Garten ist imho grundsätzlich erlaubt:
Das CanG Drucksache 20/8704 enthält unter B. Besonderer Teil
Ausführungen zum Gesetz, unter anderem zu §1 Begriffsbestimmungen, dazu im Speziellen:
Zu Nummer 12
Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung. Der Begriff der Woh-
nung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich
Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä. Der Wohnungsinhaber muss nicht der Eigentümer
sein.
Der private Eigenanbau ist nur zum Eigenkonsum erlaubt und darf nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
Die letzten Änderungen aus dem Gesundheitsausschuss Drucksache 20/10426 enthalten hierzu, soweit ich gesehen habe, keine Änderungen mehr.