Hier könnt ihr die „Protokollerklärung“ der Bundesregierung zum Cannabisgesetz lesen → Click
Kurz zusammengefasst:
Es geht um die
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Amnestieregelung: Bleibt erhalten, und es wird nochmal drauf hingewiesen, dass sich keiner in der Justiz strafbar macht, der die Fälle ordnungsgemäß abarbeitet (und es ggf. länger dauert)
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Suchtprävention: Der Bund unterstützt weiter die Aufklärung, Beratungen, Schulungen etc., bis 2027 soll ein Zentrum für Präventionsarbeit errichtet werden (wird mit 20 Mio Euro gefördert)
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Anbauvereinigungen: Sollen statt „jährlich“ „regelmäßig“ kontrolliert werden (wobei man hier wohl davon ausgeht, dass das die Länder entlasten soll, weil die eben nicht mehr jährlich kontrollieren müssen - man darf gespannt sein, wie Bayern „regelmäßig“ nun auslegen wird…), größere zusammengelegte Anbauflächen mehrerer CSCs sind nicht erlaubt, ebenso keine Auslagerung von anfallenden Tätigkeiten an gewerbliche Anbieter.
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Da manche schon befürchtet haben, dass die Besitzmengen nochmal reduziert werden (Frau Köpping hatte anscheinend etwas in der Richtung gefordert) - davon ist hier nicht die Rede.
Es bleibt bei der bloßen Evaluation der Abgabemengen.
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Wenn das alles jetzt so durchgeht, dürfen wird uns dicke freuen! ![]()
Und nochmal großes Lob an Karl Lauterbach, der sich wirklich sehr für das Gesetz stark gemacht hat!
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