SAMMELTHEMA: Legalisierung im Jahr 2021/2022? (Teil 2)

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Ich denke das dieser Entwurf, welcher auch nur die Entkriminaliserung behandelt, so sowieso nicht umgesetzt wird, ABER was trotzdem ganz interessant ist, sind die dort vorgeschlagenen Grenzen bezüglich Besitz (30g) und Eigenanbau (3 Pflanzen) und deren Ernte (Jahresernte eben dieser 3 Pflanzen) - und dass das Überschreiten dieser Grenze bis 180g, bzw. bis 18 Pflanzen (und deren Jahresernte) dann auch „nur“ eine Ordnungswidrigkeit (allerdings mit bis zu 25k€ Ordnungswidrigkeitsgeld,) wäre!

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Ich frage mich was man für Vorstellungen hat wie man das kontrollieren möchte. MMn wird das Denunziantentum wieder aufblühen, wenn irgendwo was gerochen o. gesichtet wird.

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Ich denke nicht. Weil sobald es „normal“ wird überall Gras zu riechen, und ja schon doch beachtliche Mengen dann legal wären, wäre die Schwelle deswegen wirklich tätig zu werden schon relativ hoch.

Ich denke es geht mehr darum irgendeine Zahl zu haben, die dann im Falle von z.B. Fahrzeugkontrollen oder Hausdurchsuchungen (aus anderen Gründen) herangezogen werden kann. Weil wenn die Cops irgendwo irgendwas entdecken, müssen sie ja an irgendwas festmachen ob sie das jetzt verfolgen oder nicht.

Und bis 3 zählen werden selbst die schon noch schaffen. :wink:

Oder anders gesagt: Ich denke nicht, dass das jemand ohne Anlass kontrolliert, und ausserdem ist der Anfangsverdacht („Hier richt’s doch nach Gras, oder?“), der eine etwaige Kontrolle berechtigen würde, dadurch auch nicht mehr plausibel („Joa, da baut wohl jemand an - weil er’s darf“).

Naja, ausser du schleppst gerade ein paar pralle Müllsäcke aus deiner lila strahlenden Lagerhalle, dann gucken sie vielleicht doch mal nach…

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Bezieht sich das auf den Aufenthalt draußen außerhalb meiner Wohnung, also eher Transport als Besitz?

Weil innerhalb darf ich wegen Ernte ja mehr!? :thinking:

In dem Entwurf steht „Besitz“ - also egal ob drinnen, draußen oder auf der Türschwelle. :wink:

Das mit der Ernte der 3 Pflanzen gilt ja nur wenn du anbaust. Wenn du 2kg im Schrank hast, aber nicht mal irgendwo ein Blumentopf (o.ä.) rumsteht, wirst du dich wohl nur schwer rechtfertigen können.

Anders gesagt gelten diese 30g also nur für „Nicht-Selbstversorger“.

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Gut heben se es auf die 3fache Menge und sind trotzdem gearscht.

Sie sollen die Leute testen , also auf ner Linie laufen, Augen zu und Nase berühren ect.

Deine Verkehrsfähigkeit ist ,im fall von Cannabis, nicht an einer Grenze aus zu machen.

Ist trotzdem besser als nüx.

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Die 1 ng/mL wurden ja damals gewählt, weil das das der niedrigste Wert ist, den man überhaupt messen kann. Es ging da also nicht um „Wenn ja, wieviel denn?“ sondern um „Ja oder Nein, egal wieviel!“.

Ab 3-4 ng/mL soll man ja so beinträchtigt sein wie mit 0,05% Alkohol, daher wäre das also schon ein großer Fortschritt und verhältnismäßig fair - denn es geht ja nicht darum bekifftes Autofahren zu legalisieren, sondern einen vernünftigen Grenzwert zu finden.

Dazu sollte man auch bedenken, dass sie ja nicht einfach mal bei jedem grundsätzlich einen THC-Test machen, sondern nur wenn du auffällig wirst und es einen Verdacht gibt (zumindest im Normalfall). Und wenn’s soweit ist, dass jemand Ausfallerscheinungen hat, dann halte ich das auch für angebracht, ihn im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zu ziehen.

Und mit „gestern gekifft, heute kontrolliert“ solltest du da ja eigentlich nicht auffällig werden.

Ja da Weed Quasi eh verboten ist und sie es hintenrum den bösen Kiffern zeigen können.

Dann war der TÜV schlau und hat gesehen das man hier mit der MPU auch absahnen kann.

Nein pauschal kann man es nicht sagen!
Es ist kein wirklicher fortschritt, selbst wenn ich ne Woche nicht kiffe komme ich über den Wert.
Im moment kann ich bei fahren Kiffen und es macht für den Gesetzgeber keinen unterschied :wink:

Ich weis nicht wie du das mit Alk meinst, insgesamt sind diese 2 Stoffe schwer zu vergleichen.
Aber hier der wert von 0,6 Promille wars oder? Ist deutlich höher wie 3,5ng.

Neee läuft anders ab in der Realität.

