Sammelthema: Diskussion Legalisierung (Teil 1)

Heute im Münchner Merkur - von einem Kriminellen, der gefährliches Rauschgift bei sich hatte, heldenhaften Polizisten, einem Richter, der den Angeklagten als „blöd“ beleidigt und einer Staatsanwältin, die das Verfahren dann lieber doch einstellen lassen möchte…

"„Wie kann man so blöd sein“, hielt Richter Helmut Berger dem Angeklagten angesichts seiner laufenden Bewährung vor. Im Hinblick auf das seit Monaten diskutierte neue Cannabisgesetz ergänzte er: „Dann muss man halt warten, bis die Regierung etwas entscheidet.“ Weil dies voraussichtlich im Frühjahr 2024 der Fall sein wird, regte die Staatsanwältin an, das Verfahren einzustellen. Das Gericht folgte der Anregung.

Das, so war in einem Nebensatz zu hören, sei derzeit am Landgericht gängige Praxis, wenn es in Strafverfahren um Kleinstmengen weicher Drogen gehe. Wenn das Cannabisgesetz in wenigen Monaten in Kraft treten sollte, müssten sämtliche Urteile überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Stichwort: Amnestie. Das Gesetz der Ampelregierung sieht vor, dass rechtskräftig verhängte Strafen wegen solcher Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind, mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlassen werden sollen, sofern sie noch nicht vollstreckt sind."

Schön, dass man dort noch Glauben an die Teil-Legaliserung hat! :slight_smile:

Währenddessen in Mexico:

:innocent:

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