🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 8)

Ich habe nicht genau geguckt, aber vermutlich braucht man eine EC Karte oder ähnliches, damit der Automat was hergibt.

Das mit den Automaten hatte ich auch schon im Legalisierungsthread gepostet.
Wollte gerade schauen, ob es dazu noch andere Artikel oder Kommentare gab.

Hier müsste es irgendwo stehen (wenn das vom Juni ist).
Leider ist der komplette Threadinhalt gelöscht worden. :frowning:

Ja, das stimmt. Aber jede „neutrale“ oder positive, öffentliche, Aktion ist ein Gewinn für die Legalisierung.

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Servus,
Wahrscheinlich wurde die frage schon x mal gestellt …

Womit müsste ich rechnen, wenn seeds aus nicht EU Ländern wie den USA oder England vom Zoll abgefangen werden würden?

Die werden Vernichtet, würde danach leugnen was bestellt zu haben.

U.U. gibt’s richtig Ärger. Abgesehen vom Cannabis ist die Saatguteinfuhr von außerhalb der EU generell verboten.

Viele Grüße

Der Depp

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Hey :wave:
Und wenn leugnen nichts bringt?
Die werden sich wahrscheinlich nicht die Arbeit machen, aber falls die Zahlung zurückverfolgt werden würde usw.

Oder falls sie es nicht darauf (leugnen) beruhen lassen.

Gibs dann besuch HD, Anzeige, Bußgeld ?
Das muss ich Wissen um das Risiko abwägen zu können.

Hey, ja das weiß ich.
Mir gehts um das, was dann passieren würde.

Aus welchen Grund?
Ichbkann es dir nicht sagennist schon recht speziell.

Frag doch chat gpt

Warum ist das denn recht speziell?
Da wird es doch irgendwelche Paragraphen dafür geben, woran sich die Behörden in so einem fall orientieren.

Ob das wie vor der Legalisierung gehandhabt wird, oder sogar strenger, da könnte es jetzt auch krasse Bußgelder geben usw.

Antwort:

Wenn der deutsche Zoll Cannabis-Samen aus den USA abfängt, werden diese in der Regel beschlagnahmt, da der Import von Cannabis-Samen in Deutschland ohne entsprechende Genehmigungen illegal ist. Der Zoll könnte die Samen vernichten oder an die zuständigen Behörden weiterleiten. In einigen Fällen kann es auch zu rechtlichen Konsequenzen für die Person kommen, die die Samen bestellt hat, insbesondere wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz besteht. Es ist immer ratsam, sich über die aktuellen Gesetze und Bestimmungen zu informieren, bevor man solche Produkte bestellt.

Wo wir wieder bei meiner frage wären :sweat_smile:

Bestimmt gibt es Paragraphen, dann fang an mal zu suchen oder stelle Chat gpt die richtigen Fragen.

Das Forum ist keine Rechtsberatung, wenn du sicher sein willst frag einen Anwalt.

Und in welchen fällen trifft das zu liebes chat gpt?

Ich denke das , in der Regel die Samen wohl weggeschmissen werden und evt gibt es eine Gebühr, Entsorgungskosten und Bearbeitung.
Ich denke da an um die 10 oder 20 Samen.

Is klar.
Hätte ja sein können dass hier bereits darüber diskutiert wurde, wie zb. Führerschein usw.

Schade das es da nur Bauchgefühl Infos gibt.
Danke.

Googeln kann auch niemand mehr…

Auf die illegale Einfuhr von Samen aus dem Nicht-EU-Ausland gibt es Strafen bis zu 25000€.
Dann kommt noch der Fakt Cannabis dazu den ich aber als untergeordnet betrachte da Cannabis KEIN Betäubungsmittel mehr ist.

Viele Grüße

Der Depp

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Bis zu 30k im hessischen bussgeldkatalog. „Gönn dir“ würden die jungen leute sagen.

Whoo das reicht schon.
Danke euch.

Ein paar interessante Meldungen:

Die Frau Badenberg hatte auch schon letzten Freitag im Bundestag bei der Cannabis Debatte so einiges verlauten lassen, da darf man gespannt sein, wohin die Reise geht…

.

