SAMMELTHEMA: Legalisierung im Jahr 2024 ! (Teil 3)

Glaube, über Abhängigkeit kursieren eh viele falsche Vorstellungen. Körperliche Entzugserscheinungen sind halt schön greifbar und unfotogen und damit super als Schockbilder in Szene zu setzen. Spielen aber halt bei vielen Suchtmitteln kaum ne Rolle, und selbst da wo sie sehr heftig sind, sind sie zeitlich doch stark begrenzt.
Die psychische Abhängigkeit ist das viel größere Problem. Die wird man nie los, ohne Leben und Denken komplett zu überarbeiten. Aber das sieht halt net so dramatisch aus. Und, schlimmer, es betrifft auch Verhaltensweisen, die nicht so angenehm weit weg sind vom eigenen Leben wie der kotzende Junkie. Angewohnheiten und Lebensumstände, von denen man nicht ablassen kann, obwohl man in hellen Momenten erkennt, dass sie längst dysfunktional geworden sind, schon länger mehr schaden als nutzen und einen von vielem abhalten, das vielleicht schön gewesen wäre. Verpasste Lebenschancen, weil man einfach nicht rauskam aus seinem Trott. Beschreibt aus meiner Sicht problematischen Cannabiskonsum viel besser als das alte Bild vom Drogensüchtigen, der sich vollkotzt. Ist aber halt gruselig nahe dran an Erfahrungen, die viele aus ihrem Leben kennen, auch wenn sie sich von Drogen fernhalten.

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Ates Gürpinar (MdB Die Linke) meinte auf einer Veranstaltung des DHV Bamberg, dass er mit ca. 10 bis 15 Nein Stimmenn zum CanG aus den Reihen SPD rechne.
Ob er da tatsächlich einen guten Einblick hat, lasse ich mal offen.

Herr Fiedler sagte zuletzt „Ich rechne mit einer deutlich zweistelligen Anzahl an SPD-Abgeordneten, die mit Nein stimmen werden.“
Interessanterweise wurde es von einigen anderen Magazinen, die diese Aussage auch aufgegriffen und verbreitet haben, unterschlagen, dass er diesem Satz vorausgehend ebenso angemerkt hatte: „Die Zahl derer, die das Gesetz schlecht finden, dürfte aber größer sein als die Zahl derjenigen, die mit Nein stimmen werden.“

Ich wollte darauf nochmal hinweisen, weil das auch zeigt, dass es ihm sehr wohl bewusst ist, dass sich viele auch an die Fraktionsdisziplin halten werden, vielleicht auch eine Frau Özoguz, die schon in ihrem Social Media sagte, dass sie „kein Fan“ vom CanG sei.

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Experten= Kriminaltechnik/Labor, die das beschlagnahmte nasse Gras einfach im Auftrag der Staatsanwaltschaft trocknen und wiegen. Dann Abgleich mit den erlaubten Besitzmengen getrocknetes Cannabis. Fertig.

Kriegt man das dann, so es unter 50 g sind, getrocknet zurück?
Cool eigentlich, statt aufwendig zu trocknen einfach Polizei rufen. :grin:

Für fälschlich beschlagnahmte Gegenstände, die beschädigt wurden, kann man ja auch Schadenersatz verlangen. Sollte das Zeug also hinterher zu trocken sein, schimmeln oder sonstwie unbrauchbar sein… wieviel kriegt man denn da so vom Staat fürs Gramm?

Schadenersatzklage gegen den Freistaat Bayern, weil der mein Selbstangebautes nicht ordentlich getrocknet hat, dann Festlegung eines angemessenen Verkehrswerts und Auszahlung durch das Gericht für 50 g Cannabis… glaub, das kommt auf die To-Do-Liste für dieses Leben. :smile:

Genau die trocknen dein Gras übernacht vorm Heizlüfter :nauseated_face:

desert GIF

Könnte jetzt aber in der Polizei bude ein wenig riechen.
Wär mal was neues.

Da würden sich
Sicher einige dann schon viel wohler fühlen bei denen.

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Da wunder ich mich manchmal schon. Die Schäden für Gehirne unter 18/25/wasweißich wurden ja in den letzten Monaten wirklich von vielen Experten als gesicherte Erkenntnis dargestellt. Studienlage scheint das so gar nicht herzugeben.
Gleiches gilt ja für das Thema Schizophrenie/Cannabis. Da klingen Mediziner, Psychologen und Beratungsstellen auch viel überzeugter, als das angesichts der Studienlage angemessen wäre.

Ist denen allen gar nicht klar, wie nachhaltig sie damit die Glaubwürdigkeit von Berufsständen untergraben, denen man als Laie ja vertrauen können muss?

Wie viele Fälle sind denn bislang dokumentiert worden, in denen Cannabispatienten, die hochpotentes Medizinalcannabis konsumieren, massive irreversible Hirnschädigungen oder Psychosen bekommen haben?

Da sollte es doch mittlerweile ganz, ganz viele geben, wo es doch schon Anfang 2023 170 000 Cannabis Patienten alleine in Deutschland gab. :wink:

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Gute Frage, da werd ich mal nachschauen. Wären ja die idealen Probanden, weil der Konsum ja nicht selbstgewählt ist.

Das war eine rhetorische Frage. :wink:

Idee ist aber prima. :+1:

Und wenn es als Medikament zugelassen ist, MÜSSEN Nebenwirkungen und Langzeitfolgen protokolliert werden. Wär ja kein Aufwand, das zusammenzutragen.

