🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 4)

Fortsetzung der Diskussion von 🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 3) - #1007 von Mimo.

Vorherige Diskussionen:

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Erster!

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Ich hab am 22.3. bei Sensi Seeds bestellt. Die haben sofort nach dem Beschluss eine Mail mit Rabattcode geschickt. Internationale Vorauszahlung, es ist jetzt im Versand, mal sehen ob heute noch was kommt oder nach Ostern.
Obwohl man das Saatgut ab Dienstag bestimmt auch im EDEKA bekommt, oder im Gartenmarkt.
Naja, ich hab mir eine Reihe kleinblühender Autos bestellt und ein paar Sativa.
:slight_smile:

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Da hat mir der Osterhase aber ein verfrühtes Ei ins Körbchen gelegt. Zwei Tage zu früh. Jetzt bin ich ja noch ein verfluchter Schwerstkrimineller… :sweat_smile:

Sonntag bei RQS bestellt, heute da. Ich bin zufrieden. Dann kann es ja in ein paar tagen hoffentlich losgehen :slightly_smiling_face:

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Dir ist aber bewusst, das der Balkonanbau verboten bleibt oder?
Punk 19 im CanG

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Wieso sollte das verboten sein? Gehört zum Wohnsitz dazu und ist nicht zugänglich durch andere Menschen ?

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§19 bezieht sich doch so wie ich das sehe nur auf Anbauvereinigungen.
In meinem Fall ist doch §9 hier maßgebend:

§ 9
Anforderungen an den privaten Eigenanbau
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem
Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.

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Hallo Tommi

Siehe Punkt 19 Privatanbau
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.

Eigeninterpretation des CanG führen zu Strafbefehlen.

lg Burak

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Solange dir keiner auf den Balkon klettern kann kannst du dort auch growen.

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Du kannst dir auch in deinen Vorgarten was anpflanzen, illegal bleibt es trotzdem.

Diese Passage findet sich im Gesetz so nicht wieder siehe hier
unter Kapitel 3 Privater Eigenanbau steht nur

Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete
Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.

Ich Wohne alleine, meine Wohnung ist abschließbar und um auf den Balkon zu gelangen müsste jemand auf das Dach klettern.

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Du musst dich vor mir nicht rechtfertigen, das musst du vor dem Richter.

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Das im Text sind nur Beispiele. Grundsätzlich steht dem Anbau auf dem Balkon oder generell draußen nichts im Weg, solange du Kinder- und Jugendschutz gewehleistest, die Pflanzen vor Zugriff von Dritten geschützt sind und der Geruch deine Nachbarn nicht belästigt. Wenn du die Pflanzen zb im Garten pflanzt und Stacheldraht drumherum machst, wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Ärger bekommen können, solange sich der Nachbar nicht über den Geruch beschwert.
Man muss jedoch anmerken: was ausreicht und was nicht, darüber gibt es logischer Weise noch keine Rechtsprechung. Deshalb würde ich es lieber etwas übertreiben als „naja, wird schon passen“ mäßig das ganze anzugehen. Ich selbst hab eine Beratung mit einem Anwalt vereinbart, wo ich ihn sage, wie es bei mir aussieht und was ich machen will.

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Hallo

Night in der Rechtssprechung halten sich Richter an solche Beispiele.
Und Eigeninterpretationdn wie von dir tragen bei Gericht zur belustigung der Staatsanwaltschaft bei.

Ihr könnte natürlich weiter illgegal growen, das ging bisher oft gut und wird es auch nach der Legalisierung. Ich wollte mit meinem Beitrag nur, das sich Tommi zumindest seiner Strafhandlung bewusst ist. Da man es ja nicht unnötig riskieren muss Ärger mit dem Gesetz zu bekommen.

Wie sich das auf die Revision des CanG in 18 Monaten auswirkt könnt ihr euch selber ausdenken.

Anbau auf dem Balkon ist kein Problem.
Die Pflanzen sollen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden - dh. wenn der Balkon zu niedrig ist (theoretisch) und man im Vorbeigehen von der Straße aus Blüten abpflücken kann - dann wäre es unzureichend geschützt.
Das gleiche gilt für Pflanzen direkt neben dem Gartenzaun - das ist wenig optimal.

Die Pflanzen müssen NICHT vor Einbruchdiebstahl geschützt werden, falls du das Gesetz so interpretierst. Man braucht auch keinen Waffenschrank zum Growen, sondern es reicht ein kleines Kofferschloss an den Growbox Reißverschlüssen.

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Aus dem CanG - ich finde die Begriffsbestimmung (unten) sagt deutlich das Balkon in Ordnung ist da es nicht Öffentlich ist. - Und der Herr Grubwinkler, Anwalt - meinte auch das dies in Ordnung ist. Habe gerade den Ausschnitt nicht zur Hand aus dem Video - werde ich aber mal nachreichen.

EDIT:// Im Zweifel, wir alle sind weder Richter noch Anwälte und verstehen Gesetzestexte vermutlich nicht so wie wir meinen, in Zukunft wird sich zeigen was geändert wird und Richter sprechen. Daher kann man jederzeit wenn man sich nicht sicher ist den Anwalt seines Vertrauens aufsuchen und um Beratung bitten. - Ich und meine Laien Meinung sagen, Balkon ist in Ordnung. Aber ich bin weder Richter noch Anwalt daher keine Gewähr auf richtigkeit.

