🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 1)

Jep. Verzögerung würde nach der klaren Abstimmung im Bundestag tendenziell als Sieg der CDU und Niederlage der Ampel rüberkommen. Das wünscht sich von den Ampelparteien keiner, daran will auch in den Landesregierungen keiner schuld sein. Also werden die sich eher enthalten.

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ja auf deinem Grundstück

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Nein. Damals hat der Bundesrat lediglich eine Stellungsnahme und Änderungswünsche zu einem Gesetzvorschlag abgegeben. Zudem war das Gesetz damals ja auch vom Bundestag noch gar nicht beschlossen. Und ohne diesen Beschluss durch Abstimmung des Bundestages gab es damals gar keine Grundlage für einen VA.

Zustimmungspflichtigkeit wäre damals denk ich schon gut argumentierbar gewesen. Ist ja schon so, dass die Umsetzung vor allem den Ländern ans Bein gebunden wird. Man wollte da aber gar nicht verantwortlich sein. Änderungswünsche waren auch überschaubar. Die jetzt plötzlich hochkochende angebliche Überlastung der Gerichte war da gar kein Thema, obwohl der Zeitplan da sogar noch Anfang des Jahres vorsah. Und ausgerechnet von Mitte Dezember bis Anfang Januar hätten sies dann geschafft oder was? :smile:

Auch deshalb kann ich mir einen plötzlich superaktiv intervenierenden Bundesrat im März nur schwerlich vorstellen.

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Doch, das wurde vom BR ausführlich bemängelt. Ist schon etwas ärgerlich, dass da keine längere Übergangsfrist aufgenommen wurde. 1. Juli oder so wie bei den Führungszeugnissen. Das mit der Neubildung der Gesamtstrafen ist schon ein Aufwand. Natürlich ist bei den Haftstrafen in der Vollstreckung nur ganz selten was relevantes nach dem neuen CanG dabei.

Na ja, vielleicht gehts ja gut am 22.3.

Sollte das ursprünglich nicht sowieso nur auf Antrag geschehen? Mit langen Wartezeiten, wie es hieß? Muss zugeben, dass ich den Aspekt nicht so verfolgt habe. Zumindest hab ich keine Alarmrufe in der Tagespresse wahrgenommen. Die kamen erst jetzt.

Stichwort § 313 EGStGB… google das mal… Befürchte die Brisanz wurde im Gesundheitsausschuss vielleicht etwas unterschätzt

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Schöne Zusammenfassung von der LTO, von vor 2 Wochen:

Fände ja auf Antrag auch gut. Die Betroffenen, bzw. deren Anwälte dürften ja am besten wissen, ob das ihren Fall berührt. Dann muss man nicht auf Verdacht Papierakten wühlen (wobei man laut dem Artikel ja offenbar schon damit angefangen hat).

Leider wirklich nicht gut gemacht. So bringt man natürlich ALLE Länder-Justizminister gegen das Gesetz auf…

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Herr Söder hat doch schon gesagt, dass der Personalaufwand bei den anstehenden Kontrollen und der maximal restriktiven Umsetzung des CanG keine Rollen spielen wird.
Warum spielt das dann bei der Justiz eine Rolle, wenn ein paar Akten angeschaut werden sollen?
Die 180 000 neuen Strafverfahren pro Jahr waren doch bisher auch kein Problem.

Also einfach mal durchatmen.
Wird schon werden! :slight_smile:

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Die wussten 2 Jahre was kommt.
Es gab eine DHV Aktion mit mails an die Justizminister das sie die verfolgung beendem sollen.
Nix passiert und nu heulen se, hab wenig mitleid.

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Übrigens:

Man könnte ja meinen, dass der CSU der Auftritt von Herrn Pilsinger bei der 2./3. Lesung -insbesondere aufgrund der Zwischenfrage zum CSU Dosenbier mit seinem Gesicht drauf - ein kleines bisschen peinlich wäre - aber nein, sie haben diesen jetzt auch in ihrem Youtube Kanal hochgeladen - nicht geschnitten, in voller Länge. :sweat_smile:

Genau so ist es die popo nimmt nach wie vor wegen 0,5 leute hopps zerlegen weiterhin autos wegen nem halben gramm und zeigen an. Das ist wie bis zum Schluss im Glashaus Steine werfen aber die Verletzungen auf andere schieben… :crazy_face: Kder es waren gar die anderen :v:t3:

Dir ist aber schon klar, dass die Kollegen von der Polizei momentan noch dazu gezwungen sind solche Verstöße anzuzeigen, oder?
Sollten sie das nicht machen, würden sie sich strafbar machen :man_shrugging:t2:

Ob sie in der momentanen Situation nun unbedingt gezielt danach suchen müssten, könnte man hingegen diskutieren.

Persönlich halte ich ja schon das Legalitätsprinzip nicht immer für sinnvoll und eigentlich lebensfern.

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Nö wäre es nicht, sonst hätte jemand dahingehend argumentiert.

  1. Das CanG ändert nichts an der Verfassung.
  2. Das CanG ändert keine Steuern oder verpflichtet die Länder zu Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen.
  3. Das CanG greift nicht in die Verwaltungshoheit der Länder ein.

Damit hat sich die Sache erledigt. Du glaubst nicht ernsthaft, dass die CDU das nicht eingehend geprüft hat.

Netzpolitik warnt zu Recht vor dem datenschutzrechtlichen Albtraum der CSC Mitgliedschaft:

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Liest sich im ersten Moment grausam, wenn alle sich anmelden werden es soviele das da dann eh nichts mehr groß kontrolliert wird.

Spitzt sich bei mir immer mehr Richtung selbst growen ganz ohne Club zu.

Samen gibt es ja zum Glück überall im Netz

Oder Stecklinge in den Clubs, auch ohne Mitgliedschaft. Eine Genossenschaft aus 3 Mitgliedern könnte jede Menge Stecklinge abgeben ohne je Genusscannabis zu produzieren oder Mitgliedsdaten zu sammeln.

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Frage ist ob sie Samen, Stecklinge ohne Daten rausgeben dürfen.

We’ll see

Sehe sie schon rumstressen wegen dem Lappen, man man man.

Wird danach schlimmer als jetzt