Legalisierung. Mehr als 3 Pflanzen anbauen

Ich halte die Frage noch nicht für geklärt. Zunächst mal sind Cannabispflanzen nur solche, die keine Stecklinge mehr sind (§ 1 Nrn. 7, 8 C KCanG). Stecklinge sind nach Nr. 6 (verkürzt) zur Anzucht dienende Jungpflanzen, die über keine Fruchtstände verfügen.

Man könnte die Ansicht vertreten, dass männliche Pflanzen, sofern keine Samenproduktion beabsichtigt ist, nicht der Anzucht dienen und wenn sie schon keine Stecklinge sein können erst recht nicht als Cannabispflanze zählen, was ich aber selbst für abwegig, bzw. zumindest absehbar nicht für mehrheitsmeinungsfähig halte.

Wenn aber Jungpflanzen nur alle solchen sind, die noch nicht über Fruchtstände verfügen, dann würden männliche Pflanzen nur zählen, wenn sie nicht sofort nach Erkennbarkeit des Geschlechts vernichtet werden (für die Bestrafung kommt es auf den Vorsatz, also Wissen und Wollen, an).

Ich gehe davon aus, dass sich diese Rechtsauffassung letztendlich durchsetzen wird (sofern das KCanG die nächste Legislaturperiode übersteht), insbesondere weil man nur so mit regulären Samen arbeiten kann. Bis dahin aber werden sicherlich zahlreiche Ermittlungsverahren bezüglich Pflanzen ohne Fruchtstände eingeleitet.