"§ 4 Umgang mit Cannabissamen (1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union erlaubt. (3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberĂŒhrt. (4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingefĂŒhrt worden sind oder eingefĂŒhrt werden sollen, können sichergestellt werden; § 2 Absatz 5 gilt entsprechend."
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RA Grubwinkler hat da auch keine klare Meinung zu und hat scherzhaft gemeint, man könne ja mal versuchen, am MĂŒnchner Stachus einen Seedshop zu eröffnen. Er wĂ€re sehr gespannt auf das Ergebnis.
FĂŒr mich sieht es eben so aus, als wollte der Gesetzgeber weder den Verkauf von Samen innerhalb Deutschlands durch Shops, noch die private Weitergabe.
Warum sonst sollte er das explizit nur den CSCs erlauben und dann auch noch die Anzahl der Samen begrenzen - wÀhrend du aus Spanien oder Holland auch einfach mal 20, 30 Seeds bestellen darfst? Das macht ja sonst keinen Sinn.
Da steht ja nicht explizit, dass ein deutscher shop keine Samen verkaufen darf.
Oder sonst, mĂŒssten die shops eben fantasievolle âVogelfutternamenâ aufs 10 StĂŒck- PĂ€ckchen schreiben.
Hallo Leute, Frage:
Wird es ein Bild geben, wenn der BundesprÀsident das Gesetz unterzeichnet?
Das wĂ€re das i - TĂŒpfelchen dieser Angelegenheit, ein Poster in meinem growroom, neben Karl Lauterbach
Naja, am Gesetz wird ja eh noch rumgeschraubtâŠ
Aber bei aller LiebeâŠich kann mir gut vorstellen, dass eine Klage vor dem EU-Gerichtshof stattgegeben wird, wenn jeder aus der EU nach D Samen einfĂŒhren darf, aber im Land selbst nichtâŠ?
Kann ich mir gut vorstellen, dass das gegen Wettbewerbsrecht oder so was verstösst.
Hatten wir ja in der Vergangenheit des öfterenâŠ
bin kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich als möglicher Unternehmer voll benachteiligt werde, und das im eigenen Land?
Vielleicht wird der Punkt mit dem Samen-Verkauf noch im Rahmen von SĂ€ule II (lizensierte FachgeschĂ€fte) geklĂ€rt, dh. dass diese dann auch Samen verkaufen dĂŒrfen.
in meiner Gemeinde ist das noch immer ein gezerre und gezedere,niemand weiss so richtig was sie mit dem Thema anfangen und mit umzugehenâŠ
Es war 2017 rum da kamen sie plötzlich aus heiteren Himmel in mein gÀngigen growshop und beschlagnahmten alles was an Samen war,Geldstrafe dabei pipapo,bach nem Jahr wieder freigegeben,wer begreift das.
Seit dem lagern sie nur von einzelnen Sachen ne handvoll ohne viel tratra.
evtl mal protestieren, daĂ im einzelhandel tabakprodukte in sichtweite von kindern ausgestellt und diese durch die âhorrorbilderâ traumatisiert werden. am besten keinen supermarkt mehr 200m um kindergĂ€rten, schulen, spielplĂ€tzeâŠ
Darf man eigentlich dann ab Inkrafttreten des Gesetzes wenn man mag und CanG konform anbaut, sich hier auch mit Klarnamen und Gesicht endlich zeigen??? Dass man mal mehr persönlichen Austausch mit Growern aus seiner Umgebung haben kann?
ich bin schon im Internet offenbart. Als GrĂŒnder einer lokalen DHV Ortsgruppe vor Jahren im Zeitungsinterview. Dazu kann man mich auch auf mehreren Videos zur Demo am letzten WE in DĂŒsseldorf sehen. Also ob das eine gute Idee ist, sollte doch jede/r fĂŒr sich entscheiden. Mir gehtâs hier nur darum, darf man sich hier bald zeigen? Nicht ob das eine gute Idee ist.