Sammelthema: Diskussion Legalisierung (Teil 1)

Der RA Grubwinkler hat etliche Videos gemacht, in denen er verschiedene Fälle schildert, wo du nur ungläubig den Kopf schütteln kannst.

Widerrechtliche Durchsuchungen von Wohnung oder vorläufige Festnahmen etc. - all das, was von ihm und seinen Kollegen vor Gericht beanstandet wurde, wurde dort durchgewunken.
Die Polizeibeamten haben in solchen Fällen nichts zu befürchten, da kriegt keiner „aufs Maul“.
Genau das ist eben das Problem bei der Sache.

Ich bin da nicht paranoid, sondern realistisch.
Wie ich schon geschrieben habe, glaube ich nicht, dass man in Zukunft größere Probleme zu erwarten hat, wenn man mit einem Joint oder einer geringen Menge draußen „erwischt“ wird.
Ich persönlich würde aber nicht mit 24,5 g herumlaufen (wenn es nicht gerade vom CSC geholt wurde) und mich auch nicht extra mit dem Joint vor der Polizei exponieren.

Natürlich darf das jeder so machen wie er meint.
Ich bin mir sehr sicher, dass es leider auch in Zukunft immer wieder vorkommen wird, dass die Polizei doch mal genauer hinschauen will.

Cannabis wird nicht komplett legalisiert.
Nur der Besitz bis zu 50 g zu Hause bleibt straffrei (in der Öffentlichkeit bis 25 g).
Bis 60 g Ordnungswidrigkeit.
Über 60 g weiterhin strafbar.

Hier noch der Gesetzesentwurf des Kabinetts:

Ich zitiere:

"§ 2
Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten,
1. Cannabis zu besitzen,
2. Cannabis anzubauen,
3. Cannabis herzustellen,
4. mit Cannabis Handel zu treiben,
5. Cannabis einzuführen, auszuführen oder durchzuführen,
6. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
7. sich Cannabis zu verschaffen oder
8. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen"

Worüber wir hier reden, sind Ausnahmen davon.

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Danke, aber du erzählst mir hier Sachen, die ich alle schon weiß. Ich kenne auch seine Videos. Es scheint für mich vor allem ein Problem mit den Strafverfolgungsbehörden im Süden der Republik zu sein.

Und das „auf’s Maul“ ist natürlich metaphorisch zu verstehen. Denn es ist sicherlich für keinen Polizisten oder gar Staatsanwalt karriereförderlich, wenn so grundlegende Dinge, wie bspw. eine Hausdurchsuchung letztinstanzlich kassiert werden. Es gibt auch über dem Landgericht noch Instanzen, die man zur Revision anrufen kann. In wie weit das in diesem Fall möglich ist, kann ich nicht beurteilen, scheint aber nicht passiert zu sein.
Ich meinte damit: Ich würde jedes mir zur Verfügung stehende Rechtsmittel ausschöpfen, egal wie teuer es ist.

Ja, die Chancen sind halt recht gering, dass man damit Erfolg hat.
Da glaube ich einfach mal jemandem, der jedes Jahr ca. 1000 einschlägige Fälle betreut.

Wir sind uns doch sowieso darüber einig, dass es am besten ist, wenn es gar nicht soweit kommt.
Von einer echten Legalisierung sind wir leider noch weit entfernt.

Da sind wir uns absolut einig. Und auch, dass jeder Schritt in diese Richtung einer in die richtige ist. Auch wenns ein Bürokratie-Monster ist, aber es gibt dann wenigstens schon einmal vergleichsweise klare Regeln, was erlaubt, und was verboten ist, und das schafft Rechtssicherheit auch gegenüber der Polizei. Wer max. drei Pflanzen zuhause hat, und max. 50 Gramm erntet bzw. vorrätig hält, der muss sich nicht fürchten. Das mit dem Grenzwert im Straßenverkehr kriegen wir auch noch hin.

