Sehr gut konditioniert seit ihr hier bereits. Hoffentlich ist das nicht die Folge regelmäßigen Konsums, sonst haben wir bereits die Erklärung warum sie jetzt nach so langer Zeit endlich das Gras legalisiert haben.
Bitte sehr - schießt euch ins Knie, indem ihr all zu vertrauensselig eure Daten bei den Behörden lasst. War nur ein gut gemeinter Ratschlag für euren Eigenschutz. Mich selbst treffen die Auswirkungen eures Handelns in dem Bereich zum Glück ja nicht.
Ich bin mir nicht ganz sicher was ich dir raten soll. Einen rauchen oder nen Arzt. Aber ich bin müde. Diesen Schwachsinn muss ich täglich in RL lesen und kommentieren, den brauch ich nicht auch noch bei diesem Thema.
Rein aus Interesse wollte ich diese Bußgelder mal mit den Bußgeldern bezüglich allgemeinem Nichtraucherschutz vergleichen, hab aber auf die Schnelle keine offiziellen Dokumente gefunden, nur Artikel von Dritten in denen es hieß Bußgeldrahmen von 5-1000€ (stattliche Spanne!) und der Möglichkeit, bei einem Erstverstoß davon abzusehen. Schon interessant…
Ich hab mir tatsächlich überlegt: Wo rauche ich meinen ersten erlaubten Joint in der Öffentlichkeit?
Es gab immer in meinem Leben Plätze, wo das durchaus geduldet war.
Im Bergpark Wilhelmshöhe ( Weltkulturerbe) hatten uns kleinen schuleschwänzenen, kiffenden Kumpels zwei ältere Damen Feuer für unseren gebastelten Joint gegeben … mit nem Augenzwinkern.
Da ist es so schön, da gestatte ich mir dezent meinen ersten öffentlich erlaubten joint, allein schon in Andenken der Damen, die das vor vielen Jahren schon locker fanden.
ich glaube da fehlt etwas. Oder ich hab es übersehen. Da steht meineserachtens nicht, dass wenn man mehr als 3 Pflanzen anbaut. Oder ich bin doof und habs nicht gefunden
Ich hab bei Linda letzten Samstag bestellt. Bisher hat sich nichts getan. Zamnesia auch am Mittwoch, bin mir nicht so sicher obs unterwegs ist aber bei DHL ist es auf jeden Fall noch nicht.
Wird nicht unter Bußgeld sondern Strafrecht fallen?
Für den Anbau von CBD-Blüten (= Nutzhanf) brauchst du meine ich eine Genehmigung, die du als Nicht-Landwirt aber wahrscheinlich nicht bekommst.
Der Erwerb und Besitz des Endprodukts ist allerdings komplett frei und unterliegt auch nicht irgendwelchen Höchstmengen. Im CanG ist in §1 Begriffsbestimmungen unter Punkt 8 mit b) und d) explizit CBD und Nutzhanf von der Definition „Cannabis“ ausgeschlossen. Hier in München gibt es mehrere Ladengeschäfte wo du Blüten und auch Hasch kaufen kannst. Natürlich nur THC-frei aus EU-zertifiziertem Nutzhanf.
Im Prinzip alles richtig!
Kommerzieller Anbau von Nutzhanf (Eu-Sorten 0,2% THC oder weniger) kann nur von Landwirten beantragt werden und ist genehmigungspflichtig. Auch das Einsetzen der Blüte muss dann bekannt gemacht werden (und wird kontrolliert).
CBD-Strains (THC >0,2%) fallen unter die bekannte Regel (3 Pflanzen max.), siehe post von @Mimo.
Wie @Ruhr-Pot gerade schon schrieb, bezog sich meine Antwort auf deine Frage auf den privaten Eigenanbau. Da ist es egal, ob du THC-haltiges Weed anbaust oder eben welches mit sehr wenig THC und höheren CBD Werten.
Nur weil im letzteren Fall kaum THC drin ist, heißt das nicht, dass du deshalb mehr als 3 Pflanzen anbauen darfst.