Der RA Grubwinkler hat etliche Videos gemacht, in denen er verschiedene Fälle schildert, wo du nur ungläubig den Kopf schütteln kannst.
Widerrechtliche Durchsuchungen von Wohnung oder vorläufige Festnahmen etc. - all das, was von ihm und seinen Kollegen vor Gericht beanstandet wurde, wurde dort durchgewunken.
Die Polizeibeamten haben in solchen Fällen nichts zu befürchten, da kriegt keiner „aufs Maul“.
Genau das ist eben das Problem bei der Sache.
Ich bin da nicht paranoid, sondern realistisch.
Wie ich schon geschrieben habe, glaube ich nicht, dass man in Zukunft größere Probleme zu erwarten hat, wenn man mit einem Joint oder einer geringen Menge draußen „erwischt“ wird.
Ich persönlich würde aber nicht mit 24,5 g herumlaufen (wenn es nicht gerade vom CSC geholt wurde) und mich auch nicht extra mit dem Joint vor der Polizei exponieren.
Natürlich darf das jeder so machen wie er meint.
Ich bin mir sehr sicher, dass es leider auch in Zukunft immer wieder vorkommen wird, dass die Polizei doch mal genauer hinschauen will.
Cannabis wird nicht komplett legalisiert.
Nur der Besitz bis zu 50 g zu Hause bleibt straffrei (in der Öffentlichkeit bis 25 g).
Bis 60 g Ordnungswidrigkeit.
Über 60 g weiterhin strafbar.
Hier noch der Gesetzesentwurf des Kabinetts:
Ich zitiere:
"§ 2
Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten,
1. Cannabis zu besitzen,
2. Cannabis anzubauen,
3. Cannabis herzustellen,
4. mit Cannabis Handel zu treiben,
5. Cannabis einzuführen, auszuführen oder durchzuführen,
6. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
7. sich Cannabis zu verschaffen oder
8. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen"
Worüber wir hier reden, sind Ausnahmen davon.