Leider habe ich bei ihm noch kein Video gesehen, wie denn der weitere Rechtsweg gegen unverhätlnismäßige Maßnahmen nach StPO aussieht. In Strafsachen normalerweise Revision, erstmal beim selben Gericht, sodass das selbst Abhilfe schaffen, es sich quasi nochmal anders überlegen kann. Nach dem Landgericht gehts zum Oberlandesgericht und von da zum BGH. Und dann gäbs natürlich noch das Mittel der Verfassungsbeschwerde, in diesem Fall wahrscheinlich statthaft, da es um die Unverletzlichkeit der Wohnung geht. Ich denke aber, dass spätestens der BGH die Maßnahme kassiert, da die zuständigen Amts- und Landesrichter ihr Urteil garnicht begründen. Naja, alles hypothetisch, aber schon auch traurig, wie es um unseren Rechtsstaat steht.

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Ganz genau.
Nur gibt es eben auch diejenigen, die doch mehr anbauen und zu Hause lagern.
Wenn von denen jemand draußen kifft, von mir aus 20 g dabei hat, dann von der Polizei gefragt wird „Wo haben Sie das Gras denn her?“ und antwortet „Das geht euch einen Sch**ß an, ist jetzt legal, ätschibätschi!“ - jetzt überspitzt formuliert. Der braucht sich halt dann nicht wundern, wenn es ein paar Beamte gibt, die in einem solchen Fall „übereifrig“ werden und ggf. dann doch mal die Wohnung sehen wollen. Das meinte ich vorhin.

Und da hat halt bisher auch ein Anruf beim Staatsanwalt gereicht, und eben kein richterlicher Beschluss, trotz Unverletzlichkeit der Wohnung.

Ja es ist traurig und es mag sein, dass vielleicht doch irgendwo in höheren Instanzen irgendjemand sitzt, der das dann angeprangert hätte.
Der RA Grubwinkler hat es jedenfalls in mehreren Videos schon gesagt, dass man es vergessen kann, damit Erfolg zu haben, wenn man sich gegen solch rechtswidriges Vorgehen wehren möchte. Da wäscht eine Hand die andere, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter… die arbeiten eben zusammen. Und am Ende zählt auch nur der Ermittlungserfolg, auch „Zufallsfunde“ werden da verwertet.

Aber auch darüber muss dann ein Gericht entscheiden, ob die Beweise aus einer rechtswidrigen Maßnahme verwertet werden dürfen. Zugegeben, oftmals lautet die Antwort dann ja, aber auch hier gibts einen Rechtsweg, den man bis zu Ende beschreiten kann. Man kommt dann halt vom Hundertsten ins Tausendste, daher ist auch, wie RA Grubwinkler sehr korrekt sagt, die richtige Antwort auf eine Frage der Polizei zu einen die Gegenfrage, nach dem Warum, also der Rechtsgrundlage, denn die gibts beim CanG dann eben nicht mehr. Oder zum anderen gibts das Zeugnisverweigerungsrecht, also garnichts zu antworten. Hier würde ich allerdings das „laute“ Schweigen bevorzugen, also eine Antwort geben, die keine Antwort ist, etwa entgegnen, dass mans eilig hätte, und ob sies aufs Nötigste beschränken könnten.

Denn im CanG steht ja nicht, dass du jederzeit nachweisen musst, dass du dein Gras legal erworben hast. Vielmehr muss dir die Polizei nachweisen, dass dem nicht so ist. Allein der Besitz innerhalb der erlaubten Grenzen reicht dann als Anfangsverdacht nicht mehr aus, und schon garnicht als „Gefahr im Verzug“. Klar, sie werdens versuchen, und sich neue Tricks überlegen, aber darauf muss man eben gefasst sein.

PS: Wir spammen hier. Vielleicht sollten wirs dabei belassen, oder im Diskussionsthread weiterdiskutieren. Liebe Mods, gerne durchwischen.

Eine Aussage verweigern kannst du als Beschuldigter einer Straftat, wenn du dich nicht selbst belasten möchtest.
Die Polizei hätte dir in dem Falle aber nur eine „harmlose“ Frage gestellt.
Natürlich musst du nicht antworten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man drauf reagieren kann.
Selbst wenn du sagst „Hab ich selbst angebaut und achte drauf, dass ich nur 50 g ernte“, könnten sie auf die Idee kommen, das nachprüfen zu wollen.
Das ist ja das, was z.B. in Bayern mit dieser „Kontrolleinheit“ schon im Gespräch ist.

