Vorab: Mir wäre es auch lieber, wenn man da überhaupt keine Begrenzungen hätte.
Aber es ist doch klar, dass der Gesetzgeber da nicht zuschaut, wenn jemand Kilo-weise Cannabisblüten bei sich zu Hause hortet bzw. hätte man das Gesetz so nie durchgebracht, weil dann Handel unterstellt wird oder zumindest die unerlaubte Weitergabe.
Jetzt hat man sich eben darauf geeinigt, dass die CSCs im Monat 50 g an ein Mitglied abgeben dürfen.
Und der private Eigenanbau soll auch erlaubt werden.
Die allermeisten Konsumenten kommen mit 50 g im Monat wunderbar aus.
Wer wirklich mehr braucht, ist vielleicht sowieso schon Cannabis Patient.
Es ist theoretisch mit etwas Geschick möglich, auch selbst jeden Monat 50 g zu ernten.
Das ist doch super!
Wenn mich vor zwei Jahren jemand gefragt hätte, ich hätte nie damit gerechnet, dass der private Eigenanbau erlaubt wird. Nie und nimmer!
Eher mit einer kontrollierten Abgabe durch Apotheken ohne Rezept an Volljährige (damit die Pharmalobby und der Staat noch mitkassieren), ggf. auch mit Datenbank, wer wann wie viel gekauft hat.
Dass wir jetzt selbst legal Pflanzen anbauen dürfen, ganz frei und ohne Meldepflicht an irgendwelche Behörden (das hatte „Der Micha“ sogar ernsthaft vorgeschlagen), finde ich klasse!
Hmm, rein technisch wäre ja nicht der Anbau oder Verkauf von Cannabis gewerblich, sondern die Vermietung an die CSCs. Keine Ahnung, ob das rechtlich ok ist, oder ob das nicht geht, weil die Mietflächen explizit ausschließlich für CSCs vermietet werden?
Ich gehe mal ganz schwer davon aus, wenn die Dudes im 2 stelligen Mio Bereich investiert haben, sie sich auch im Vorfeld „rechtlichen Beistand“ geholt haben.
Sehe ich auch so, aber wenn die Herren Rechtsanwälte & Notare ne Hintertür gefunden haben, werden wahrscheinlich die Behörden auch bereitwillig dadurch gehen, insbesondere wenn Jobs & Steuereinnahmen winken.
Von daher auch ganz pfiffig, in dünn besiedeltem Gebiet eine ehemalige, leicht zu schützende Militäranlage zu nutzen. Evtl. funzen ja noch die Selbstschußanlagen …
befriedetes Besitztum: eine Anbaufläche, ein Grundstück, ein Gewächshaus, ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, die, das oder der von der berechtigten Person in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzvorrichtungen gegen das beliebige Betreten gesichert ist;
Also ja, das ist möglich, dass man in so ner Großanalage einzelne (räumlich getrennte, abschließbare) Einheiten an CSCs vermietet.
Ich freu mich drauf, wenn die Flos und Co. die ersten Anzeigen am Hals haben, wenn jemandem auffällt, dass ihre CSC keine Vereine sind, sondern als reine Marketing- und Vertriebswege genutzt werden. Oder auch schön, wenn der erste CSC von denen bei ner Mitgliederversammlung von ner Gruppe von Mitgliedern, die sich vorab absprechen, übernommen wird.
So wie ich das lese, nach § 20 Abs. 5 (Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial) leider ja:
(5) Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten.
Das steht zwar in einem Paragraphen, der sich auf Anbauvereinigungen bezieht, eine Einschränkung dahingehend wird aber nicht gemacht. Was aber gehen dürfte, da Stecklinge unter Vermehrungsmaterial geführt werden, ist ins Ausland fahren und dort kaufen. Das Verbot in § 2 bezieht sicht explizit auf Cannabis, und von der Definition von Cannabis ist Vermehrungsmaterial explizit ausgenommen (§1 Nr. 8 c). Der Begriff Vermehrungsmaterial umfasst auch Stecklinge, das sind nach §1 Nr. 6:
Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen;
Zusammengefasst heißt das für mich: Das Verbot von Cannabis gilt nicht für Stecklinge und Samen, da diese Vermehrungsmaterial sind, welches in der Definition von Cannabis explizit ausgenommen wurde. Dann müsste man die ja sogar verkaufen dürfen? Denn es ist nur verboten, diese zu liefern oder zu versenden. Auch bei Cannabissamen könnte man spitzfindig sein, da der Umgang mit diesen nur verboten ist, wenn sie zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
Dazu § 4 Abs. 1 (Umgang mit Cannabissamen):
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
Würde doch im Umkehrschluss heißen: Alles andere damit ist erlaubt, also auch der Verkauf, oder nicht?
Das wäre der eigentliche Game-Changer an diesem Gesetz für mich.
Stecklinge legal kaufen und verkaufen zu können, bringt ungeahnte Möglichkeiten mit sich.
Da lohnt sich ja auch ein Blick in die Schweiz…
Es würde auch vieles vereinfachen, beschleunigen und insgesamt für den privaten Grower so viele Vorteile bringen.
Ob ich nun 50 g zu Hause haben darf, oder 70…ob 3 Pflanzen oder 5…wayne??..das interessiert mich alles nicht, da ändert sich für mich in Zukunft nix.
Schön, dass wir in Zukunft etwas offener damit umgehen dürfen, ob Konsum oder privater Anbau…aber das wird ja auch nach gefühlt 50 Jahren langsam Zeit!
Für mich war es schon immer normal, meine Tütchen zu rauchen…egal, wo ich mich grade befinde. Ich hatte noch nie Stress mit irgendwas oder irgendwem…und ich growe und konsumiere schon über 30 Jahre.
Aber das mit dem legalen Stecklings-Verkauf und -Einkauf interessiert mich am meisten am CanG.
Wenn deine Aussage noch untermauert wird, lohnt sich ein tieferes Nachdenken zur ganzen Materie vielleicht doch…
Einzige Ausnahme wäre vielleicht, dass die getrockneten Steckis nicht mehr als 25 Gramm wiegen dürfen. Je nachdem, ab wann es als „trocken“ gilt, würde ich sagen, dass die Steckis dann nicht mehr als 100 Gramm wiegen dürfen, damits ok bleibt.
Das steht aber so nicht explizit drin im Gesetz, sondern leitet sich aus § 3 Abs 1 „(…) sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze (…)“ ab. Denn das Verbot in § 2 erstreckt sich, wie gesagt, nur auf Cannabis, und da ist Vermehrungsmaterial ausgenommen.
Manche sind sogar noch günstiger, der Wenzel z.B.. - 150 Euro pro Monat für 50 g im Monat. Da lohnt es sich natürlich, wenn man die 500 Mitglieder voll macht.
60% der Mitglieder seien bereits Cannabis-Patienten hatte er im November gesagt.
Ziemlich traurig das, wenn ein privater Cannabis Club preislich attraktiver ist als die staatlich regulierte Abgabe über die Apotheke mit Rezept.