Es läuft anders ab, Open Mind hat mal dazu ein Video gemacht wo er einfach Kontrolliert wird ohne Auffälligkeiten.
Die sind hinter den gefahren und mehrere KM, es war dunkel, hat sich an alles gehalten und war nüchtern.

Aber k.a aufkleber am Auto oder sonstiges rwichen schon, dazu hatte er eine Auffällige Jogginghose an und schon wird man Kontrolliert.
Habe das auf die Schnelle grade nicht gefunden.

Hab es

Menschen die kein Auto mehr führen können , sollen das auch nicht.
Sicherheit geht vor!
Du redest aber von einer Welt die es nicht in der Realität gibt.

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Ich zitiere:

Im Rahmen der Maastricht-Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass bei der überwiegenden Zahl der Cannabiskonsumenten THC im Blut relativ schnell abgebaut wird und bereits nach sechs Stunden nur noch THC-Werte zwischen 1 und 2 ng/ml festgestellt werden konnten

Da die Wirkung von THC ja schon eher unberechenbar ist, sei es aufgrund der Dosierung oder der persönlichen Tagesform, wären 3 ng/mL dann wirklich fair, denn selbst schon 6 Stunden nach einer anständigen Zufur wieder Auto zu fahren halt ich persönlich für unverantwortlich.

Und wegen der Kontrollen: Klar kannste immer mal in eine Kontrolle geraten. Aber ohne Anfangsverdacht hauen die doch nichtmal einen Alk-Test raus, geschweige denn einen THC-Test. Ich bin zwar bisher nur in eher liberalen Bundesländern kontrolliert wurden, aber selbst Alk-Tests musste ich bisher nur früh morgens bei der Abreise aus der Disco machen, ansonsten noch nie.

Wenn jemand wie der Zwilling von Micha aussieht und einen fetten „Legalize!“ Heckscheibenaufkleber auf seinem mit der Jamaika-Flagge lackierten VW Bus drauf hat, ist das allerdings auch nicht mehr der oben erwähnte Normalfall.
Klar sollte das kein Indiz sein, aber da wissen wir beide gut genug wie Cops ticken.
Die genau Definiton von „Normalfall“ will ich jetzt aber hier auch nicht endlos durchkauen, das geht am Thema vorbei.

PS: Wenn sie dich wegen deiner Jogginghose anhalten, sind vielleicht die übermäßig großen Rostlöcher, durch die sie die Hose überhaupt erst sehen konnten, eher das Problem? :wink:

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Gut das du kein Experte bist…
Ich sage dir ,das ich nach 4h (dampfen), wieder nüchtern bin und genauso gut Auto fahre wie sonst.

Meine Blutwerte sagen sicher was anders.
Ich selber hab aber meisten 8h Pause dazwischen.

So wie es da steht stimmt es halt nicht als Dauerkonsument.
Für ab und an ja, kann das hin hauen.
Dagegen widerspreche ich nicht.

Cannabis Patienten sollen wohl ne andere reglung bekommen.(Hab ich iwo mitbekommen)
Hm warum nur…
So verhält es sich auch bei Dauerkonsumenten.

Ahja da alle Kiffer Rostlauben fahren?

Im moment ist es Polizeiliche Willkür und mit 3,5ng bleibt es das.

Es ist genauso bedenklich das man anhand des aussehens für die Polizeinzum evt kiffer wird dem.man bestrafen kann.

Reaktionstest sind hier die besseren Test um einzuordnen on der Mensch fshren kann, word in Deutschland aber zu wenig amgewendet.

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Also wenn meine Mutter Auto fahren darf, dürfen wir das auch! Nur ein Beispiel von vielen. Die Strassen sind nicht sicher, Leute! :ca_giggle_joint:

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Nie behauptet.

Dann ist dein Metabolismus vielleicht gut trainiert, aber bei mir (und wie ich es aus dem Freundeskreis mitbekomme) ist bei 4 Stunden eher so der Punkt „ich glaube ich bin wieder normal“, was aber noch lange nicht heißt, dass dein Reflexe etc. auch wirklich wieder auf normal null sind.

Ich hatte seitdem zwar noch keine Kontrolle mit THC-Test, oder bin auch nur überhaupt angehalten worden, aber: da ist man sowieso relativ aussen vor, und die Cops müssten einem wirkliche Ausfälle nachweisen können. Der Grenzwert ist ziemlich hinfällig, und du darfst nach eigenem Ermessen ein Fahrzeug führen, wenn du nach eigener Einschätzung dazu in der Lage bist.

Siehste, genau das meine ich mit „Normalfall“. Es wird mehr Kiffer im geleasten AMG C63 geben als in Rostlauben, aber genau das macht den Unterschied aus: Wenn du so aussiehst wie einer, ist dein Risiko direkt mal exponentiell höher.
Die dauerbekiffte Mitt-40er Soccer-Mom in ihrem X3 wird einerseits nicht nur seltener angehalten, sondern bestimmt auch seltener einen THC-Test machen müssen, sollte sie denn überhaupt mal angehalten werden, als der stereotype Dreadlock-Surferdude im durchgerosteten Camry.