Herr Hänsel von der Sanity Group und Herr Kouparanis von Bloomwell melden sich zu Wort.

.

Leider hinter einer Bezahlschranke:

Herr Cerveny scheint wohl doch Probleme wegen der Stecklinge zu bekommen.

„Eingetopft: Nach Ansicht des LG Landshut wird ein Steckling durch das Einpflanzen zum Setzling.“

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Was soll denn daran so schwer sein nur wegen dem Gesetzt. Ermittelt werden muss in so einem Fall ja eh. Da reichts ja nichts einen einmalig mit 20g zu erwischen. Sowas muss eh erstmal nachgewiesen werden und daran werden die von dem Gesetz ja nicht gehindert.
Da sind einfach nur angepisst das sie nicht mehr jedem kleinen Kiffer ne Anzeige anhängen können.

Setzling, Steckling, Sämling, Erde, Steinwolle eazyplug. Who Cares. In dem Fall ist es ja auch eindeutig und nur die Willkür einzelner. Ärgerlich halt für die betroffenen weil die jetzt mit Anwälten ihr Recht erstreiten müssen. Das sind halt die schikanen weil das manchen nicht passt und glauben mit irgendwelchen „Fachbegriffen“ das Gesetz weiter einzuschränken.
Diese Händler haben ja wirklich nur eindeutige Stecklinge verkauft. Die müssen hart dran bleiben aber allein wegen der Anwaltskosten knicken viele ein. Sonst wird ein unrechter Präzedenzfall geschaffen worauf sich alle berufen werden.

Die beziehen sich doch so gern auf andere Länder dann kann doch genau diese zum Vergleich nehmen was dort als Steckling verkauft wird. Da bekommste ja auch kein frisch geschnittenen Stiel ohne Wurzeln.
Oder irgendwelche Steck und Setzlinge ausm Baummarkt.

Wenn da so ein ambitionierter Bulle vorm Staatsanwalt einen erzählt warum er nen Hafti will unterschreibt der doch eh alles wenn nicht dann ein Büro weiter bestimmt

Das Thema mit den Stecklingen ist schon ziemlich interessant.

Bei einem früheren Gesetzesentwurf hieß es ja noch „bis zu drei blühende Pflanzen“ - das „blühende“ wurde extra gestrichen und durch „lebende“ ersetzt.
Ich hatte seinerzeit schon vermutet, dass das so gemacht wurde, weil so viele Leute im Net groß herumposaunt haben, dass sie jetzt 100 Mutterpflanzen halten können oder Pflanzen kurz vor (Einleiten) der Blütephase (überspitzt formuliert).

Und nach der Änderung glaubten auch manche, dass ein Steckling alles ist, das nicht blüht, selbst wenn die Pflanze schon 6 Wochen alt und über einen halben Meter hoch ist - dass das in der Praxis nicht geduldet wird, war doch klar.

Ich hatte im Sommer bereits darauf hingewiesen, dass die Gerichte sich vermutlich auf das Standardwerk von Patzak beziehen werden - und so machen sie es halt jetzt auch.

Ich habe einige Fälle gepostet, in denen „Stecklinge“ beschlagnahmt wurden, z.B. weil es mehr als 3 waren, weil es bereits größere Pflanzen waren etc…

Und der Hinweis muss erlaubt sein - danach kann jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht oder nicht.

Es gibt eben verschiedene Rechtsauffassungen, u.a. auch diese:

„Stecklinge werden mit dem Einpflanzen zum Setzling (BT-Drs. 20/8704, 89) und unterfallen dann dem Cannabisbegriff des § 1 Nr. 8 KCanG. Stecklinge unterscheiden sich also von Cannabispflanzen iSd § 1 Nr. 8 KCanG dadurch, dass sie noch nicht eingepflanzt sind.“
(Patzak/Fabricius/Patzak, 11. Aufl. 2024, KCanG § 1 Rn. 8)

Das ist also für mich nicht überraschend.
Drücke dem Wenzel natürlich dennoch die Daumen, dass er da irgendwie rauskommt aus dieser Nummer.

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