Sammelthema: Diskussion Legalisierung (Teil 1)

Vielleicht liegt es am Ende auch einfach auf der Straße herum? :sweat_smile:

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:joy:
Ja, ich überleg halt, wie das so ein richtig gesetzestreuer Bürger machen würde, dessen Job zb da dranhängt. Persönlich bin ich da auch eher so semi (wenn ich bei bestem Willen nicht erkennen kann, wem ich damit schade).

Das Gegenteil dürfte die Entsorgung via öffentlichem Osterfeuer sein. :sunglasses:

Am gesetzestreusten (kommt es denn so wie aktuell bekannt) wäre es wohl kontinuierlich kleine Autos (oder Photos mit kurzer Vegi) zu ziehen und jeden Monat eine zu ernten, etc…

Ich persönlich würde es bevorzugen 1 bis 2 Grows pro Jahr durchzuziehen und mich dann über den Sommer von meinen Vorräten zu ernähren… Aber so ist das ja leider nicht vorgesehen.

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2 im Bloom auf 100W und 1 in Veg auf 40W kommt preislich etwa aufs selbe raus wie drei Autos mit 18/6 auf 100W. Hab mir das erst diesen Monat (inkl Seed,Erde,AKF-Anteil) durchgerechnet.

Wobei 100W Fotos schon zu viel sind, eher 80W Fotos für gesetztestreue. Mein Rechenbeispiel galt halt 2xQ1W.

Bei den Fotos erntet man halt das anderthalbfache pro Tag als bei den Autos, dafür 40+ statt 30- Tage Zyklus. Wenn man nun die Watts bei den Autos hoch dreht, wären Autos aufgrund der kürzeren Zyklen die ertragreichste legale Möglichkeit.

Ich werde auf 3 Kammern mit jeweils 150 bis 200 Watt gehen. Dazu Dimmer. Nicht unbedingt um nach und nach neue Pflanzen anzusetzen, sondern eher um 3 unterschiedliche Strains zu ziehen. In nur einem Zelt machen meiner Erfahrung nach verschiedene Strains zusammen bestenfalls begrenzt Sinn.
Falls ich doch mal auf ein großes Zelt, oder eher einen großen Schrank, umsteige kann ich die 3 Leuchten auch dort weiter einsetzen.

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Mir wären die Samen eigentlich zu teuer, wenn die erntereifen Pflanzen nachher nur der Schatten ihres theoretischen Potenzials sind. Also wenn ich aus einer Sorte, die sonst locker 350g liefern würde, 25- 50g mit einer kleinen Funzel heraushole.
Ich hoffe mal, dass die erlaubte Menge bei Growern irgendwann nochmals geändert wird. Ein bisschen erhöht wurde sie ja schon. Ansonsten sollen die CSCs das gegen einen vertretbaren Obolus abnehmen bzw. für einen verwahren, wie ich finde. Dann ist alles geregelt.
Alternativ müsste man sich mit mehreren befreundeten Growern austauschen: gestaffelt anbauen und jede Ernte wird untereinander verteilt. So braucht man keine Durchsuchung zu fürchten und sitzt trotzdem nie auf dem Trockenen.

Trotzdem würde ich die Bunker- Idee gerne zuende denken! :smiling_imp:

In meiner statd hatt man jahrlich X qm³ an Sperrmüll frei, eventuell hatt mann alle drei monate dann eine kosten freie"verbrennung" gut die man beantragen muss :stuck_out_tongue_winking_eye: :v:t3:oder es gibt Betriebe die eine Lizenz zu weiterverarbeitung unseres „mulle“ und wir bekommen bei Abgabe sogar noch was raus :grin:

Moin,

ich weiß wo ich bald stehe:

Abfallwirtschaftshof und frage nach der fachgerechten Entsorgung meines Überschusses inkl Beleg. 70g in Tasche… Ach darf ich nicht…

Also vor bei der Behörde Antrag auf Beförderung größerer Menge Cannabis zur Entsorgung beantragen…

Grüße

Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Dazu gehört, Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahren. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen sind gegebenenfalls durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen zu vermeiden.

Was ist denn mit outdoor- Kulturen, z.B. im Schrebergarten? Oder auf dem Balkon. Davon steht da gar nichts. Outdoor wäre hier offenbar, im abgeschlossenen Raum am Fenster!? Mach’ mich nicht schwach, Karl.

Ist aktuell nicht vorgesehen, dass Outdoor gegrowt werden darf, da eben nicht sichergestellt werden kann, dass Kinder oder Jugendliche sich so Zugang verschaffen können.

Ich selbst halte auch nichts davon… wir wissen ja alle, was wir vor 25 Jahren bewegt haben um an Alkohol zu kommen

Da kann ich nicht mitreden… Ich wurde mit 15 schon für 18 gehalten! :slight_smile:
Aber wie es aussieht, wird mein Lebenswandel nur was das Kiffen selber betrifft, ein Stück gesellschaftsfähiger. Wäre ja auch zu schräg gewesen, wenn ich auf einmal gar nichts mehr zu verbergen gehabt hätte… :troll:

Und wo steht das?