THC-Tests sind doch echt eine krasse Seltenheit, erstens im Vergleich zu Alk-Tests, und zweitens ganz besonders im Vergleich zu überhaupt mal angehalten werden, wenn du halt nicht zur optischen Zielgruppe gehörst - deren Durchkauen und Ausheulen über die Willkür der Staatsmacht allerdings nichts, aber auch so überhaupt gar nichts, mit der Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Grenzwerts zu tun hat.

Zurück zum Thema: Alles über 1ng/mL ist eine Verbesserung, und 3 ng/mL klingen vielleicht nicht nach besonders viel, aber da der THC-Wert im Blut sich eben über die Zeit halbiert(!), während der Alk-Wert linear abgebaut wird, kommt man bei THC schon relativ schnell unter den Grenzwert, im Vergleich zu qualvollen Ausnüchtern mit Alk.

Edith sagt: Noch als Anmerkung woher die 3mg/nL kommen: das scheint ein vertretbarer Wert zu sein, den auch Dauerkiffer nicht überschreiten, wenn sie zwar regelmäßig und viel konsumieren, aber nicht gerade vor kurzem erst einen durchgezogen haben. Quasi der durchaus mögliche Grundspiegel, den der Körper dann erreichen kann. Kürzlicher Konsum würden auch bei denen eher in Richtung zweistellig gehen. Siehe dazu auch den Link weiter oben, und daraus zitiert:

Bei einer Konzentration in einer Höhe von 3,0 ng/ml oder mehr im Blutserum und sicher länger zurückliegendem Konsum geht die Grenzwertkommission für die Konzentration von THC im Blutserum von einer Anreicherung von THC infolge regelmäßigen Konsums aus mit der Folge, dass die Fahreignung nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ohnehin ausgeschlossen ist.

Bei einem rechtlichen Grenzwert von 3ng/mL wäre der letzte Teilsatz dann natürlich nicht mehr zutreffend.

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Wer dicht ist hat nicht zu fahren! Braucht nicht noch mehr sich selbst überschätzende Fahrer die meinen sie können alles egal wie viel getrunken oder gekifft.
Das Festsetzen einer Grenze führt nur dazu das sich immer welche berufen fühlen diese Grenze auszureizen.
Mag sein das es ein paar gibt die nach nem Tütchen noch fahren können weil viel gewohnt oder bisher nur Glück hatten das noch nichts passiert ist. Aber es wäre ein Fehler deswegen einen höheren Grenzwert zu fordern.

Von daher NullToleranz wie es eigentlich auch bei Alk endlich durchgesetzt gehört. Beides hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Wer wirklich in der Lage ist nach ner kleinigkeit noch zu fahren braucht eh keinen Grenzwert denn die Person würde eigentlich nicht auffallen.
Wie wir hier mit dem Alk umgehen ist absolut falsch daher darf man sich bei Grenzwerten und Regelungen nicht daran orientieren sonst.

p.s. es brauch sich jetzt nicht wieder die 1% ausnahme angesprochen fühlen aber guckt euch doch um. Die meisten bekommen es eben nicht hin. Ich würd mir auch nicht zutrauen im hektischen Stadtverkehr dicht rumzufahren. Nicht zu vergessen die Leute die trinken und rauchen. Wer verantwortungsvoll ist hat auch mit Grenzwert wenig zu befürchten.
Klar ist beim Thema Strafen Kontrollen etc noch einiges zu tun aber das ist nochmal was anderes

south park d GIF
:sweat_smile:

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Doch genau das und das ist keine 1% ausnahme sondern eher die Regel.

Sonst stimmt es das man High nicht fährt ect.

Wer verantwortungsvoll ist hat auch [dann] mit [einem] Grenzwert [von 3 ng/mL] wenig zu befürchten.

Denn mit dem aktuellen Grenzwert von 1 ng/mL würde auch verantwortungsvolles Verhalten einem regelmäßigen Konsumenten nichts helfen, wenn er zwar die letzten 12 Stunden keinen durchgezogen hat, aber sein Blutspiegel trotzdem standarmäßig schon drüber liegt. :wink:

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Guten Abend liebe Genossen u. Genossinnen, o. wie auch immer
(Genosse/Genossin | Genderwörterbuch)

Warum hat denn eig. noch niemand eine Cannabispartei gegründet u./o. angemeldet, das sollte doch nun gehen, o. hab ich da schwer was verpasst?

U. warum sitzen hier bei uns keine Weiber mit in der Chefetage :rofl: :rofl: :rofl:

Bin ich voll bei dir, die aktuelle Regelung hat jedoch nichts mit null Toleranz zu tun ehr handelt es sich hier um die kleinste rechtssicher messbare Einheit. Eine vernünftige nulltoleranz Politik wären 3,5 ng hier ist in mehreren Studien festgestellt dass keinerlei Beeinträchtigung vorliegt vergleichbar mit 0,0 Promille Alkohol

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