Man ist da leider ein bisschen der Willkür der Polizei ausgeliefert.
Die machen halt die Sachen, die sie immer machen und gewohnt sind.
Es gibt z.B. auch keine „allgemeine Personenkontrolle“ (jenseits von z.B. einer Schleierfahndung am Bahnhof) - trotzdem wird das jeden Tag hunderte, tausende Male so gemacht und dabei in die Taschen, Rucksäcke etc. geschaut.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass man umso eher ohne weitere Kontrollen davonkommt, wenn man freundlich bleibt und halt nur max 3 g dabei hat.
24 g ist eine ordentliche Menge und wer damit draußen herumläuft und es nicht gerade vom CSC geholt hat, wird vermutlich schon eher gefragt werden, wo er das her hat.
Ist nur meine Einschätzung.
Sollte es „von oben“ die Anweisung geben, da gar nicht mehr nachzuhaken, wäre das natürlich prima.

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Ok.
Kann auch in den Diskussionsthread verschoben werden.

Ja, daher würde ich auf die Frage so antworten, wie ichs oben beschrieben habe. Entweder nach dem Warum fragen, oder eine Nicht-Antwort geben. Auf keinen Fall würde ich etwas antworten, das zum Sachverhalt beiträgt, selbst wenn man alles korrekt macht.

Und auch wenn in Bayern das Maul aufgerissen wird, man wolle eine Kontrolleinheit formen, auch die darf keine Grundrechtsverstöße begehen oder das Recht beugen. Und solange du dich im gesetzlichen Rahmen bewegst, ist KEINE Maßnahme gerechtfertigt, da muss man noch nicht mal über Verhältnismäßigkeit streiten. Ein gesetzteskonformes Verhalten KANN keine Strafverfolgungsmaßnahmen begründen. In allen Fällen, die RA Grubwinkler beschreibt, ist ein Gesetzesverstoß vorausgegangen (Bsp. HD nach Joint rauchen).

Der RA Grubwinkler hat z.B. auch erzählt, dass sich bei Musikfestivals Zivilbeamte neben den Toiletten positioniert hatten, die dann trotz lauter dröhnender Musik „Konsumgeräusche“ wahrgenommen haben wollten - was zur Folge hatte, dass die Leute, die aus dem Klo rauskamen, dann ordentlich durchsucht wurden. Die haben sich auch nichts zu Schulden kommen lassen (zumindest die, die wirklich nichts dabei hatten).

Warten wir es einfach mal ab, wie das alles mit dem Cannabis in der Praxis dann gehandhabt wird. Das wird sich alles noch zeigen, insbesondere auch, wie oft und in welchem Zusammenhang tatsächlch die Polizei in Wohnungen schauen und den Eigenanbau begutachten möchte.

Ja, ich kenne das Video. Eine ungefähre Entsprechung auf unsere Diskussion wäre wohl, dass die Polizei in deine Wohnung eindringt, weil der Cannabisgeruch aus deiner Wohnung nach mehr als 50 Gramm roch. Den Richter möchte ich sehen, der so etwas akzeptiert. Wie gesagt, es gibt sehr sehr viele Rechtsmittel, auch über Instanzen, die nicht im gleichen Klüngel hängen, sondern vielleicht noch so etwas wie Ehre bei der Ausübung ihres Berufs verspüren.

Dann lass es von mir aus einen „anonymen Anruf“ sein, wo behauptet wurde, dass du anbaust und vertickst. Oder der argwöhnische Nachbar.
Das hat bisher auch gereicht, um Besuch von der Polizei zu bekommen.
Ganz egal, ob da was dran war oder nicht.
Der Handel ist auch weiterhin strafbar.

Mag alles so sein.
Es sind auch nicht alle Polizeibeamte so drauf, dass sie Spaß dran haben, jeden kleinen Kiffer dranzukriegen (und sind eben nicht das, was ich eingangs mit „übereifrige Polizeibeamte“ meinte).
Viele haben das nur widerwillig gemacht, weil sie eben nicht wegschauen durften. Das sind auch die, die sich über die Teil-Legalisierung freuen und mit denen zukünftig keiner mehr Ärger haben wird, wenn er mal einen Joint raucht.

