AusfĂŒhrungen zum Gesetz, unter anderem zu §1 Begriffsbestimmungen, dazu im Speziellen:
Zu Nummer 12
Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung. Der Begriff der Woh-
nung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten RĂ€umlichkeiten einschlieĂlich
GĂ€rten, KleingĂ€rten, WochenendhĂ€user, Ferienwohnungen o.Ă€. Der Wohnungsinhaber muss nicht der EigentĂŒmer
sein.
Der private Eigenanbau ist nur zum Eigenkonsum erlaubt und darf nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
Die letzten Ănderungen aus dem Gesundheitsausschuss Drucksache 20/10426 enthalten hierzu, soweit ich gesehen habe, keine Ănderungen mehr.
Leider ⊠die Berichterstattung lĂ€sst aus meiner Sicht auch zu wĂŒnschen ĂŒbrig ⊠ich hab gesern, egal ob TV, Radio oder Online-Printmedien immer wieder gehört/gelesen, ab â1.4. ist Kiffen legal erlaubtâ âŠ
Defakto leider nicht richtig, da der Termin eben noch nach hinten geschoben werden kann.
bei den Click-bait Artikeln lass ich mir das eventuell noch eingehen, wobei ich ĂŒber diese Art der Berichterstattung jetzt hier nicht schimpfen möchte
aber gerade in den âgroĂen offizellenâ Nachrichten wĂ€re etwas mehr Genauigkeit bei der Recherche schon wĂŒnschenswert.
Mal eine ganz blöde Frage: drei Pflanzen (in BlĂŒte!) sind wohl in 90% der FĂ€lle weit ĂŒber 50g. Wie soll man damit umgehen, wenn es zu viel ist? Oder schon bisher: wenn etwas zu feucht stand und schimmelt?
Wie entsorgt man den sehr strahlenden âAbfallâ?
Dazu habe ich im Gesetz keine AusfĂŒhrung gefunden.
Die nachfolgende Aussage ist also Spekulation
Es muss ja nicht so sein, dass die 3 Pflanzen gleichzeitig abgeerntet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Regelungsabsicht z.B. auf einen rotierenden Anbau abzielt, bei dem zwar zeitgleich bis zu drei Pflanzen vorhanden sind, die aber beispielsweise mit 4 Wochen Versatz erntereif werden.
dann wĂŒrden nur alle 4 Wochen die Erntemenge anfallen, die fĂŒr den Eigenbedarf in den 4 Wochen auch verbraucht wird.
(Die Annahme im Gesetz sind scheinbar 50g/Monat, das entspricht der Abgabemenge aus den CSCs.)
50g fĂŒr einen Fensterbank-Grow wĂ€ren schon ganz ordentlich, und es mĂŒssen ja keine 25l Töpfe sein
Man darf an dieser Stelle glaub ich nicht vergessen, dass das Gesetz fĂŒr den ânormalenâ Konsumenten gedacht ist, und nicht fĂŒr Power-Grower mit 1000W Beleuchtungsanlagen. (Eigenkonsum vs. Gewerbliche Mengen)
Das viele hier aus dem Forum aus praktischen GrĂŒnden (lieber wenige dafĂŒr ertragreiche Grows im Jahr) dann aus dieser Regelung fallen, ist jetzt dem Gesetzgeber nicht unbedingt vorzuwerfen.
Sich krampfhaft diesen lÀcherlichen Bedingungen auszusetzen geht wirklich nur bei geringsten Verbrauch.
Ansonsten wird spÀtestens nach 1-2 Jahre die Routine wieder reinkommen und man macht sein Ding exakt so wie vor dem 1.4.2024. .
Wer die goldenen Regeln dieses Forums einhÀlt fÀhrt am besten und das wird auch in Zukunft so sein.
DiebstÀhle,kriminelles Verhalten,das alles wird von allein wieder zur extremen Vorsicht aufrufen und man hÀlt was Indoorzucht zu Hause angeht einfach nur die Klappe!!
Ist genau so vorsichtig wenn Handwerker kommen u.s.w. .
