MĂŒsste doch auch möglich sein, im Rahmen des Gesetzes (3 Damen, nichts verkaufen, keine Erntegewichte prĂ€sentieren die ĂŒbers erlaubte gehen),den eigenen grow auf social Media zu teilen oder?
Ja ich versteh deine Sicht total bin auch in
NRW groĂ geworden immer gekifft nie groà Àrger .Wohne seit 4 jahren in Bayern und hab hier eine krasse aktion gehabt wo mir die TĂŒr mit nen rammbock aufgebrochen wurde âŠzu unrecht ohne HB auf einmal 5 schakos in der bude und nur weil einer behauptet hat das es hier nach grass riecht .
Ja ich habe eine krasse vorgeschichte aber bin wirklich seit genau 13 jahren sauber kiffe gehe arbeiten hab ein Jungen âŠweisst
Ob das dann nicht schon verbotene Werbung ist? Animiert ja schon zum Nachmachen. Hab ich mal gehört. ![]()
Ja die Frage Stelle ich mir ja. Ich Stelle halt von vornherein klar das ich nichts verkaufe somit bewerbe ich das Produkt ja nicht sondern lediglich das anbauen.
Bin echt mal gespannt. Da ich ja fĂŒr die Frau mit anbauen werde, sind ja theoretisch 6 weibliche Pflanzen und 100 Gramm zu Hause erlaubt, oder?
Exakt - wenn sie mit im selben Haushalt lebt.
Will man ab und zu bei seiner Frau ja auch nicht ⊠![]()
Ich tendiere ja zu monatlich eine Pflanze am besten in 3 zelten, schrÀnken.
Am besten mit Selektion und spÀter dann mit guten muttis, dauert halt wenn man sich ans Gesetz hÀlt aber hab ja Zeit.
Das Problem bislang war ja nur die Angst, deswegen nicht gemacht
Jetzt mal alle die FĂŒĂe still halten. Wir wissen nicht, was im Bundesrat passiert. Und auch wenn sich dort fĂŒr eine Anrufung des Vermittlungsausschuss eine Mehrheit findet, dessen Aufgabe ist es nicht, ein Gesetzesvorhaben unbegrenzt aufzuschieben. Dann dauert es eben ein paar Monate lĂ€nger, aber es kommt.
Das wird schon, die kommen denen jetzt noch bissel entgegen wegen den alten Strafen, werden lÀnger Zeit geben.
Und als Deal geht das Ding zum 01.04 durch
Hoffnung nicht aufgeben
Mich wĂŒrde es interessieren, inwiefern Outdoor praktikabel wird. Paragraph 8 sagt, dass alles vor dem Zugriff von Kindern geschĂŒtzt sein muss. Da wird Garten ja etwas schwierig.
Das geht nicht, wurde so nicht beschlossen.
DafĂŒr musste das nochmal durch die Lesungen bei VerĂ€nderung.
Afaik ist der Garten eh raus! ![]()
KlĂ€rt mich auf, wenn ihr es besser wisst âŠ
Hmm, dann halt nicht ![]()
Dann geht es so bis 01.04. durch hoffe ich
Ich fand die Aussage auch völlig bescheuert wo gesagt wurde das die jetzt tausende von alten FĂ€llen wieder aufarbeiten mĂŒssten und dadurch die Justiz ĂŒberlastet wird.
Also ist es besser wenn weitere 100.000 neue FĂ€lle pro Monat wegen geringen Besitz kommen??? Verstehe da den unterschied nicht, FĂ€lle sind FĂ€lle egal ob alte oder neue ![]()
Aber das geilste war wo der Pilsener einen auf den Deckel bekommen hat mit seinem Bier
![]()
FĂŒr mich ist es auch noch völlig unreal, seit fast 30 Jahren davon âgetrĂ€umtâ und plötzlich ist es wahr ![]()
Mit Hundezwinger/GewĂ€chshaus/irgendwas anderem AbschlieĂbaren mĂŒsste das schon gehen. WĂ€r dann aber auch nicht weniger aufwendig als ein Indoorgrow.
Mein Traum ist halt, dass wenn ich heimkomme, die MĂ€dels in der Sonne auf der Terrasse stehen. Dann setz ich mich daneben und chill
Mele mich, wenn ich was höre
Telefon, erste Mondlandung, Farb-TV, Computer, 80er, 90er, Millenium, Euro-EinfĂŒhrung und jetzt das ⊠⊠⊠geil!

Weil ich das die letzten Tage immer wieder hier im Forum gelesen habe, im Gesetz steht nichts von der EinschrÀnkung auf weibliche Pflanzen.
§3 Erlaubter Besitz von Cannabis
[âŠ]
(2) Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichen von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:
1 von bis zu 50 Gramm Cannabis [âŠ] bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen und
2 von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.
Quelle: CanG, Drucksache 20/10426
So auch mein Kenntnisstand.
Wer also keinen Burggraben ziehen kann, kommt u.U. in ErklÀrungsnot. ![]()
Ich werde jedenfalls im groĂen Pott eine Auto in den Garten stellen und den Rest wie gehabt im Keller growen ⊠![]()
Ein hoher Zaun mit abschlieĂbarem Tor sollte auch reichen.