Wie läuft das dann eigentlich praktisch ab? Wird, wenn das irgendeinem Polizisten bissl mehr vorkommt, erstmal alles konfisziert und in der polizeieigenen Trocknungskammer auf 0% getrocknet? Und wenns dann unter 50g sind, bekommt man sein furztrockenes Zeug mit ner halblaut gemurmelten Entschuldigung zurück?
Ich werds jedenfalls weiter so handhaben wie bisher: Zeug und sämtliches Zubehör kriegt keiner zu Gesicht oder zu Nase, den das nix angeht. Bauzeug und Tütenstummel werden direkt nach Gebrauch sauber verräumt. Von Polizisten hält man sich wo immer möglich fern, wenn sichs nicht vermeiden lässt, bleibt man höflich, aber unverbindlich. Gray man tactics.
Genau meine Rede
Aus Raiders wird Twix sonst ändert sich nix .
Werd auch weiter nicht viel Zuhause lagern und die überschüsse auch weiter zum Bunker bringen.
Nach bisherige Recht gibt es da meiner Meinung nach einen Unterschied zwischen einer Verkehrskontrolle und einem Hausbesuch der Polizei:
Bei der Verkehrskontrolle hat die Polizei die von dir beschriebenen „Nettigkeiten“ als legale Möglichkeiten, einem das Leben schwer zu machen, wenn denen meine Nase nicht passt - beim Hausbesuch nicht: wenn du zu denen an der Tür schnodderig bist, dann dürfen die als Reaktion trotzdem nicht rein. Der ein oder andere mag es natürlich versuchen…
Und da wäre für mich die Frage: wie wäre das nach „neuem“ Recht: Könnte eine bayrische „Kontrolleinheit“ allein aufgrund der Tatsache, dass man anpflanzt, eine Kontrolle der Pflanzenanzahl machen? Welche Befugnisse hätten die? Wo ist sowas geregelt? Wenn nämlich die Durchsetzung der Gesetze dann Ländersache wäre, könnte Bayern dann theoretisch bei den CSCs die Mitgliederliste abholen und wöchentlich bei allen Mitgliedern zu Hause nach dem Rechten sehen? Wo wird sowas gesetzlich ausgeschlossen? Sowas wäre natürlich worst case Szenario, aber in Bayern sollte man sowas vorher klären.
Gute Fragen. Soweit ich das sehen kann, sind die Details der Ausgestaltung eventueller Kontrollen dann tatsächlich Ländersache. Kann also sehr unangenehm bleiben.
Die Polzeit darf nur mit richterlichem Beschluss oder wenn Gefahr im Verzug ist in deine Wohnung. Zudem gillt hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit, da der private Raum durch das Gesetz besonders geschützt ist. Das bedeutet, es muss stets abgewogen werden, ob eine Durchsuchung im Bezug auf die vermutete Straftat verhältnismäßig ist. Und hier sind einfach mal Kontrollen wie du sie skizzierst rechtlich gesehen aus meiner Sicht so gut wie nicht möglich.
Wie gesagt muss auch grundsätzlich ein Richter seinen Segen für eine Durchsuchung geben. Und der muss sich an das gültige Recht und Gesetz und an die Verhältnismaßigkeit halten. Ich kann mir nur schwer vorstellen, das es in Bayern deswegen im privaten Raum wegen Cannabis zu Durchsuchungen kommen wird (es sei denn, es ist quasi klar ersichtlich, das jemand zehn statt drei Pfalnzen hat).
Ist nicht genau das das Problem? Die Abwägung kann ja je nach Rechtsgepflogenheiten und Einschätzung der Gefährlichkeit unbeaufsichtigten Grases (und das löst ja bei vielen offenbar enorme Ängste aus) sehr unterschiedlich ausfallen. Und Kontrollen zur Lagerung „gefährlicher“ Güter, zb ja auch von legal besessenen Schusswaffen, können durchaus auch unangekündigt in Privatwohnungen erfolgen, wenn das als wichtig genug angesehen wird. Sonst wär das Gesetz ja wirklich ein zahnloser Tiger.
