🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 2)

Glaub ich nicht dran, einfach weiter fahren wie bisher auch, Arsch geleckt.

Die werden uns mehr schikanieren wie jemals zuvor, bleibt ihnen ja außer dem Lappen keine andere Angriffsfläche mehr übrig dann.

Wir müssen mehr kämpfen dann Leute, da bin ich sicher, jetzt schon.

wenn man eben beruflich auf den Lappen angewiesen ist dann ists halt scheisse. Was für ein Grenzwert müssten die eigentlich einführen damit man am nächsten Tag wieder fahren darf?

https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/ein-sinnvollerer-grenzwert/3-ng-als-versicherungsrelevanter-grenzwert/

Ist eine Lobbyseite des DHV. Die Jungs haben da aber ordentlich wissenschaftliche Studien verwurstet

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Geht es nicht auch darum das ein anderer Wert sinnvoller wäre als der bislang gewertete?

Bin da absolut uninformiert, dass einzige was sinnlos ist, wäre wenn heute kiffen, morgen fahren nicht möglich wäre.

Ich persönlich wäre mit 6 Stunden vollkommen einverstanden zb, auch wenn eigentlich auch 3-4 Stunden locker ausreichen sollten

Die Politik hat ja bereits bei ihren Peons beim Verkehrsministerium (glaube ich?) in Auftrag gegeben, dass die bis Ende März auf wissenschaftlicher Basis sinnvollere neue Grenzwerte empfehlen. Und ich glaub sogar der Klabauterbach selbst sagte das so, und wenn nicht er dann irgendein anderer Politiker, dass sie dort eine ähnliche Lage schaffen wollen wie beim Alkohol auch. Wo du ja durchaus ein, zwei Bier trinken kannst ohne dass du Probleme bekommst, wenn du keinen Unfall baust und noch sicher fährst. Am Tag drauf sowieso kein Problem mehr, es sei denn du hast dich komplett abgeschossen.

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Da möchte ich kurz Widersprechen,
das hatte ich hier schon mal rausgesucht.

Der relevante Ausschnitt aus B Besonderer Teil §1 Begriffsbestimmungen

Zu Nummer 12
Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung. Der Begriff der Wohnung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä

Es bleibt selbstverständlich jedem Kleingartenverein frei, in seiner Satzung oder einer entsprechenden Ordnung den Anbau von Cannabis zu untersagen, aber rein vom Gesetzestext, ist es imho nicht verboten.

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Problem ist, mit Weed kannst dich nicht wirklich abschießen Wert steigt aber trotzdem mit jeder Komsumeinheit am Abend.

Mehr zu kiffen ist ja eher zum wachbleiben, mehr zu saufen ist zum abschießen, zumindest sehe ich das so.

Weed was einen direkt Bettfertig macht wäre mal wieder Weltklasse, aber gibt ja kein Lemon Larry mehr :sob:

Hey KEjF.Family, wir haben für Euch einen weiteren KEjF.Talk gedreht zu dem Thema „Cannabis & Autofahren“. Mit dem Gastgeber Sido und dem Moderator Luis Eck haben sich Politikerin Carmen Wegge (Juristin & SPD-Bundestagsabgeordnete ), Kristine Lütke (Sucht- & drogenpolitische Sprecherin der FDP), Toxikologe Prof. Dr. Thomas Daldrup, Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Dronkovic, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Michael Mertens und Cannabis Patient Atilla B. Idil zusammengesetzt und die brisanten Themen rund um das ungeklärte Thema Cannabis im Straßenverkehr unterhalten. Welche Schlüsse zieht die Politik und was sagt eigentlich die Polizei zu der Legalisierung. Dieses und vieles mehr seht ihr im KEjF.Talk.

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Ich kann diesen Passus in der letzten Fassung nicht finden, sondern:

  1. privater Eigenanbau: der Eigenanbau im Bereich der Wohnung

Wäre halt die frage wie die das dann in der praxis handhaben wollen, weil jeden zum Bluttest schicken sprengt ja zeit und kosten

Wow, da wird ja mal richtig vernünftig diskutiert.

:+1: Man merkt das es bald soweit ist

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Lasst uns den 22.3 abwarten und dann können wir jubeln :slight_smile:

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Das stimmt so nicht. Auch eine Gartenlaube in einem Kleingarten kann zum gewöhnlichen Aufenthalt zählen, allerdings unter ganz besonderen Umständen, da es nach Bundeskleingartengesetz (ja, das gibt es wirklich) nicht erlaubt ist, eine Gartenlaube zu errichten, die sich zum dauerhaften Wohnen eignet. Es gibt aber noch welche, die vor Einführung des Gesetzes errichtet wurden (und somit Bestandsschutz genießen), und sich eignen, dort dauerhaft zu wohnen. Die können dann auch als gewöhnlicher Aufenthalt genutzt werden.

