🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 6)

Aus dem Artikel

Ich dachte Cannabis zählt nun nicht mehr als Betäubungsmittel? Aus dem BtMG wurde es doch gestrichen.

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Das hat mich auch gewundert.
Wenn sie damit alles meinen, was irgendwie berauschend wirkt, dann könnten sie den Leuten auch ihr Bier wegnehmen - DAS will ich dann mal sehen, wie das in der Stadt durchgesetzt würde. :rofl:

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Wollt Grad sagen dann ist Bier aber auch gestrichen, das betäubt die Sinne ja noch viel eher

Ich schätze mal, beim Alk wird die CDU schon dafür sorgen, dass man weiterhin haushaltsübliche Mengen konsumieren darf. :grin:

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Kann leider den Link nicht öffnen, um welche Stadt handelt es?

Überlingen, hat er mit dazu geschrieben

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Währenddessen in Neu-Ulm (Bayern):

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Und nochmal Bayern:

Bitte schaut euch das Foto an:


Zu sehen sind 3 größere Cannabis Pflanzen - und 4 kleine - die wohl die meisten hier als „Stecklinge“ bezeichnen würden.

Und dazu heißt es im Artikel:

„In dessen Wohnung in einer Juragemeinde im Landkreis Donau-Ries fanden die Beamten sieben Cannabispflanzen

[…]

„Die Beamten stellten sämtliches Material sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstößen nach dem Arzneimittelgesetz sowie dem neuen Konsumcannabisgesetz (Besitz von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen) ein.“

Der dort tätigen Polizei scheint das also herzlich egal zu sein, ob Steckling oder größere Cannabispflanze - Pflanze ist Pflanze.

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Na da hat sich der Einsatz ja richtig gelohnt. Gibt sicher ne Medaille. :partying_face: :crazy_face:

Was ist denn das da leckeres in den transparenten Boxen?
Ein paar hundert Gramm Vorrat? Steht leider nicht im Artikel

Aus den Jungpflanzen wären m.E. vollwertige Pflanzen geworden bevor die großen erntereif gewesen wären. Spätestens dann wäre die Anzahl der Pflanzen zum Problem geworden (bei einer Person im Haushalt).
Wenn die Jungpflanzen regulars sind, dann macht es auch Sinn mehr als 3 davon zu haben, wobei 5 bis 7 sinnvoller erscheint als 4, wenn man sicher 3 weibliche raus haben will. Bei Steckies stellt sich diese Frage nicht.

Zu illegalem Testosteron kann ich nichts sagen. Nicht meine Welt.
Spielzeugpistolen gibts bei mir auch keine. :innocent:

Ansonsten sehe ich auf den ersten Blick nichts verwerfliches auf dem Bild.
2 „Aufzuchtstationen“ machen auch Sinn → Vegi + Blüte.

Wenn die mir so kämen würde ich meinen Anwalt bitten diesen Beamten alles rein zu würgen das auch nur halbwegs Sinn macht und einen Strafantrag zu stellen. Auf Entschädigung für die Ernteausfälle würde ich ebenfalls bestehen.

Aber ich habe auch tatsächlich nur 3 Pflanzen im Zelt und unter 50 Gramm Vorrat im Haus.
Von dem her müsste bei den Beamten schon arg wenig los sein zwischen den Ohren, wenn sie sowas durchsetzen würden ohne im Hinterkopf zu haben, dass es ein Schuss ins Knie sein könnte.

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schreckschuss, testosteron… erhebliche mengen cannabis(?) mit ner niello?

aber immerhin haben die sich etwas muehe beim konfiszieren gegeben. gehen wohl davon aus, dass er das equipment zurueckbekommen wird.

halt die 7 pflanzen… auch fraglich. deswegen: erstmal finger weg von zu vielen (lebenden) pflanzen

edit: einmal durchzaehlen bitte, sind noch alle da? (: nur, wer macht testosteron?! wir empfehlen doch hier immer andere luft"pumpen"

Ich werde erst 2 Tage bevor die erste meiner 3 Pflanzen um gemacht wird den nächsten Kern ins Wasserglas schnippen. Damit sollte ich gut auf der sicheren Seite sein. :slight_smile:

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Erhebliche Mengen ist schon niedlich. Wie war das neulich, wo sie ne Plantage auf zwei kompletten Hausetagen ausgehoben haben. Das sieht mir dagegen ja doch eher nach leicht aus dem Ruder gelaufenem Eigenanbau aus. Als Richter würd ich da bloß gähnend abwinken. Ordnungswidrigkeit, paar Tagessätze Strafe, das war’s.

Was zum Teufel macht man eigentlich mit Testosteron?
Und sind Schreckschusswaffen daheim nicht erlaubt?

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Oh, und ohne politisch zu werden, aber nach dem, wie die EU-Wahl lief und wie so die Umfragen und die Gesamtwetterlage ist, würde ich nicht mehr ausschließen, dass da für lange Zeit nix besser wird, und möglicherweise sogar das eine oder andere zurückgedreht werden wird. Umso wichtiger, sich auch in nächster Zeit sehr bedeckt zu halten. Pflanzenanzahl einhalten, Lagermenge überprüfen und wo immer möglich unterm Radar bleiben. Wird ungemütlich.

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SSW sind vollkommen frei erwerb- und besitzbar ab 18 Jahren, auch die Munition dafür. Nur wenn du sie in der Öffentlichkeit führen willst (= zugriffs- und einsatzbereit, nicht nur Transport) brauchst du nen Derf-Schein. Und auch das nur bei uns. Die Ösis lachen sich über uns kaputt. Die dürfen mit den „Gaspuffn“ einfach so rumlaufen.

