es nach mir ginge, dann wäre Cannabis komplett legal, so wie Alkohol und Tabak auch.
Also bist du der Meinung dass das explizit im cang genannte vermehrungsmaterial kein Steckling vegipflanze etc sein darf und stellst das so absolut sicher dar… Dann meinst aber wieder sei nicht sicher? Oder hab ich Poster verwechselt… XD
Ich stelle gar nichts als „absolut sicher“ dar, sondern sage, dass sich selbst Juristen (ich bin keiner) da noch nicht einig sind und es deshalb Gerichte klären müssen.
Und auch der DHV weiß das vermutlich und will gerade DESHALB auch Leute, die ein Verfahren wegen solcher „Stecklinge“ am Hals haben, unterstützen, weil das möglicherweise mit einem guten Anwalt dazu führt, dass alle davon profitieren - wenn z.B. doch eine 1 Meter hohe Hanfpflanze, die schon in der 5. Vegi-Woche ist, noch als „Steckling“ durchgeht, nur weil sie noch nicht blüht.
Ich behaupte aber, dass es Richter geben wird, die sich unter „Steckling“ etwas anderes vorstellen. Ich übrigens auch.
Die Abgabe von Stecklingen ist z.B. auch bei den CSCs streng geregelt in der Anzahl.
Es steht auch nirgendwo explizit im Gesetz, dass man Stecklingen aus EU Nachbarländern bestellen darf - Samen hingegen schon.
Und nur weil beides unter „Vermehrungsmaterial“ zusammengefasst wird, heißt das nicht automatisch, dass für beides die gleichen Regeln gelten.
Sonst hätte man auch schreiben können „Vermehrungsmaterial darf aus dem EU Raum bestellt werden“ (oder wie auch immer der genaue Wortlaut aussehen würde).
Im ersten Referenten-Entwurf hieß es noch „drei weibliche, blühende Pflanzen“ - und das hat man gestrichen und jetzt heißt es „drei lebende Pflanzen“.
Warum?
Vielleicht, weil ein paar Leute schon im Net groß herumgetönt haben „Ja super, dann kann ich hundert Pflanzen haben, solange sie nur nicht blühen“…
Wär schon cool wenn man da mal von offizieller Seite was dazu sagen würde, wie das nun wirklich geregelt ist. Man kann doch kein Gesetz rausbringen und dann solche Unklarheiten einfach so stehen lassen . Typisch Politik…
Vielleicht mal an Lanz schreiben, das er da mal eine Sendung zu machen soll und da nachhakt
Bitte nicht botanich nun hinterfragen das kommt bald in einen anderen thread aber legt mal beides zur Seite,also einmal das eine Pflanze im puren Wachstum als Vermehrungsmaterial zählt unabhängig der Grösse und sobald es blüht zu den angegebenen 3 Cannabispflanzen.
Auch wird sie praktich kaum angewendet gibt es ja auch noch eine 3te Variante und die wurde bisher von niemanden erwähnt geschweige das einer von den neunmalklugenmöchtegernzüchtern auf yt,fb und sonstwo auch nur drann denken.
Eine einzige Pflanze kann gleichzeitig Stecklinge produzieren,Samen produzieren und nebenbei auch Sensimilia-Ganja.
Akzeptiert das bitte!!
Lenkt bitte die Unterhaltung weiter mit diesen Umstand auf das heutige Cannabisgesetz und nun das ganze nochmals hinterfragen.
Mein Fazit wird negativ leider b.z.w. meine Logik am Ende.
Auch hier bin gespant wann wirklich FÄHIGE sich mal drüber beugen über den ganzen Spittel der Politiker und was sie nun verzapft haben und wie ander das erklären sollen sowie vermitteln vor Gericht und sonstwo.
Wird Zeit das es richtig legalisiert wird,und nun erstmal ein bauen.
Ich: "Lieber Herr Polizist, meine 3m große Pflanze ist wie sie offensichtlich sehen können ein Steckling. Da sie noch nicht am Blühen ist, zählt sie als Vermehrungsmaterial. "
Polizist: „Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag“
Du kannst an einer Pflanze sowohl Stecklige machen während sie im Wachstum ist,während sie in der Blüte ist,während die Hälfte der Pflanze im reinen Wachstum ist und die andere Hälfte in der Blüte,oder mehr oder weniger verteilt.
Stell dir ein kleinen Raum vor wo du z.b. 3 Pflanzen in der Vegi siehst.
Nicht den geringsten Bud zu sehen.
Trotzdem wäre es den folgenden Tag möglich davon 50-100Gramm abgereiftes Weed abzuernten.
Frage der Technik,Erfahrung und Ahnung über die Pflanze Cannabis!!
Hätte ich das vor 4 Jahren geschrieben würden Keulen auf mich einschlagen.
Genauso wie man mir Bildern von Gurken,Zucchini und anderen zeigte wo ich schrieb das es möglich ist auf 1kg pro m2 zu kommen.
Das wollte mir niemand glauben.
Mittlerweile gibt Sunlight zu das sie bei úber 1250gr/m2 angekommen sind.
Und keiner lacht die komicherweise aus.
Hier in dem thread dreht es sich um das CanG die Bezug nehmen will auf die Botanik von Cannabis,die einen Unterschied machen will zwischen Vermehrungsmaterial und blühenden Cannabispflanzen während sie nunmal beides zugleich kann und genau solche Grenzfälle müssen bei der Definition von Gesetzen beachtet werden!!
Und nur darum gehts mir-nur darum schreib ich das hier.
Spontan hätt ich jetzt gedacht, Vermehrungsmaterial = nicht eingepflanzte Stecklinge, ungekeimte Samen. Sobald sie im Topf sitzen und wachsen = Pflanze.
Dürfte auch so das Maximum dessen sein, was man botanisch desinteressierten Polizisten durch Schulungen vielleicht noch beibringen könnte. Grenzfälle wie immer vor Gericht.