Ja, wenn es dich interessiert, schau mal hier rein.
Der hat auch schon ein paar 1000 Cannabispatienten betreut.
Eine drogeninduzierte Psychose gab es bei seinen Patienten bisher nicht, nichtmal eine Halluzination sagt er…

(Man könnte jetzt natürlich die Aussage anzweifeln, zumal er quasi Geld damit verdient - aber das tun die Prohibitionisten mit Alk, sonstigen Medikamenten etc. auch).

Die Wirtschaftswoche klärt auf!

„Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein – von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde.“ :rofl:

My Brain My Choice Memo No. 128

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Leserinnen,
holt euch übermorgen am Donnerstag (oder in den darauffolgenden Tagen) die Print-Ausgabe der ZEIT vom Kiosk und schlagt den Wissens-Teil auf! :slight_smile:
Es kommt ein Portrait über mich und meinen Cannabis-Lobbyismus. Ich kenne den Artikel noch nicht, das Ergebnis wird auch für mich eine Überraschung.
Mit besten Grüßen, voller Vorfreude und Spannung, heute aus Sachsen-Anhalt
Eure Philine
PS: Dieser Newsletter fällt kürzer aus, weil ich halb im Kurz-Urlaub bin, aber scrollt weiter für verschiedene Hinweise.

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Der #MyBrainMyChoice Lesekreis

Morgen Abend (Mittwoch) ist der nächste Termin unseres Lesekreises. Die Treffen finden alle 2 Wochen abwechselnd Mo und Mi von 19:30 bis circa 21:00 Uhr digital statt.
Morgen besprechen wir “Weltkulturerbe Psychonautik” von Hans Cousto mit Schwerpunkt auf den zweiten Teil. Es ist ein kleines Büchlein und z.B. direkt beim Nachtschatten Verlag auch als E-Book erhältlich.
Wer gern kommen möchte, kann mir einfach kurz schreiben. Es braucht keine Vorkenntnisse oder irgendwas.

Wir brauchen mehr Unterstützer*innen, um den Nachdruck der 13 Forderungen zu finanzieren.

Für den Nachdruck und Versand der 13 Forderungen für unsere Entkriminalisierung aller Menschen, die illegale Drogen nehmen, brauchen wir 2.500 Euro. Spätestens bis zum Weltdrogentag am 26. Juni will ich die Broschüre auf den Tisch der wichtigsten Leute für die Debatte in Deutschland gebracht haben. Das gelingt aber nur, wenn wir zusammenlegen**!**
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Meine Support-Community ermöglicht mir mehr Zeit zum Schreiben und für drogenpolitische Debatten. Dank monatlicher oder jährlicher Mitgliedschaften kann ich zunehmend mit einer gewissen finanziellen Sicherheit rechnen.
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Das ist dann aber schon sehr gematscht.
25 g füllen bei mir ein ganzes Einmachglas. :smile:

Wahrscheinlich hat die Wirtschaftswoche zu Recherchezwecken 25 g geholt und halt irgendeinen Bleistaubmist bekommen. Höchste Zeit, dass sich das ändert. :blush:

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Solange nicht die Polizei jetzt auch noch auf die Idee kommt, die „Menge am Mann“ (wie Lauterbach sagte) mit Esslöffeln einzuschätzen…

„Sie haben mehr als zwei Esslöffel Marihuana dabei, Sie sind vorläufig festgenommen!“ :sweat_smile:

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Wenn es so wäre, würde sich quasi jeder Grower mit 3 Pflanzen strafbar machen, sobald er die Pflanzen vom Wurzelwerk trennt. Denn ob gerade abgeschnitten oder eingefroren, macht in der Sache keinen Unterschied.

Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Und genau das müsste sich der Richter dann eben auch fragen - eben wie es mit der Verhältnismäßigkeit aussieht.

Vor ein paar Monaten gab es den Aufschrei, weil nur von 25g gesprochen wurde. Das wurde dann einfach in getrocknetes Material abgeändert. Eben weil 3 Pflanzen einfach viel mehr als 25g tragen.

Afaik ist das mit dem Nassgewicht nicht geregelt, sondern man geht explizit nur auf getrocknetes Cannabis ein. Also muss ein gesetzestreuer Bürger davon ausgehen, dass es nicht illegal ist, die Nassernte von 3 Pflanzen aufzubewahren. Mehr sollte es allerdings nicht sein und auf keinen Fall mehr als 50g trocken.

Falls es da noch Klärungsbedarf geben sollte, kann man das Gesetz im Nachhinein noch abändern. Jedenfalls würde ich allen Befürwortern des CanG raten, jetzt einfach die Füße stillzuhalten, damit es jetzt einfach mal durchgeht.

Außerdem halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass zu Hause überhaupt irgendwas kontrolliert wird. Das kann nur durch einen blöden Zufall passieren, oder man hat sich davor schon rechtswidrig verhalten, ggf. 30g+ auf der Straße dabei.

Schwund grob abschätzen ist aber auch kein Hexenwerk. 50 g trocken entspricht so ca. 200-250 g nass. Wenn’s nicht deutlich mehr ist, wird da eh kein Hahn nach krähen. Exakt gewogen wird dann, wenn’s echt vor Gericht gehen sollte. Und, ja, natürlich wird jeder auf Schadenersatz klagen, wenn die seine Pflanzen mit letztlich unter 50 g ummachen oder das Zeug nach dem Freispruch durch unsachgemäße Behandlung net mehr brauchbar ist. Rechtsstaat geht in beide Richtungen.

Ich seh noch nicht so recht, dass dann ab 1.4. allenthalben Polizisten mit Feinwaage und Heizlüfter im Gepäck von Haus zu Haus ziehen. Lustig wär’s ja schon.