EDIT:

Das ist aus der Gesetzesbegründung, aber nicht Teil des Gesetzes selbst, sondern quasi eine „Erklärung“, wie das Gesetz gemeint und zu verstehen ist. Rechtsbindend ist die aber nicht, und eben leider auch juristisch falsch, da diese dem BKleingG entgegensteht, das - mit Ausnahme des von mir schon genannten Falls - das dauerhafte Wohnen im Kleingarten nicht erlaubt.

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Das sind seltene und beneidenswerte Ausnahmen :wink:

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Hört sich ja nicht so prickelnd an :thinking:

Warum?
Was sollen sie denn sonst sagen?
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt eben Spekulation, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird oder nicht.

Das ist so in etwa der aktuelle Stand:

Koalition Bundesland Stimme 69
CDU, DIE GRÜNEN Baden-Württemberg Ja 6/
CSU, FW Freistaat Bayern Ja 6/
CDU, SPD Berlin Nein 4/
SPD, CDU, DIE GRÜNEN Brandenburg Ja 4/
SPD, DIE GRÜNEN, DIE LINKE Freie Hansestadt Bremen Nein 3/
SPD, DIE GRÜNEN Freie und Hansestadt Hamburg Ja 3/
CDU, SPD Hessen Nein 5/
SPD, DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern Ja 3/
SPD, DIE GRÜNEN Niedersachsen Nein 6/
CDU, DIE GRÜNEN Nordrhein-Westfalen Ja 6/
SPD, DIE GRÜNEN, FDP Rheinland-Pfalz Ja 4/
SPD Saarland Nein 3/
CDU, DIE GRÜNEN, SPD Freistaat Sachsen Nein 4/
CDU, SPD, FDP Sachsen-Anhalt Nein 4/
CDU, DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein Nein 4/
DIE LINKE, SPD, DIE GRÜNEN Freistaat Thüringen Nein 4/

Das wären jetzt 32 von 69, die für die Anrufung des Vermittlungsausschusses sind.
Bleibt das so, wird er nicht angerufen und das Gesetz geht durch (keine Mehrheit).

Aber alles ohne Gewähr.
Äußerungen von Einzelpersonen sind - wie in dem Video auch bereits gesagt wurde - nicht zwingend die Meinung der Partei in der Landesregierung.

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Hi leute ich ich habe growshop 24 angeschrieben und growguru hatt mir von alleine eine email geschrieben in denen so ziemlich das selbe steht. Es war zwar vielen im forum klar das ab 01.04 die Verfügbarkeit vin grow Produkten zum teil gehn null gehen wird aber das es jetzt schon so heftig ist hätte ich nicht erwartet. Die bestellmenge vin grow Guru hatt sich bereits ende Februar verdreifacht, im moment teilweise sogar fünffaches bestell aufkammen an manchen tagen,deren Laden Geschäft haben sie vorübergehend geschlossen da alles was rein kommt schin nicht mehr richtig für das online Geschäft reicht. Substrate werden schon garnicht mehr verkauft, bei Zustellungen ist mit Verzögerungen zu rechnen und der Versand wird temporär erhöht! Ein Kumpel von mir arbeitet bei bauhaus und meinte das sein chef sich wundert weshalb in der letzten Zeit die Nachfrage nach osb platten und alu Konstruktion s teilen so gros ist :sweat_smile: also selbst da merkt man es. Also ich werde mir alles was ich für grow 3 und 4 brauche jetzt die woche noch bestellen bis dahin ist weihnachten und alles sieht bestimmt etwas anders aus. :grin: :v:t3:

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Was absolut enttäuschend ist, wer 50g monat raucht, kann nicht wirklich im Straßenverkehr teilnehmen.

Sagt Wegge oben im anderen Video.

Wozu dann 50g Monat erlauben, macht null Sinn mMn.

Für mich sieht das immer mehr nach noch mehr Kontrolle zukünftig aus, Führerschein ist schneller weg als heute schon.

Muss man da nicht erstmal abwarten was das Verkehrsministerium diesbezüglich ankündigt?

Jedenfalls berichtet bei mir die lokale Zeitung auch schon über den bevorstehenden Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, wo er erlaubt ist und wo nicht…
Wenn man sich die dazugehörige Karte anschaut, kann man nur mit dem Kopf schütteln… 1 Meter kann zwischen legal und illegal entscheiden… Am örtlichen Badesee wechseln sich quasi Verbotszonen und Zonen wo es erlaubt ist munter ab…
In der Innenstadt darf grundsätzlich erst ab 20 Uhr in den erlaubten Bereichen konsumiert werden…

Aber trotz all diesem Murks, es wird immer greifbarer in den Medien und im Alltag :grinning:

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