Ich belasse es jetzt mal dabei.
Wollte eigentlich schlafen. :sweat_smile:

Was ist denn aus dem Grenzwert fürs Autofahren geworden? Soweit ich weiß, sollte doch das Verkehrsministerium Anfang 2024 einen Vorschlag machen? Wär dann ja evtl. noch pünktlich zur Legalisierung möglich. Da muss ja nur ne Zahl geändert werden.
Weiß jemand Näheres?

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Ich habe irgendwo etwas gelesen von wegen, dass eine mögliche Erhöhung von 1ng/ml auf 3 bis 3,5ng/ml (im Serum gemessen) als wahrscheinlich erachtet wird. Habe leider die Quelle nicht mehr zur Hand.

Aber wie gesagt, das ist noch nicht abschließend abgenickt.
Und selbst wenn es so käme gehe ich davon aus, dass dieser Grenzwert bei Dauermedikation auch lässig überschritten wird.

Wenn mir mal danach ist lasse ich eine kleine Tetsreihe an Blutuntersuchungen machen, um meinen persönlichen Grenzwert zu ermitteln. Ich schätze, dass dieser irgendwo zwischen 20ng/ml und 30ng/ml liegt. Mit solch einem Wert kleben andere sicher noch sabbernd an der Couch… :laughing:

Vielleicht lässt sich das ja dann irgendwann auch ärztlich/behördlich attestieren - mit dem damit einhergehenden, bürokratischen Drama. :crazy_face:

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Versteh ich halt auch nicht, das soll ja u.a. so kompliziert sein bei Dauerkonsumenten. Gerade da müsste es aber doch jede Menge Erfahrungswerte geben von denen, die aus medizinischen Gründen konsumieren. Die hat man ja auch verfügbar für Studien, die machen das ja nicht heimlich.

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Habe da erst kürzlich ein Beitrag von Hightere Gedanken gesehen. Ab Minute 13:40 wird über den aktuellen Stand des Führerschein berichtet. :wink:

Aktuell wird ja nicht der aktive THC Wert sondern der Abbau Wert des THC gemessen und als Grundlage genommen und diese fliegt mot dem CanG raus. Das ist ein riesen Schritt in die richtige Richtung

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Falls du die Videos noch nicht kennst (habe ich schonmal hier gepostet):

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz - BMG Frage 43

Durch Zufall heute etwas erfahren was für Mieter trotz Cannabisgesetz eher unangenehm sein dürfte.

In einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ sagt Wecker: „Sobald das legal ist, kann jeder seine drei Hanfstöckle in einem Blumentopf auf seiner Fensterbank in der Sonne gedeihen lassen. Das ist nicht anders als mit Kresse oder Orchideen — das ist dann alles vom Mietrecht gedeckt.
Maßnahmen zur Wachstumsbegünstigung der Cannabispflanzen sind in Mietwohnungen unzulässig
Ulrich Wecker zieht allerdings klare Grenzen. Wenn der Mieter anfinge, die Pflanzen mit speziellen Lampen zu bestrahlen, oder die Luftfeuchtigkeit sehr hoch zu halten, um das Wachstum zu begünstigen, sei das unzulässig. Der Geschäftsführer von „Haus & Grund Stuttgart“ betont: „Wir vermieten Wohnungen, keine Gärtnereien.“ Wenn der Geruch zu stark wird und die Nachbarn dadurch gestört werden, wäre das auch nicht akzeptabel. Wecker bringt es auf den Punkt: „Die Dosis macht das Gift.““
Quelle

Anlass war dass ich heute in einem Gasthof ein Gespräch mitbekommen habe von einer Gruppe Vermieter die klipp und klar der Meinung sind, sollte in ihren Anlagen Cannabis angebaut werden, werden die Mietverträge umgehend gekündigt.

Werden die Gerichte am.ende entscheiden und wenn du im Zelt growst , wie soll der Vermieter das dann wissen?

Vermieter können gern heulen, ein Aquarium gibt such Luftfeuchtigkeit ab und einige Tiere diengehalten werden können auch stinken.

Sein es der Spezi mit ner 55qm Wohnung und 5 bis 8 Katzen.

Sind halt Konservative CDU wähler, jedenfalls kenn ich das sonaus meinem Umfeld.