3 Pflanzen Outdoor gehen, musst nur sicherstellen das nur Erwachsene ran kommen.

Email-Aktion des DHV an alle SPD-MdBs: CanG jetzt verabschieden

"eine Reform des Cannabisrechts ist längst überfällig. Die massenhafte Strafverfolgung harmloser Bürger muss endlich ein Ende haben! Entsprechend erfreut habe ich vor über zwei Jahren zur Kenntnis genommen, dass die Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Cannabis nicht nur in allen drei Wahlprogrammen von Grünen, FDP und SPD, sondern auch im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Aus dem Plan der Legalisierung ist leider nichts geworden, aber immerhin liegt seit Ende November das fertige CanG vor, das zumindest den Besitz von Cannabis, den Eigenanbau und Anbauvereine regelt.

Mit den Details des Gesetzes bin ich alles andere als zufrieden. Es ist für meinen Geschmack viel zu repressiv und bürokratisch geraten. Das CanG trägt viel mehr die Handschrift der Sozialdemokraten als die der Grünen oder der FDP. Dennoch wäre das CanG ein Anfang. Der Anfang eines Friedensprozesses, das Ende der massenhaften Strafverfolgung wegen ein paar Gramm zum Eigenverbrauch.

Seit Anfang Dezember geht nun nichts mehr vorwärts, weil die SPD-Fraktion es nicht geregelt bekommt, zu einem bereits vereinbarten Kompromiss zu stehen und endlich das Gesetz zu verabschieden. Das ist ein erbärmliches Trauerspiel. Ich fordere Sie auf, Ihre Bedenken bezüglich irgendwelcher Details zurückzustellen und endlich Nägel mit Köpfen zu machen!

Verbesserungen des Gesetzes wird es in den nächsten Jahren sicherlich und hoffentlich geben. Auch die noch ausstehende Säule 2 mit einer ersten Marktregulierung wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein. Aber jetzt ist es erstmal an der Zeit, die Strafverfolgung einfacher Leute zu beenden! Wenn dies nicht passieren sollte, weil die SPD-Fraktion nicht zu Potte kommt, wäre das ein unkalkulierbarer Schaden für alle Beteiligten. In erster Linie natürlich für die Betroffenen der 15.000 Strafverfahren, die immer noch jeden Monat gegen einfache Konsumenten eröffnet werden. Aber auch für die SPD wäre es ein Desaster sowie für das Vertrauen der Bürger in demokratische Strukturen insgesamt.

Also bitte reißen Sie sich als Fraktion zusammen und packen Sie das CanG auf die Tagesordnung!"

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Die vom DHV wissen aber schon, dass die 2./3. Lesung erst in der Kalenderwoche 8 (19.2 - 23.2.) im Bundestag stattfinden kann?

Das heißt im Klartext: Wenn das alles nach Plan läuft, dann wird man den Termin am 16.2. auf der Tagesordnung sehen.

Das ist in gut 3 Wochen.
Vorher wird da vermutlich nichts veröffentlicht.

Ich kann nur mutmaßen, daß sie es wissen, aber trotzdem Druck machen wollen.

Mal davon abgesehen: Nach der aufbauenden Nachricht von Frau Wegge, daß eine „überwältigende Mehrheit“ der SPD-Fraktion für das CanG sei, habe ich eine dankende Antwort an sie und an die Fraktionsspitze geschickt. Positives Feedback muß auch sein und wirkt oft besser als negatives :sunglasses:

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Find ich super, dass du eine positive Nachricht geschickt hast. :+1:

Wäre das Schreiben vom DHV von letzter oder vorletzter Woche, hätte ich nichts gesagt (weil da auch noch die 2. Sitzungswoche in Frage gekommen wäre).
Aber aktuell wirkt es schon irgendwie deplatziert, zumal doch alle gesagt haben (die sich dazu geäußert hatten), dass es wie geplant ab 1.4. in Kraft treten soll.
Da bleibt logischerweise nur die dritte Sitzungswoche.

Was erwartet der DHV jetzt?
Dass schon drei, vier Wochen vorher der genaue Termin der 2./3. Lesung genannt wird?

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Moin,

naja der Anfangsverdacht muss jetzt auf etwas anderes abzielen:

Heute: Verstoß BtMG → Besitz.
CanG: Verstoß gegen Menge (50g), Pflanzen (3) oder Handel / Weitergabe.

Wenn ich mit 25g angehalten werde und die Polizei (warum auch immer) das weiß, ist das max. ein Anfangsverdacht für was?

Wenn im Rucksack eine weitere leere Tüte mir Resten ist, dann sieht es anders aus… Oder ich 1000€ in 10-20€ Scheinen im Rucksack habe…

Grüße

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Das wird sich noch zeigen.
Wie gesagt… „wer soll das alles kontrollieren?“ - so die Bedenken der GdP.

In der Diskussion wird allerdings auch genau auf das hingewiesen, dass „Gefahr in Verzug“ mit der Entlassung von Cannabis aus dem BtMG in dem Szenario, das du dort beschreibst, nicht mehr anwendbar ist. Für mich klingt das alles etwas sehr paranoid.

Allerdings sehr gutes Video. Typisch Bayern, das ganze Bundesland einfach nur komplett lost. Und ganz ehrlich, wenn mir das passiert wäre, ich hätts bis zu BVerfG durchgeklagt, einfach damit die Bazis mal richtig aufs Maul kriegen.