Ich kenne die Unterschiede.
Mir ging es darum, dass in beiden Fällen die Polizei einen gewissen Ermessensspielraum hat, welche Maßnahmen sie ergreift oder darauf verzichtet.
Mit einem Joint in der Hand der Polizei die Tür zu öffnen, ist wie gesagt keine gute Idee. Und noch darauf hinzuweisen, dass es ja nun legal sei und die einem gar nix können, schon gar nicht.
Das werden sie garantiert tun, wenn sie das möchten.
Das ist doch mit einer der Gründe, warum jetzt von Seiten der Polizei her schon gemeckert wird „wer soll das alles kontrollieren“ und das Argument des vermeintlich erhöhten Arbeitsaufwands ins Spiel gebracht wird.
Das klingt in der Tat alles so schön auf dem Papier.
In der Realität war es bisher so: „Marihuanageruch aus einer Wohnung = Gefahr im Verzug“. Da reicht ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft und die Polizei bekam den Durchsuchungsbeschluss. Auch ohne Ermittlungsrichter.
Zum Thema Verhältnismäßigkeit, schau dir einfach mal dieses Video an, dann weißt du, warum ich auch zukünftig allen, die mehr als 3 Pflanzen anbauen, mehr als 50 g bei sich zu Hause aufbewahren wollen, dringend raten würde, unter dem Radar zu bleiben.
Da gebe ich @Shivva und @Bavaricus völlig Recht.
Natürlich wird es zukünftig weniger Probleme geben, wenn man draußen mit einem Joint oder einer geringen Menge erwischt wird, wie ich bereits geschrieben habe.
Aber wer z.B. die Nachbarn mit Marihuana Geruch gegen sich aufbringt, muss auch weiterhin mit Polizeibesuch und einer Wohnungsdurchsuchung rechnen - davon bin ich überzeugt!
Ja, bisher war das so. Mit dem neuen CanG wird das nicht mehr wirklich möglich sein. Gefahr im Verzug dürfte so gut wie kaum mehr verargumentierbar sein, und ein Richter wird auch handfesteres haben wollen, um eine Hausdursuchung anzuordnen.
Und natürlich sollte jeder mit mehr als drei Pflanzen weiter unter dem Radar bleiben. Das ist ja auch weiterhin, leider, illegal. Aber ich denke, dass das „Unter-dem-Radar-bleiben“ auch für diesen Kreis einfacher werden dürfte in Zukunft.
Das wird sich noch zeigen.
Man darf nicht vergessen, dass die „größeren Fische“ idR den Ermittlern gerade wegen der Verfolgung kleiner Konsumenten ins Netz gingen. Weil die eben erwischt wurden, u.a. auch mal mit einer nicht mehr geringen Menge, und dann andere hingehängt haben, weil ihnen damit Strafmilderung in Aussicht gestellt wurde.
Ich glaube alleine deshalb schon nicht, dass sich die Polizei diese Option einfach nehmen lässt.
Vor allem wird es auch so oder so eine Zeit dauern, bis sich alle Polizeibeamte an die neuen Gesetze gewöhnt haben - das geht nicht von heute auf morgen, so einen Reflex wie „Marihuana = Strafanzeige“ einzustellen.
Und zuletzt sind sie natürlich auch an Weisungen „von oben“ gebunden. Wenn in Bayern schon die Gesundheitsministerin mit Rückenwind von Söder verkündet, dass sie den „Cannabis Konsum eindämmen“ wollen und alles dafür tun werden, dann kannst du davon ausgehen, dass es dort auch weiterhin ungemütlich werden kann.