Irgendwann setzt wieder der normale Menschenverstand ein und alles geht wie vorher so weiter.
Rettet einen Grower, weil er dann nicht mehr als 3 lebende Pflanzen in seinem Wohnhome hat, aber der Verbrauch einer 1-Pflanzen-Ernte binnen 30 Tage ist dann schon verdammt sportlich.
Ich jedenfalls werde meine Ăberproduktion weiterhin mit Blei versehen und auf dem Schulhof verticken.
zugegeben ⊠aus persönlicher Erfahrung, komm ich mit unter 50g im Jahr aus
Das Argument kam gestern in der Debatte auch auf, wenn ich mich recht erinnere und die Antwort von Lauterbach ging in die Richtung von,
Das sind Verbrauchsmengen die wir nicht durch den Schwarzmarkt gedeckt haben wollenâŠ
mĂŒsste man nochmal reinschauen, das war auf eine Nachfrage von der CDU-Fraktion glaub ich, als er schon wieder auf seinem Platz saĂ.
EDIT: muss mich korrigieren, die Nachfrage war es nicht, da kam nur seine Knaller Anwort zu âabpolemisierenâ
Finde die Quelle fĂŒr die Aussage gerade nicht, falls ich sie wieder finde, ergĂ€nze ich sie noch.
So viel Verwandtschaft, wie ich, fĂŒr die zwei gröĂeren DurchlĂ€ufe mit jeweils 6 Pflanzen, brĂ€uchte, habe ich leider (glĂŒcklicherweise) nicht.
Das Problem der Menge hatte ich schon vor- und spĂ€testens nach meinem letzten (sponsored) Grow, den ich leider wegen einer blöden Krankheit nicht fertig dokumentieren konnte (bin btw seit gestern wieder hier am Start, die News haben die Leidenschaft wieder entfacht ). Bis heute habe ich noch mehr volle Weck-GlĂ€ser als meine Oma, bin die â5g im Jahrâ Fraktion, es hat aber einfach zu viel SpaĂ gemacht.
Wenn dann die Polizei den HausmĂŒll durchwĂŒhlt, um zu schauen, ob da noch was Rauchbares drin ist, bittet man sie natĂŒrlich auf nen Kaffee herein. Die verdienen unsere UnterstĂŒtzung. Ist schon ein harter Job.
§2 Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten
[âŠ]
6 Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
7 sich Cannabis zu verschaffen oder
8 Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen
[âŠ]
und wir befinden uns hier laut CanG im Straftatbestand und nicht in der Ordungswidrigkeit!
§36 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
[âŠ]
6 entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 6 Cannabis ab- oder weitergibt,
7 entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 7 sich Cannabis verschafft,
8 entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 8
a) mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag erwirbt oder entgegennimmt,
b) mehr als 50 Gramm Cannabis pro Monat erwirbt oder entgegennimmt,
SelbstverstÀnlich ist das nicht kontrollierbar.
FĂŒhrt aber juristisch zu âwitzigenâ Konstellationen:
Wenn sich zwei Grower Treffen, die legal ihre zwei Joints selbst angebaut haben und bei jemandem zuhause einen rauchen ist das alles gut.
Wenn die beiden jetzt ihre Joints tauschen, zum Probieren des jeweils anderen Strains z.B., machen sich beide der unerlaubten weitergabe strafbar.
Die Regelung zielt natĂŒrlich auf die Weitergabe auf dem Schwarzmarkt ab, aber den kann man juristisch halt nicht von der privaten Weitergabe trennen.
sich Cannabis verschafft,und dann 3 Jahre in den Bau
Da wird weder was von Mengen oder sonstigen genau unterschieden.
Mit Sicherheit wird das noch einiges an Arbeit fĂŒr die Juristen denn es wĂ€re ja der Hammer wegen kaufen von 1 Gramm von egal wem dafĂŒr 3 Jahre zu buchten.Also komplett weit weg von Gut und Böse.
Da werden mit Sicherheit noch einige Urteile gesprochen und man darf gespannt sein.