Ich habe das mal zusammengefasst. âAfghaanâ, und âHoningâ (aus Marokko) sind das.
Ich bin ja misstrauisch dem Markt gegenĂŒber geworden und kaufe seit Jahren praktisch nur noch diese traditionell angebauten und hergestellten Hasch Produkte. Importiertes Thai Gras kriege ich leider nicht mehr.
aber jetzt hat das Elend ja bald ein Ende!
Weil es recht neu ist mit der lizensierten Produktion (viele haben das noch nicht mitbekommen) und vor allem auch, weil es zeigt, dass sowas durchaus möglich ist (lizensierte FachgeschÀfte UND regulierter Anbau) - in Deutschland wird ja immer noch so getan, als sei das innerhalb der EU verboten. Die NiederlÀnder machen es quasi gerade vor, wie das geht.
In Deutschland wird es dann auch erstmal Modellprojekte geben im Rahmen von SĂ€ule II des CanG.
Ist auf jeden Fall spannend! Shops mit vertrauenswĂŒrdiger Quelle und freies growen fĂŒr freie NiederlĂ€nder, das wĂ€r doch mal was. DĂŒrfen die sich ihre eigenen, vor zig Jahren hart erarbeiteten strains endlich auch mal selber pflanzen. @medical Afghanistan ist aber wohl ein dritte Welt Land
Logisch, man darf 3 blĂŒhende Ladys besitzen und das Auto ist verschliessbar - ist doch wurscht, wo du dein Stuff anbaust^^ ⊠oder damit durch die Gegend fĂ€hrst âŠ
Das ist falsch.
Dein Auto ist nicht dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im juristischen Sinne. Bei einem Wohnmobil könnte man sich drĂŒber streiten, das mĂŒssten dann Gerichte klĂ€ren.
DafĂŒr zustĂ€ndige Mitglieder der CSCs dĂŒrfen Stecklinge in gröĂeren Mengen transportieren - die werden dafĂŒr aber auch eine Genehmigung benötigen. RegulĂ€re Mitglieder bei Abholung vom CSC in der erlaubten Anzahl.
"(3) Anbauvereinigungen dĂŒrfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fĂŒnf Stecklinge oder höchstens insgesamt fĂŒnf Samen und Stecklinge weitergeben."
Habe diesbezĂŒglich eben noch mal gegoogelt â passt.
âCannabissamen dĂŒrfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingefĂŒhrt werden. Ein Erwerb ĂŒber das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulĂ€ssig. Zudem dĂŒrfen bis zu sieben Cannabissamen oder fĂŒnf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen an volljĂ€hrige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben werden, sofern die Cannabissamen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer gemischten Weitergabe von Samen und Stecklingen dĂŒrfen insgesamt maximal 5 Samen und Stecklingen abgegeben werden.â
GrundsÀtzlich bleibt Cannabis verboten, die Einfuhr, Ausfuhr, Weitergabe, Handel⊠- es gibt nur die im CanG genannten Ausnahmen.
Samen und Stecklinge werden zwar per Definition als âVermehrungsmaterialâ bezeichnet, werden aber nicht gleich behandelt (zumindest meiner Auffassung nach).
Soll heiĂen:
Der Kauf von Samen aus EU NachbarlÀndern wird explizit genannt und erlaubt. Bei Stecklingen ist das nicht der Fall.
Du kannst theoretisch auch mit dem Auto nach Ăsterreich oder Holland fahren und dort Samen kaufen und dann selbst mitnehmen - RA Grubwinkler meinte, das sei ok. Ich persönlich denke, dass es auch darauf ankommt, welche Gesetze in dem jeweiligen Land gelten, aus dem du die Samen ausfĂŒhrst, dh. du könntest dich theoretisch dann dort strafbar machen, wenn man dich da erwischt.
Bei Online Bestellungen sehe ich da keine Gefahr - das ist auch das, was der deutsche Gesetzgeber vorsieht.
Ob ein Samenverkauf innerhalb Deutschlands legal wĂ€re, das mĂŒssen Gerichte klĂ€ren. Ich wĂŒrde mal behaupten, dass es das nicht ist.
Selbst die Weitergabe von Samen innerhalb Deutschlands obliegt den CSCs - andere Möglichkeiten werden nicht explizit genannt - vor dem Hintergrund dessen, dass dies alles Ausnahmen vom generell geltenden Verbot sind, wÀre das aber meiner EinschÀtzung nach nötig gewesen, um Rechtssicherheit zu schaffen.