Seite 8 von 50:

§ 9
Anforderungen an den privaten Eigenanbau

(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem
Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.

§ 10
Schutzmaßnahmen im privaten Raum

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete
Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.

Seite 4 von 50:

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

-12. privater Eigenanbau: der Eigenanbau im Bereich der Wohnung;

-16.Wohnsitz: der Ort, an dem eine Person seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird;

-21.Gewächshäuser: in oder außerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten befindliche, in sich abgeschlossene
Anbauorte für Cannabispflanzen oder Vermehrungsmaterial;

-22.befriedetes Besitztum: eine Anbaufläche, ein Grundstück, ein Gewächshaus, ein Gebäude oder ein Teil eines
Gebäudes, die, das oder der von der berechtigten Person in äußerlich erkennbarer Weise durch
Schutzvorrichtungen gegen das beliebige Betreten gesichert ist;

EDIT:// Für alle die sich für die Begriffsbestimmungen interessieren - Bundesgesetzblatt:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638

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Siehe Punkt 19 Privatanbau
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen , um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.

Wo hast du denn diesen Text her? Ich finde den nicht im Gesetzestext

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Ich schätze aus den faq auf den Seiten des Gesundheitsministeriums, nicht aus dem tatsächlichen Gesetzestext.

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Das steht so auch nicht im Gesetzestext drin, das ist einfach eine Erläuterung.

Die Pflazen, Samen, Stecklinge und das Weed selbst müssen halt irgendwie vor dem Zugriff geschützt bzw. gesichert werden. Auch vor anderen Personen im Haushalt (was ein bisschen bekloppt ist, wenn man z.B. nur mit seiner volljährigen Partnerin/Frau zusammen lebt), aber insbesondere vor Kindern.

Das heißt, dass ein Zaun zum Schutz vor Zugriff von z.B. Passanten nicht reicht, da braucht es dann im Garten noch ein abschließbares Gewächshaus.
Die Balkontür muss abschließbar sein, oder es braucht eben auch ein Gewächshaus dort.
Growbox abschließbar, Weed und Samen irgendwo im abschließbaren Schrank.

Wenn das alles passt, dann seid ihr auf der sicheren Seite, sollte es tatsächlich mal zu einer Kontrolle kommen (warum auch immer).

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Danke

@Burak

Diese Angabe des Gesundheitsministeriums umfasst mehr als nur das CanG.

Geruchsbelästigung der Nachbarn beispielsweise fällt nicht unter das CanG oder sonstiges Strafrecht. Das Zivilrecht oder ggf Mietrecht findet hier Anwendung.
Die einzige denkbare Konsequenz eines Mieters wäre eine Abmahnung des Vermieters durch die Störung des Gemeinschaftsklimas des Hauses. Ähnlich wie es das schon mehrfach gab bei starken Rauchern, die eine Kündigung erhalten haben, weil sich Nachbarn massiv beschwert haben.
Als Besitzer einer Immobilie könnte man eine Unterlassungsklage aufgrund des Geruchs erhalten.

Wäre Geruch ein Straftatbestand, könnte man jeden 3. in der S-Bahn verknacken, weil er sich nicht am morgen geduscht hat, oder seine Kleidung nicht regelmäßig wechselt.

Die eigene Vernunft gebietet aber, dass man den Frieden der Nachbarschaft nicht stört.
Ich wohne in nem Plattenbau mit Balkon. Über mir, unter mir und neben mir sind direkt ebenfalls Balkone. Ich rieche ja bei gekipptem Fenster bereits, wenn der Nachbar ne Kippe raucht.
Zwar ziehe ich mir zukünftig auf dem Balkon meine Tüten rein, aber dort Pflanzen ziehen würde ich eben genau aus dem Grund des konstanten starken Geruchs, der nicht unbedingt jedem gefällt, nicht machen.
Hab einfach keine Lust mich mit irgendjemand wegen soetwas streiten zu müssen.

Um sicher zu gehen, könnte man sich aber auch einfach mit den Nachbarn absprechen. Sie zB bei der Blütephase fragen, ob sie der Duft stört.
Oder einen Aushang im Haus machen: „Hallo liebe Nachbarn, Mit der Legalisierung baue ich zukünftig auf meinem Balkon Cannabis an. Wenn sich jemand von dem Geruch gestört fühlt, bitte Bescheid geben, damit ich das ändern kann.“
Ist alles gar nicht so schwer :person_shrugging:
In dem Text des Ministeriums steht ja auch „unzumutbare Belästigung“, was sehr subjektiv ist. Jeder empfindet das anders.

Da ich alleiniger Bewohner meiner Wohnung bin und mein Balkon nur mit passendem Wohnungsschlüssel erreichbar ist, werde ich den Sicherheitsvorkehrungen gerecht. Die Wohnung selbst ist abgeschlossen.
Das ändert sich aber, wenn man Besuch empfängt. Dann reicht aber wie bereits erwähnt ein Vorhängeschloss an der Growbox / dem Gewächsaus / der Balkontür und das Weed etc. in nem abschließbaren Schrank.

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