Unter Berufung auf die Vorabveröffentlichung der Kommentarstelle (will das jetzt nicht noch mal genauer recherchieren). Das darf man auch nicht überinterpretieren. Um im Gespräch zu bleiben und sich einen Namen zu machen gibt es zu fast jeder juristischen Fragestellung extreme Meinungen. Dass man sich dann in Halle Saale (anscheinend) darauf beruft ist auch nur Politik (solange keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen vorliegen). Wenn sie im Nachhinein doch klein beigeben müssen, haben sie die Veranstaltung doch erst mal gecrascht, also Stärke gezeigt, und im ürigen kostet es nur das Geld der Steuerzahler; die Handelnden werden dagegen Karrieretechnisch womöglich noch belohnt. Das ist auch nix besonderes im Cannabisrecht sondern ganz allgemein üblich oder ist doch zumindest öfters so geschehen.
Ja klar, zu nix anderem kann man raten; zumindest wenn man etwas zu verlieren hat und nicht den Vorreiter spielen will. Genau deswegen vermute ich (wie im DHV-Video erwähnt), dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren in Halle einstellen wird.
Dass auch ein großes Cannabisgewächs ohne Fruchtstände (Blüten) noch als Steckling bezeichnet wird mag komisch anmuten, macht aber Sinn weil es immer noch eine nicht geschlechtsreife (also jugendliche) Pflanze ist und vor allem, von ihr mangels substantieller Cannabinoidproduktion noch keine Gefahr im Sinne der Suchtprävention (mir fällt gerade keine passendere Beschreibung ein) besteht. Das Strafrecht ist ein erheblicher Eingriff (jedenfalls/zumindest in die allgemeine Handungsfreiheit) und muss deswegen verhälnismäßg, also insbesondere schon mal zweckmäßig, sein. Den Besitz ungefährlichem Zeugs mit Strafe zu bedrohen hilft niemandem zu gar nix. In wie viel Trockengewicht willst Du selbst eine riesiege (Stecklings-)„Mutterpflanze“ umrechen? Zumindest sollte ein schwerer Fall denklogisch ausgeschlossen sein.
Bis die Frage höchstrichterlich geklärt werden kann, wird wohl ein neuer Bundeskanzler gewählt.