Auf den Begriff bin ich auch gestoßen, nachdem ich mich mal mit Öl probiert habe, leider nicht davor. Aber guter Punkt, damit dürfte es wohl keinen „Schaden“ verursachen, den Überschuss in den Wald zu tragen. Bin mal gespannt, ob es dann in den Wäldern stark riecht, wenn die ersten Ernten durch sind.
Aber genau darauf hat das Gesetz abgezielt. Den Schwarzmarkt unterbinden, daher auch die härteren Maximalstrafen. Das Ganze liegt dann natürlich im Ermessen der Justiz, in welchem Umfang geahndet wird. Auch hier werden wahrscheinlich Kleinstdelikte (man lässt jemand anderen mal am Joint ziehen) nicht geahndet und eingestellt, während eine klare Verkaufsabsicht (hat die 25 g fein portioniert zusammen mit einem Bündel Bargeld im Görlitzer Park dabei) schon eher empfindlich bestraft wird.
Das ist genau die Sachlichkeit die ich mir in der Diskussion bezgl Dealern gewünscht hätte…
So pauschal wie von der CDU dargestellt ist es eben nicht…
Spannend ist auch immer die Frage, wer das alles kontrollieren soll, aus meiner Sicht gibt es für Eigenanbau etc. keine Kontrollvorgabe im CanG… Da hat niemand was präventiv zu kontrollieren.
Und wenn Kontrolle (HD), dann muss es Hinweise auf einen Verstoß gegen CanG geben… Cannabisgeruch und ein Joint im Park reichen da nichts aus…
Und zum Widerspruch 3 Pflanzen - Maximalmenge: Im Kabinettsentwurf stand dazu im Kommentar auf Seit 109, dass es ermöglicht wird, schrittweise zu ernten, bis eine Maximalmenge erreicht wurde.
Erwachsenen ist an ihrem in Deutschland befindlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt neben dem Besitz von 25 Gramm Cannabis (Absatz 1) außerdem der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt. Dies korrespondiert mit der Erlaubnis für Erwachsene nach § 9 Absatz 1, privat drei Cannabispflanzen anbauen zu dürfen. Diese spezielle Regelung für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt liegt darin begründet, dass unter die Definition „Cannabis“ nach § 1 Nummer 8 sowohl die Cannabispflanze an sich als auch deren Pflanzenteile, wie zum Beispiel Blüten, fallen. Eine erwachsene Person soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Hinweis: Die 25 Gramm wurden im nun verabschiedeten Gesetz auf 50 Gramm angehoben.
Für mich spricht das entweder für ein rotierendes System, oder eine Vernichtung der darüber hinaus gehenden Menge, analog zur Regelung in § 9. Im Kommentar auf Seite 115 steht dazu:
Wachsen aus dem für die Anzucht verwendeten Vermehrungsmaterial im selben Zeitpunkt mehr als drei Jungpflanzen pro volljähriger Person desselben Haushalts heran, so hat die anbauende Person sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabispflanzen unverzüglich und vollständig zu vernichten, unabhängig davon, ob diese Pflanzen Fruchtstände oder Blüten entwickelt haben oder nicht.
Was wir dann vielleicht häufiger sehen werden - mein Alptraum - das Revegging? Einer Pflanze in voller Blüte immer nur das entnehmen, was innerhalb zweier Monate „gebraucht“ wird, dann wieder in die Veggie schicken und weiter? Sobald ich mein Weck-Glas Problem gelöst habe und das Gesetz komplett durch ist, werde ich wohl mal wieder das kleine Zelt aufstellen und einiges probieren.
Mir wird schon wieder ganz warm bei dem Gedanken, den kleinen grünen wieder beim Wachsen zuzusehen!
Bzgl der Aussage, dass die CDU plant das Gesetz wieder zurückzunehmen falls Sie an die Macht kommen: Das ist reine Polemik.
Nehmen wir mal an die CDU kommt wieder an die Macht, dann können Sie das nur mit SPD/Grüne (FDP schaffts wohl nicht in Bundestag) in Koalition.
Diese Parteien werden wohl kaum ihr eigenes Gesetz wieder rückgängig machen wollen… ist also quatsch.
Bzgl der Länder die jetzt mimimi machen: Da platzt mir fast der Kragen… der Entwurf ist seit Monaten bekannt und es war auch absehbar , dass das Gesetz verabschiedet wird. Ich hoffe wirklich, dass die Länder da jetzt nicht rumheulen und das Ding durchwinken.
Wie es bereits in der Debatte gesagt wurde, auf lange Sicht werden die Gerichte weniger zu tun haben.
Und es wurde ja bereits in aktuellen Video vom DHV angerissen, wie sowas aussehen könnte…
Noch als Ergänzung: Es ist von CDU/CSU eh mehr als scheinheilig Cannabis so zu verteufeln. In Bayern findet jedes Jahr die größte Suffparty statt wo im letzten ja sage und schreibe 6,5 Millionen Liter Bier getrunken wurden.
Hunderte Einsätze wegen Besoffenen die im Strahl kotzen etc…
Gerade auf CSU Parteitagen sieht man immer wieder wie die Maßgläser auf den Tischen stehen wo man glauben könnte man ist in einem Bierzelt gelandet
Darauf angesprochen wird immer mit scheinheiligen Argumenten verteidigt, wie man würde ja Äpfel mit Birnen vergleichen etc…
Same, ich freue mich schon richtig drauf! Z.B. was der Flo da im Süden Münchens zaubern wird. Das sollte auch mehr Runs pro Jahr ermöglichen, da man ja die Keimphase überspringt.
Die Frage ist, ob er diese CSC-Konzept auch von der Obrigkeit genehmigt bekommt?
Zielgedanke des Gesetzes ist ja, eine Versorgungsmöglichkeit für 500 Konsumenten zu schaffen.
Aber ja, das ist die Frage, ob das geht, wenn man zu Anfang überhaupt nichts abgibt. Aber vermutlich wird einfach das abgegeben, was nicht für die weitere Zucht selektiert wird. Das wird dann einfach ausgeblüht und geerntet.
Ein paar Pflanzen zum Anschauen für die Leute, die es noch nicht kennen. Warum nicht?
Und natürlich noch eine Verköstigungsmöglichkeit.
Sozusagen ein Münchner „Modellprojekt“.
Es regen sich ja immer noch ein paar Schrumpfköpfe über die Abstandsregelung zu Kindergärten und Schulen auf (100 Meter/Sichtweite).
Nun gibt es das Verbot zwischen 7:00 und 20:00 in der Öffentlichkeit zu Konsumieren.
Meines Wissens befinden sich aber im erlaubten Zeitfenster (20:00 bis 7:00) überhaupt keine Kinder bzw Jugendliche im Kindergarten/Schule.
Da kann man sich ja nur an die Birne fassen.
Edit Frage: Zählt der eigene Garten zum öffentlichen Raum, wenn er gut einsehbar ist??
Nackt rumlaufen darf man da ja auch nicht unbedingt.