Argumentativ gibts da viele Möglichkeiten. Der Fiedler hat doch schon angefangen. Da werden dann 10 g Überschuss in irgendwelchen Wohnzimmern auf Tonnen hochgerechnet, die drauf und dran sind, direkt unschuldigen Kindern in die Vene gespritzt zu werden. Wenn das nicht Gefahr im Verzug ist. Da muss man dann ja quasi hart vorgehen.
Der Witz ist ja, dass Herr Fiedler beteuert, nach wie vor für die Abgabe in Fachgeschäften zu sein (er verweist gerne auf das, was im Koalitionsvertrag steht).
Was glaubt er denn, wo all die Jugendlichen (unter 18jährige) ihren Vodka, Rum, Whiskey etc. zum Feiern immer herbekommen?
Das ist kein schwarzgebranntes Zeug, sondern wurde einfach im Supermarkt von Volljährigen gekauft.
MMn macht es kaum einen Unterschied, ob legales Gras aus einem CSC den Weg in die Blättchen Minderjähriger findet oder ob es aus einem Fachgeschäft stammt.
Da kann ja gerne argumentiert werden bis alle alleine dadurch high werden, aber am Ende ists egal und die Rechtssprechung der Gerichte ist entscheident
Mein Vater hat immer gesagt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Der war Anwalt.
Auch Richter sind, ebenso wie auch Polizisten, geprägt von der sie umgebenden Justiz- und Politikkultur, darauf basieren ihre Abwägungen, wo immer das Gesetz einen Ermessensspielraum lässt. Wer so richtig hardcore ist und vielleicht auch politisch noch was reißen will, verlässt auch gern mal den Rahmen, es gab da mal einen gewissen Schill…
Sorry, bin da maximal desillusioniert.
Vor Inkrafttreten würde ich ungerne den ganzen Korb bestellen, ein Verlust wäre teuer. Sind eher 20 Samen als zehn, manche Sorten (z.B. von Serious Seeds) gibt es meistens nur als Sechserpack zu entsprechend hohem Preis. Das wird eine Geduldsprobe für mich
Mal sehen, ob es aus der Politik nach der 2./3. Lesung einen Praxistipp gibt, ab wann man bestellen könnte.
Carmen Wegge wurde auf Abgeordnetenwatch tatsächlich schon danach gefragt - fand ich ganz witzig, der nächste will bestimmt von ihr wissen, welches Substrat und welchen Dünger sie empfiehlt.
Wenn du bestimmte populäre Sorten/Breeder im Visier hast, vielleicht - ich halte es aber für eher unwahrscheinlich, weil die sich schon drauf vorbereiten werden und man die Samen auch jetzt schon überall aus dem EU Ausland kaufen kann.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es einen Run auf kleine Growboxen (bis 60x60) samt passenden Zubehör geben wird, dh. auch LED Lampen bis 100W (die GC Pure 60W ist z.B. auch schon länger ausverkauft bei GBK und ein paar anderen Shops), kleine Axiallüfter bis 200 m³/h etc… - da könnte es dann durchaus Lieferengpässe geben.
Naja sobald sonder Angebote sind siejt man ja auch wie schnell da eine Website ausverkauft ist. Von daher denke ich das es eine ganze zeit so sein wird das man immer nur einen teil bekommen wird von dem was man möchte und das so wie die seeds reinkommen sind sie auch wieder vergriffen zumindest bei den ganzen neuen u d amten bekannten Sorten. Wer noch lager Kapazitäten hatt wird sich definitiv vorbereiten einige werden in dieser zeit wohl absolute rekord Umsätze erzielen.
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, weil es nicht viele Menschen geben wird, die sich den Aufwand machen. Selber habe ich schon viele gesehen, die schnell wieder aufgegeben haben. Bier brauen zu Hause ist auch machbar. Aber wieviele Menschen machen das schon?
Was ist denn so die Schätzung wieviele Menschen selber zu Hause anbauen? Gibt es da offizielle Schätzungen? Lässt sich das vielleicht aus Zahlen aus Canada, Spanien oder anderen Ländern ableiten?