Hey leute, wollte mal wissen , ob es rechtlich in „Ordnung“ ist mehr als 3 Pflanzen ab dem 1.4.24 anzubauen , wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne. EG die Oma , OG1 meine bessere Hälfte und Ich, OG 2 meine Eltern. Das haus hat einen gemeinschaftlichen Garten. Dann dürfte doch jeder 3 Pflanzen in den Garten stellen oder ?
Und die zweite Frage wäre : Solange die Pflanzen nicht geerntet und getrocknet wurden, ist es da egal wie groß die sind und wieviel „Nass“ dran hängt ?
3 Pflanzen pro volljährige Person, heißt bei euch bis 15 Pflanzen und 250 g, wenn alle anbauen (wie man die Arbeit aufteilt, ist ja wurscht). Die können auch im gemeinsam genutzten Garten stehen (sind ja alle volljährig), WENN man jetzt überhaupt im Garten anbauen darf, ohne den wie ne Festung zu sichern. Das ist mir noch nicht so klar.
Wie groß die sind oder was ungeerntet dranhängt, ist egal.
Hätte auch nochmal ne Frage: Wenn nebenan ne Kita ist, Balkonanbau ja oder nein?
Mehrfamilienhaus? Also getrennte Haushalte? Könnte ggfs argumentativ schwierig werden, da das in Richtung gemeinschaftlichem Anbau gehen könnte, der nur im CSC erlaubt ist
PS: sehe gerade, das es um Anbau im Garten geht. Das könnte ggfs erlaubt sein, dürfte bei der Anzahl an Pflanzen aber eine beträchtliche Geruchsbelästigung erzeugen, welche die nachbarn nicht erdulden müssen.
Oder die Nachbarn bauen selber an.
Könnte mir vorstellen, dass dieses Jahr vermehrt Eltern und Großeltern besucht werden, um ihnen bei der… öh… Gartenarbeit zu helfen. Da dürfte auch in so manchem überalterten Wohngebiet einiges wuchern. Ich finds toll.
Problem ist halt noch: Wie sieht so ein Schutz vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen aus? Zaun, Stacheldraht, 5 m hohe Betonwand? Selbst bei Balkons im 1. Stock wär ich da net sicher. Und muss der Garten nicht einsehbar sein?
Naja, kenne jetzt deine Wohnsituation mit Nachbarn nicht, aber wenn du in einem Mehrfamilinhaus wohnst könnte ich mir denken, das wir nicht nur über ein oder zwei nachbarn reden, sondern das da durchaus auch ein paar mehr Leute drum rum wohnen, von denen mit Sicherheit nicht jedr das growen anfangen wird. Da braucht nur einer sich zu beschweren.
Was meint ihr: Ab 1.4. (oder wann auch immer) die Pflänzchen mal auf die Fensterbank stellen - in Sichtlinie zu einer Grundschule… gilt da die Abstandsregel oder nicht wegen „Privat“?
die Abstandregeln beziehen sich aus meiner Sicht nur auf den öffentlichen Raum. Steht auch so im Gesetzentwurf. Sonst darf in der Hälfte der Wohungen in D ja in Zukunft nicht mehr konsumiert werden.
Ansonsten wäre das ein recht starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Unantastbarkeit der Wohnung. Und auch noch willkürlich, da nur aufgrund der Lage der Wohnung.
Nachbarn sind ein Thema, solange geklärt ist, wann den die Geruchbelästigung anfängt. Ich muss z.B. auch den Geruch und Laub etc von Pflanzen meines Nachbarn dulden…
Und nein: Auch ein „der Kumpel hat sich ohne das ich es wusste einfach bedient“ zieht nicht. Du musst die Pflanzen vor dem Zugriff Dritter schützen. Ist alles deine Verantwortung. Wenn dein Kollege da was mit nimmt und die Rennleitung findest das raus, dann bist du dafür verantwortlich.
Und wenn er einen halbwegs brauchbaren Grow abliefert und dann 15 Pflanzen 900 g abwerfen … muss dann ein Notar kommen und bestätigen das die überschüssigen 650g verbrannt wurden ?
Basierend auf der generellen Diskussion um die Legalisierung könnte es sein, dass, wenn jeder Haushalt als separate Einheit betrachtet wird, theoretisch jeder Haushalt eine bestimmte Anzahl an Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen darf. Das würde bedeuten, dass in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren unabhängigen Haushalten jeder Haushalt bis zu der gesetzlich erlaubten Anzahl Pflanzen anbauen könnte. Allerdings könnten hier lokale Vorschriften oder das Mietrecht zusätzliche Einschränkungen vorsehen, insbesondere im Hinblick auf gemeinschaftlich genutzte Flächen wie einen Garten.
Größe und Zustand der Pflanzen vor der Ernte
Bezüglich der Größe und des Zustands der Pflanzen vor der Ernte könnte das Gesetz spezifische Vorgaben machen. Generell ist es jedoch denkbar, dass die Regulierung sich auf die Anzahl der Pflanzen und nicht unbedingt auf deren Größe oder den Erntezeitpunkt bezieht. Die entscheidende Frage ist oft, wie viele Pflanzen legal angebaut werden dürfen und nicht, wie groß diese sind oder wie viel sie ergeben, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht verkauft werden.
Da brauchst du kein Mietrecht.
Das ist schon deshalb nicht erlaubt, weil du nicht gewährleisten kannst, dass dort nicht auch Kinder Zugriff auf die Pflanzen haben.
Ich könnte mir übrigens auch denken, das man beim Anbau im Garten ein wenig aufpassen sollte. Wenn man sich da drei Sativa-Tannen in den Garten stellt, die richtig schön hoch wachsen, dadurch sichtbar sind und voll mit Blüten sind, dann könnte der ein oder andere missliebige Nachbar dann doch mal bei den blauweissen anrufen, da aus seiner Sicht hier schon mit einer Pflanze mehr als 50gr zusammen kommen würden.
Was ich sagen möchte: Passt auch mit dem CanG beim offenen Anbau im Garten dennoch ein wenig auf. Es kann schneller zu Kopfschmerzen führen als einem lieb ist, befürchte ich.