Und dann errinert die Staatsanwaltschaft die Richterschaft an das BtMG und sie wird mit Freuden ihren stempel unter den Durchsuchungsbeschluss setzen… Darauf hin finden die Cops bei dir ein Zelt samt Lampe und abluft. Und jetzt ratet mal was die Staatsanwaltschaft daraus machen wird… na wer kommt drauf?
Richtig!
§29 abs.1 (2)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
[…]
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
Durch den Versuch der Samenbeschaffung in kombination mit der Vorhandenen Growausrüstung wird nicht nur die Stasiwaltschaft sondern auch die Richterschaft den Versuch der aufzucht/Produktion als Vollendet ansehen und es wird kaum noch möglich sein sich da raus zu reden - und das bevor ihr auch nur das erste Keimblatt überhaubt vor Augen hattet.
Sorry wenn ich damit hier Angst verbreite, aber es ist wichtig das euch der Umfang und die Tragweite einer gebusteten Seedorder bewust ist, auch dann wenn ihr noch nichts im Zelt stehen habt.
Noch hast du vieleicht keine einträge ins Führungszeugniss - wäre doch toll wenn es so bleiben würde, oder?
Also, verteil die Ausrüstung bei ein paar Kumpels (nicht alles zu einem, sonst bringst du diesen in Gefahr) und halt min. 6 Monate die Füße still - absolut still!
lg & stay healthy
Sugarleaf
p.S.
Ignorier das geschriebene wenn du aus Östereich kommst: