🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 8)

Was mich immer etwas stutzig macht, aber kaum beachtet wird, ist dieser Teil:

„die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen“

Wenn eine Pflanze bereits in einem Topf mit Erde ist und ordentlich Wurzeln gebildet hat, kann man doch nicht mehr davon sprechen, dass diese „zur Anzucht verwendet wird“ - dieser Schritt ist damit doch schon geschehen, oder sehe ich das falsch?
Bin kein Botaniker.

Wie gesagt, es braucht einfach mal wegweisende Urteile.
Ich hatte schon etliche Berichte gepostet, in denen Stecklinge beschlagnahmt wurden, nicht nur beim Wenzel - sowohl bei anderen Händlern als auch bei Privatpersonen.

Ich schätze mal, dass ein Eazy Plug oder Jiffey noch ok ist im Sinne des Stecklings, auch wenn sich da bereits Wurzeln gebildet haben - zumindest ist mir kein Fall bekannt, in dem wirklich solche winzigen Dinger mitgenommen wurden.