Das mit der SSW haben sie 100 Pro genau aus einem einzigen Grund mit in die Liste gepackt: Damit es für den unbedarften Leser „krimineller“/größer aussieht als es ist.

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Nein!
Das steht da nur mit bei, damit die Aufzählung vollständig ist.
Nicht das es nachher heißt, die Presse würde hier wichtige Details unterschlagen…

Nicht etwa, um diese in Bayern unerwünschten Hobbygrower unter Druck zu setzen. :smile:

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Vielleicht wollen die nur zeigen, dass sie jederzeit jedem Ärger machen, Medikamente wegnehmen und ganz nach belieben beschlagnahmen können, die nicht von deren Pharmakonzerne vermarktet und von deren dafür eingesetzten Doktoren verschrieben wurden.
Das ist ein ganz altes Spiel, es gab Zeiten, da wurden Menschen die versucht haben, die Natur und ihre Heilmittel zu verstehen, als Hexen verbrannt.

Am Besten sich an die Höchstmengen halten und vor allem Vorsicht walten lassen, bei dem was man veröffentlicht an Informationen über sich erzählt.
Anonymität gibt es keine im Net, jedes Gerät egal ob Router, Motherboard, Smartphone oder was sonst auch, hat eine sogenannte Mac-Adresse an der es identifiziert wird.

Ich würde ja auch gerne, vor allem bei dem großen Angebot, von jedem Samen eine Pflanze wachsen und am liebsten einen riesigen Urwald entstehen lassen. Doch da es nicht geht, bleibe ich in den Grenzen und warte weiter der Entwicklung der Menschheit ab.

In kleinen Schritten immer vorwärts dem Licht entgegen.

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Vielleicht einmal 20 g Cannabisblüten und 19 g Trimmreste?

Hier noch ein anderer Artikel dazu:

"Durch einen Zufall ist die Donauwörther Polizei in einem Ort im Bereich der Monheimer Alb auf professionelle Aufzuchtanlagen für Marihuana gestoßen. Die hat offenbar ein Mann betrieben. Der hielt sich nicht an die erlaubten Mengen. Die Beamten stießen in der Wohnung auch noch auf andere verbotene Dinge.

Auf die Drogen in dem Haus kam die Polizei durch einen Zufall. Eine Person entdeckte in den Räumen die verdächtige Anlage und verständigte die Gesetzeshüter. Daraufhin veranlasste die zuständige Staatsanwaltschaft in Augsburg eine Hausdurchsuchung."

Was für ein Held, der da die Polizei gerufen hat… :disguised_face:

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Übrigens - weil mich das eben mal interessiert hat - hier ein Vergleich zu Tabak:

*Steuerbefreiungen

Tabakwaren, die Sie aus Tabak, den Sie selbst angebaut haben, zum eigenen Bedarf herstellen, sind von der Tabaksteuer befreit. Sie müssen dies der Zollverwaltung weder anzeigen, noch benötigen Sie von dieser eine Erlaubnis. Davon unberührt bleibt jedoch die Befugnis der Zollbehörden, im Rahmen der Steueraufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.

Die zulässige Anbau- bzw. Herstellungsmenge ist nicht in einer absoluten Zahl festgelegt, sondern von dem persönlichen Konsum der Person, die den Anbau betreibt, abhängig. Dies bedeutet, dass der Begriff „eigener Bedarf“ Ihrem persönlichen Konsumbedarf entspricht. Sie dürfen daher so viel Tabak anbauen, wie Sie benötigen, um aus den daraus hergestellten Tabakwaren Ihren persönlichen Konsum zu decken. Jegliche Weitergabe von Tabakwaren, die Sie in diesem Rahmen hergestellt haben, an andere Personen, entgeltlich oder unentgeltlich, ist unzulässig"

"2. Anbau
Der Anbau von Tabak unterliegt keinen besonderen Regelungen. Es finden lediglich die allgemeinen Vorschriften, wie z. B. aus dem Agrar- und Umweltrecht, Anwendung.
Der Vollständigkeit halber sei beispielhaft auf zwei in der Vergangenheit geltende steuerrechtliche Besonderheiten hingewiesen:

– Das – 1951 außer Kraft getretene – Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 vom 2. März 1951 sah eine Pflanzensteuer vor. Hiernach ist Tabakkleinpflanzer, wer für den eigenen Hausbedarf Tabak auf einer Grundfläche von nicht mehr als 50 m2 anbaut und nicht mehr als 200 Pflanzen setzt."

Vielleicht ist die Regierung so nett und überarbeitet das KCanG nochmal, analog zum Tabak - dürfen wir dann bitte auch als „Cannabiskleinpflanzer“ 200 Pflanzen auf 50 m² anbauen? Für den „eigenen Hausbedarf“? :grin: :partying_face:

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Du darfst glauben was du willst mein Lieber, wenn du denkst die Technik wird nur so eingesetzt, wie du es am vernünftigen hältst, dann sei es, aber wenn ich sage, dass die Mac-Adressen extra dafür gedacht sind, sämtliche Geräte zu identifizieren, dann darfst du mir das auch glauben, denn ich würde es nicht sagen, wäre es nicht so.
Sobald du irgendein Gerät kaufst, wirst du als Eigentümer dafür identifiziert, deshalb ist es den Leuten die alles kontrollieren wollen, auch so wichtig möglichst das Bargeld abzuschaffen, damit es damit keine Möglichkeit mehr gibt etwas anonym zu erstehen.

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